Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0341Ausgegeben am 28.02.2013

Eing. Dat. 28.02.2013

 

 

 

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Antrag REP vom 28.02.2013

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Analog dem Beispiel der Stadt Köln friert die Stadt Offenbach bis zu einer rechtsverbindlichen Entscheidung diverser anhängiger Verfahren gegen die Neufestsetzung/Erhebung der Zwangsabgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bzw. einem Ergebnis der Verhandlungen des Städte- und Gemeindebundes hinsichtlich einer Überprüfung der Mehrbelastungen für Städte und Gemeinden ihre Zahlungen des seit Januar 2013 neu festgesetzten Rundfunkbeitrages auf dem Niveau des Jahres 2012 ein.

 

 

Begründung:

 

Nicht nur nach Ansicht der antragstellenden Fraktion ist die seit Januar 2013 einheitlich festgesetzte Rundfunkabgabe in Höhe von  € 17.98/Monat mit der Verfassung nicht zu vereinbaren, weil sie de facto einer allgemeinen Rundfunksteuer gleichkommt. Für die Einführung einer solchen Steuer fehlt den Ländern, die den Staatsvertrag geschlossen haben, allerdings die Gesetzgebungskompetenz.

 

Ergänzend dazu verstößt die Abgabe gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil Unternehmen und Körperschaften mit vielen Betriebsstätten und Fahrzeugen massiv benachteiligt werden und keine Differenzierung stattfindet, ob die zur Zahlung Zwangsverpflichteten die öffentlich-rechtlichen Programme überhaupt nutzen können oder wollen. Diverse Klagen gegen die neue Regelung von Privatleuten, Handelsbetrieben und Kommunen sind angekündigt bzw. wurden bereits eingereicht.

 

Bevor diese Klagen beziehungsweise die angekündigten Gespräche des Städte- und Gemeindebundes hinsichtlich einer Beitragsneuberechnung für die Kommunen nicht entschieden sind, sollten die Zahlungen analog dem Beispiel der Stadt Köln auf dem Niveau des Jahres 2012 eingefroren werden.