Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0415Ausgegeben am 20.08.2013

Eing. Dat. 15.08.2013

 

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Senefelderstraße 99, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 281/13 (Dez. I, Amt 80) vom 14.08.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt

beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 7 Nr. 209/20 = 339 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 116.955,00 EUR (345,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Senefelderstraße 99 ist derzeit im Erbbaurecht an die in der Anlage genannten Käufer vergeben. Diese haben nunmehr Interesse am Erwerb ihres Erbbaugrundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.03.2027. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 9,14 EUR/m² = 3.098,46 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung. Hierbei wurde der erschließungsbeitragspflichtige Wert zu Grunde gelegt, da die Erbbauberechtigten die Erschließungskosten zusätzlich zum Kaufpreis zu tragen haben.

 

Die Kaufinteressenten sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

 

Plan

Nichtöffentliche Anlage