Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0422Ausgegeben am 29.08.2013

Eing. Dat. 29.08.2013

 

 

 

 

 

Naturschutzbeirat

Antrag Magistratsvorlage Nr. 292/13 (Dezernat I, Amt 10) vom 28.08.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle dem Magistrat 6 Personen als Mitglieder und 6 Personen als stellvertretende Mitglieder des Naturschutzbeirates vorschlagen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 22 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sind bei der obersten Naturschutzbehörde und den unteren Naturschutzbehörden unabhängige Naturschutzbeiräte zu bilden. Sie beraten die Naturschutzbehörden in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes. Der Beirat ist von der Naturschutzbehörde über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes rechtzeitig zu unterrichten.

 

Naturschutzbeiräte sollen höchstens zwölf Mitglieder haben. Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder sollen auf Vorschlag der in Hessen anerkannten Naturschutzvereinigungen berufen werden, die übrigen auf Vorschlag der Vertretungskörperschaft. Die Mitglieder des Beirates sollen orts- und sachkundige Personen sein und werden vom Magistrat berufen. Bedienstete der unteren Naturschutzbehörde können nicht berufen werden.

 

Die Amtsdauer des Beirates beträgt fünf Jahre. Der Ablauf der derzeitigen Wahlperiode am 31.08.2013 erfordert die Berufung neuer Mitglieder. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen.