Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0425Ausgegeben am 29.08.2013

Eing. Dat. 29.08.2013

 

 

 

 

 

Fortschreibung Rahmenplan Kaiserlei

1.    Beschluss über den Rahmenplan Kaiserlei

2.    Fortschreibung der Planungsgrundlage für die Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei  

3.    Prüfung der Errichtung einer Multifunktionshalle im Stadtteil Kaiserlei

Antrag  Magistratsvorlage Nr. 296/13 (Dez. I, Amt 60) vom 28.08.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Die Fortschreibung des Rahmenplanes Kaiserlei  (Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1(6)11 BauGB beschlossen und soll als Grundlage für die weitere bauleitplanerische Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei dienen. Die notwendige Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes soll durchgeführt werden.

 

2.         Der Gestaltungsplan (Anlage 2) ersetzt die 1999 zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach vereinbarte Planungsgrundlage für den Stadtteil Kaiserlei.

 

3.         Die Option der Ansiedlung einer Multifunktionshalle im Stadtteil Kaiserlei wird weiter offen gehalten.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Die Stadt Frankfurt am Main und Offenbach am Main haben mit einem gemeinsamen Vertrag im Jahr 1999 die Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei beschlossen. Der Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach erfolgte am 29.04.1999 (DS I (A) 487), in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am 27.05.1999. Als Planungsgrundlage wurde ein städtebaulicher Entwurf, der bisherige Rahmenplan für den Stadtteil Kaiserlei, vereinbart.

 

Der bisherige Rahmenplan sah eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten bei einer städtebaulichen Konzentration durch vier Hochhäuser im Bereich des bestehenden Kaiserleikreisels vor. Das Verkehrssystem des Kreisels soll aufgelöst und die verkehrliche Leistungsfähigkeit durch die Entflechtung der verschiedenen Verkehre verbessert werden.

 

Auf dieser Grundlage wurde auf Offenbacher Gemarkung der Bebauungsplan Nr. 609 (Bereich zwischen Hyundai-Zentrale und Alpha-Haus) erarbeitet und bereits größtenteils umgesetzt und der Planfeststellungsbeschluss für den Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei erwirkt.

 

Die grundlegende Entwurfsidee der Mischung aus Wohnnutzung und gewerblicher, insbesondere Dienstleistungsnutzung, lässt sich aufgrund des zwischenzeitlich festgesetzten Siedlungsbeschränkungsgebietes und der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches des Flughafen Frankfurt nicht mehr realisieren. Die Ausweisung neuer Wohnstandorte in diesen Gebieten ist nicht mehr möglich.

 

In einem letter of intent zur verkehrlichen Entwicklung des Kaiserleigebietes wurde zwischen den Städten Offenbach und Frankfurt die Finanzierung des Umbaus der Anschlussstelle Offenbach Kaiserlei vereinbart (2011-16 / DS I (A) 0175). In diesem Zuge wurde auch vereinbart, mit der Fortschreibung des Rahmenplanes eine neue gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des gemeinsamen Stadtteils Kaiserlei zu schaffen, die anstelle des bisherigen Rahmenplanes tritt.

 

Diesem Auftrag folgend haben das Stadtplanungsamt Frankfurt und das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement gemeinsam die Fortschreibung des Rahmenplanes unter dem Nachweis der verkehrlichen Machbarkeit beauftragt und im Ergebnis den nun vorliegenden Rahmenplan (Anlage 1) erarbeitet.

 

Der fortgeschriebene Rahmenplan sieht vor, unter Beibehaltung des bisher vorgesehenen Verkehrssystems, den auf Dienstleistung und Gewerbe ausgerichteten Stadtteil weiterzuentwickeln. Der zentrale Bereich auf Offenbacher Gemarkung zwischen der Strahlenbergerstraße und der Gemarkungsgrenze soll weiterhin mit durchlaufenden Gebäudefluchten entlang der Strahlenbergerstraße und der Kaiserleipromenade ein konsistentes städtebauliches Erscheinungsbild haben. Der Städtebau soll sich allerdings nicht auf einen besonders betonten Bereich mit dem Hochhausquartett konzentrieren, sondern verschiedene Hochpunkte entlang der Achse der Strahlenbergerstraße und der BAB 661 ermöglichen. Deutlichere Unterschiede im Vergleich zur bisherigen Rahmenplanung ergeben sich in den Quartieren südlich der Strahlenbergerstraße und der Berliner Straße, die größtenteils auf Frankfurter Gemarkung liegen: Südlich der Kaiserleipromenade soll unter Freihaltung des S-Bahn-Tunnels ein im Vergleich zum nördlichen Bereich in der Gebäudehöhe etwas moderateres Quartier entstehen. Die Raumkante entlang der Kaiserleipromenade wird mit Bäumen auf den privaten Flächen gebildet. Im Bereich des Grenzgrabens in direkter Nachbarschaft zum Offenbacher Wohngebiet Willemerstraße/Wolframstraße wird aufgrund der o.g. Restriktionen ebenfalls ein Gebiet mit einer gewerblichen Nutzung entstehen. Der Rahmenplan stellt aber klar, dass keine störenden Auswirkungen auf die benachbarte Wohnnutzung entstehen sollen. Zwischen dem neuen Quartier und dem bestehenden Wohngebiet wird ein Grünkorridor eingerichtet, eine Fahrverbindung zwischen dem neuen Quartier und dem Bestandsquartier entfällt. Die Er-schließung des neuen Quartiers am Grenzgraben erfolgt über eine Anbindung an die Berliner Straße.

