Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0406Ausgegeben am 20.06.2013

Eing. Dat. 20.06.2013

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit Kommunales Jobcenter

hier: Eigenkapitalausstattung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 229/13 (Dez. III, EB MainArbeit, Amt 20) vom 19.06.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Personalrückstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum 31.12.2011 bei der Stadtverwaltung Offenbach beschäftigt waren, werden in der städtischen Bilanz zum 01.01.2012 i.H.v. 489.055,86 € als Verbindlichkeit ausgewiesen.

 

2.    Die städtische Forderung aus Betriebskostenzuschüssen i.H.v. 1.000.000,00 € gegenüber dem Eigenbetrieb MainArbeit wird zum 01.01.2012 in das städtische Finanzanlagevermögen umgebucht.

 

3.    Die Leitung des Eigenbetriebs MainArbeit wird ermächtigt, eine Forderung gegenüber der Stadt gem. Punkt 1 zum 01.01.2012 zu buchen und die Verbindlichkeit gem. Punkt 2 ebenfalls zum 01.01.2012 in die Kapitalrücklage umzubuchen.

 

 

Begründung:

 

Die Personalrückstellungen als auch die Verbindlichkeit aus erhaltenen Betriebskostenzuschüssen sind von dem Eigenbetrieb MainArbeit handelsrechtlich zwingend zu bilanzieren. Sie führen allerdings zu einer wesentlichen Verschlechterung der Eigenkapitalquote, die den Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes entgegenstehen. Zum 01.01.2012 ergibt sich demnach ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von ca. 700 T€.

 

Gemäß Eigenbetriebsgesetz sind Eigenbetriebe allerdings mit einem angemessenen Eigenkapital auszustatten.

 

Um an der Stelle eine Überschuldung zu vermeiden und die erforderliche Eigenkapitalquote wiederherzustellen, sollten die in Punkt 3 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kapitalstärkung umgesetzt werden. In der städtischen Bilanz sind die in Punkt 1 und 2 korrespondierenden Buchungen notwendig und durchzuführen.