Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0418Ausgegeben am 28.08.2013

Eing. Dat. 26.08.2013

 

 

 

 

 

Keine Bestandsdatenabfragen durch Stadt Offenbach a. M.

Antrag Piraten vom 26.08.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadt Offenbach am Main als berechtigte Stelle im Sinne des § 113 Abs. 3 TKG wird die Möglichkeiten der manuellen Auskunft nach § 113 TKG nicht einsetzen.

 

 

Begründung:

 

Die sogenannte Bestandsdatenauskunft ist zu Recht umstritten. Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind ohnehin schwer zu rechtfertigen und zumindest für die Erledigung der Aufgaben der Stadt Offenbach am Main als Ordnungsbehörde völlig unangemessen. Der Bundesgesetzgeber hat der Stadt mit der Novelle des TKG dennoch die Möglichkeit eröffnet, derartig schwere Eingriffe in die Grundrechte vorzunehmen - die Stadt ist dazu jedoch keinesfalls verpflichtet. Nach Abwägung zwischen ordnungsbehördlichen Notwendigkeiten und bürgerlichen Grundrechten wird daher beantragt, dass die Stadt Offenbach am Main auf die Auskunftsmöglichkeiten nach § 113 TKG verzichtet.