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Rahmenplanes wurde auch eine Standortuntersuchung für eine Multifunktionshalle mit 13.000 Plätzen im Stadtteil Kaiserlei erarbeitet. Städtebaulich wurden zwei Varianten näher betrachtet: 1. eine freistehende Halle südlich der Kaiserleipromenade und 2. eine in einen Baublock integrierte Halle zwischen Strahlenbergerstraße und Kaiserleipromenade. In beiden Fällen wären die notwendigen Stellplätze in einem Parkhaus zwischen der Strahlenbergerstraße und der Kaiserleipromenade untergebracht, das sich städtebaulich in die Blockrandstruktur einfügt.  

 

Die detaillierte Beschreibung der Fortschreibung des Rahmenplanes ist im zugehörigen Textteil zu entnehmen (Anlage 1 und Anlage 3 im Format DINA3 in der Auslage).

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Rahmenplanes wurde die verkehrliche Machbarkeit geprüft. Die Realisierung der Multifunktionshalle hätte unter den getroffenen Annahmen zu einer Verschlechterung der Verkehrsqualität geführt.  Es wären Änderungen an dem bestehenden Planfeststellungsbeschluss für den Umbau der Anschlussstelle Kaiserlei notwendig. Für den nun zum Beschluss vorliegenden fortgeschriebenen Gestaltungsplan / Rahmenplan konnte die verkehrliche Machbarkeit nachgewiesen werden. Im Detail wird auf das Verkehrsgutachten (Anlage 4 in der  Auslage) verwiesen.

 

Der Magistrat wird nun beauftragt auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplanes die Bauleitplanung zur Entwicklung des Gebietes zu betreiben.

 

 

Zu 2:

Im Vertrag zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei haben die Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main eine Planungsgrundlage für die gemeinsame Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei vereinbart. Falls die Notwendigkeit besteht, soll die Planungsgrundalge gemeinsam fortgeschrieben werden. Die Umsetzbarkeit des bisherigen Rahmenplanes war aufgrund verschiedener Restriktionen nicht mehr möglich, so dass die Städte die Fortschreibung vereinbart haben (s.o.).

 

Nach Vorlage des Ergebnisses wird der Gestaltungsplan zum Rahmenplan (Anlage 2) als gemeinsame Planungsgrundlage zwischen den Städten Frankfurt am Main und Offenbach am Main vereinbart.

 

 

Zu 3:

In der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Frankfurter Stadtregierung aus dem Jahr 2011 wurde die Prüfung der Errichtung einer neuen Multifunktionshalle vereinbart. Diese grundsätzliche Idee ist auch in den o.g. letter of intent zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach eingeflossen.

 

Die Überprüfung der Machbarkeit der Realisierung einer Multifunktionshalle im Rahmen der Rahmenplanfortschreibung anhand pauschaler Annahmen konnte kein positives Ergebnis liefern. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, dass bei einer vertieften Betrachtung mit einem detaillierten, konkretisierten Nutzungskonzept eine Machbarkeit nachgewiesen werden kann.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen der Rahmenplan Kaiserlei, Format DIN A3 (Juli 2013) sowie das Verkehrsgutachten Rahmenplan Kaiserlei (Juli 2013) zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1)    Rahmenplan Kaiserlei, Format DIN A4, Juli 2013

2)    Gestaltungsplan Rahmenplan Kaiserlei -  Format DIN A3 (ohne Maßstab), Juli 2013

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

13 x UPB

  2 x Minderheitenvertreter (UPB)

  8 x Fraktionen

  2 x Stv.-Büro