Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0347Ausgegeben am 14.03.2013

Eing. Dat. 14.03.2013

 

 

 

 

Kein Qualitätsabbau in hessischen Kindertagesstätten

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 14.03.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen über die kommunalen Spitzenverbände, die Fachverbände und auch gegenüber dem hessischen Sozialministerium darauf hinzuwirken, dass der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes zurückgenommen und umfassend überarbeitet wird.

 

Der Magistrat wird ferner aufgefordert, gegenüber dem Land Hessen deutlich zu machen, dass es die Aufgabe des Landes ist, die Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen von U3 bis zu Betreuungsangeboten in der Grundschule nachhaltig zu verbessern und sich dabei angemessen finanziell zu beteiligen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Aspekte der Gruppengrößen im U3-Bereich, die Qualifikationsanforderung an das Fachpersonal, sowie die Angemessenheit der Finanzierung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen.  

 

 

Begründung

 

Das geplante Kinderförderungsgesetz stellt einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Die Einführung von "Fallpauschalen" für die betreuten Kinder, von Betreuungsmittelwerten in der Berechnung der Anwesenheitszeiten und die Erhöhung des möglichen Anteils von Nicht-Fachkräften in der Betreuung hat eine Ökonomisierung der Kinderbetreuung zur Folge. Nur große Gruppen rechnen sich - bis zu 16 Kinder im U3-Bereich und 25 Kinder im Kindergartenbereich.

 

Es rechnen sich nur solche Öffnungszeiten, in denen möglichst alle Kinder anwesend sind. Kleine Gruppen und lange Öffnungszeiten, etwa bis 17:00 Uhr, werden unwirtschaftlich oder müssen anderweitig finanziert werden. Dies ist umso bedenklicher, da die gegenwärtige Arbeitswelt flexible Betreuungszeiten erfordert.

Zur Abfederung des Kostendrucks steht zu erwarten, dass vermehrt mit Teilzeitarbeitskräften, befristeten Arbeitsverhältnissen und nicht pädagogisch ausgebildetem Personal gearbeitet werden muss.

 

Der Entwurf des sog. Kinderförderungsgesetzes führt noch zu weiteren Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten: Es sind zu geringe Ausfallzeiten für Krankheit und Fortbildung vorgesehen, der Aufwand für Leitungsfunktionen, pädagogische Vor- und Nachbereitung ist nicht berücksichtigt, und die zu erwartende Steigerung der Gruppengrößen führen zu Mehrbelastung in der Betreuung und in der Arbeit mit Eltern.

 

Der Gesetzentwurf enthält nur unzureichende Regelungen über die finanziellen und personellen Mehrbedarfe für Inklusion und für Kinder mit erhöhtem Förderungsbedarf. Auch das ist ein Rückschritt angesichts der EU-Behindertenrechtskonvention und den Bemühungen um soziale Integration von benachteiligten Kindern.

 

Die Landesregierung musste dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes nachkommen und den Kommunen einen Ausgleich für die Mehrbelastungen angesichts landesgesetzlicher Vorgaben in der Kinderbetreuung zahlen. Das sog. Kinderförderungsgesetz nimmt die Hoffnung, dass es der CDU-FDP-geführten Landesregierung mit einer nachhaltigen Förderung der Kinder und ihren Betreuungseinrichtungen wirklich ernst ist. Statt den Anteil des Landes an der Finanzierung deutlich zu erhöhen, wird das Gesetz dazu führen, dass das Land weniger Mittel für die Kinderbetreuung ausgeben muss bzw. die Sicherung bestehender qualitativer Standards und die Mehrkosten des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen den Kommunen überlasst. Das ist insbesondere für die junge Stadt Offenbach mit ihren besonderen Herausforderungen in Hinblick auf die notwendige Sprachförderung und anderer Erziehungshilfen eine kaum zu leistende Aufgabe. Das Land nimmt seine Verantwortung für die Förderung der Kinder nicht wahr.