Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0427Ausgegeben am 29.08.2013

Eing. Dat. 29.08.2013

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 614A mit der Bezeichnung „An der Autobahn 661

 – zwischen Strahlenbergerstraße und Berliner Straße“

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 298/13 (Dez. I, Amt 60) vom 28.08.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 5 (Kaiserlei) im Bereich der heute mit der Verkehrsanlage des Kaiserleikreisels bebauten Flächen und unbebauter Flächen südlich der Berliner Straße ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst folgende Flurstücke:

 

113/3, 113/4, 305/7, 345/41, 345/42, 345/43, 345/49, 355/10, 355/13, 355/18, 355/20, 355/22, 360/1, 364/4, 394/2, 407 jeweils teilweise, sowie 307/2, 305/3, 307/3 in der Flur 5, Gemarkung Offenbach.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

-       Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei als Standort für Dienstleistung und Gewerbe auf Grundlage des fortgeschriebenen Rahmenplanes zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei

-       Definition des städtebaulichen Rahmens für die weitere Entwicklung des Gebietes

-       Verkehrliche Erschließung des Gebietes und Festsetzung des notwendigen Verkehrssystems nach Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei.

 

2.    Es ist ein paralleles Änderungsverfahren in der Vorbereitenden Bauleitplanung (RegFNP) durchzuführen, um die Grundlage für die Festsetzung eines Kerngebietes zu schaffen.

 

 

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Bereits 1998 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 614 sowie für die Bebauungspläne Nr. 609 und 610 zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei gefasst. Außerdem wurde 1999 zwischen den Städten Frankfurt und

Offenbach mit dem Vertrag zur Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei und einem Grenzänderungsvertrag die gemeinsame Grundlage für die Entwicklung des Stadtteils Kaiserlei geschaffen.

 

Inzwischen wurde die Fortschreibung des Rahmenplanes notwendig und von beiden Städten gemeinsam betrieben. Der fortgeschriebene Rahmenplan liegt in gesonderter Vorlage zur Beschlussfassung vor und bildet die Grundlage für die weitere bauleitplanerische Entwicklung des Gebietes.

 

Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 614A umfasst ein etwas kleineres Gebiet als der bestehende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 614. Er beschränkt sich auf die Bereiche die im Rahmen des Rückbaus des Kaiserleikreisels neu geordnet und für eine Bebauung vorgesehen werden bzw. neu erschlossen werden. Außerdem wird mit dem Bebauungsplan ein Teil der durchgehenden Verbindung der Berliner Straße - Kaiserleipromenade – Strahlenbergerstraße festgesetzt (Durchstich Berliner Straße), der notwendige Grundlage für das Gesamtverkehrssystem im Kaiserlei ist.

 

Die Bekanntmachung des bisherigen Beschlusses ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zur Sicherung der vorgenannten Ziele ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Zu 2:

Zur Umsetzung der gewünschten Nutzung wird es notwendig, eine parallele Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel ist die Schaffung der Voraussetzung für ein Kerngebiet, da so ein dem Gebietscharakter entsprechendes Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden kann. Die Legitimierung von Wohnnutzung ist im Geltungsbereich aufgrund der Lage im Siedlungsbeschränkungsbereich nicht vorgesehen.

Anlage:

1.    Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

2.    Bekanntmachungsnachweis des bestehenden rechtswirksamen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 614