Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0430Ausgegeben am 29.08.2013

Eing. Dat. 29.08.2013

 

 

 

 

 

Bebauungsplan 618 D - 3. Änderung des Bebauungsplanes  618 A „Waldheim Süd; südlicher Teil“

1.    Aufstellungsbeschluss

2.    Billigungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 302/13 (Dezernat I, Amt 60 und Amt 62) vom 28.08.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Aufstellungsbeschluss

 

Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, soll der Bebauungsplan 618 A geändert werden. Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan 618 D.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:

·         die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 146 und 147

 

im Osten:

·         Westseite der Grünfläche „Im Grünen Grund“

 

im Süden:

·         Straße „An den Linden“

 

im Westen:

·         die östliche Grenze des Flurstücks Nr. 148

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst in der Gemarkung Bürgel, Flur 14, die Flurstücke 146 und 147 (Am Park).

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 618 D erfolgt im „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen.

 

 

2.    Billigungsbeschluss

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 618 D (Anlagen 2 und 3) sowie die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 19.08.2013, werden zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 618 D wird das Verfahren zur 3. Änderung des seit 09.08.2003 rechtskräftigen Bebauungsplanes 618 A "Waldheim Süd, südlicher Teil" der Stadt Offenbach eingeleitet. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes 618 A mit der Bezeichnung 618 C/1 ist seit 29.05.2012, die 2. Änderung mit der Bezeichnung 618 C/2 seit 07.03.2013 rechtskräftig.

 

Die geplanten Änderungen beziehen sich auf einen kleinen Teilbereich im Nordosten des Bebauungsplanes 618 A. Die nicht erfassten räumlichen Teile des Bebauungsplanes 618 A bleiben weiterhin gültig. Im Änderungsbereich wird dieser durch den aufzustellenden Bebauungsplan 618 D ersetzt.

 

In der bisherigen Vermarktung hat sich gezeigt, dass ein Bebauungskonzept mit Gemeinschaftsstellplatzanlagen im Baugebiet Waldheim-Süd nicht umsetzungsfähig ist. Aus diesem Grund wird der derzeit geltende Bebauungsplan 618 A in einem Teilbereich geändert. Die bisher festgesetzte Gemeinschaftsstellplatzanlage entfällt, das Baufenster wird in diesem Bereich erweitert und die Straße „Am Park“ wird um 1,25 auf 5,50 m verbreitert, so dass die erforderlichen Stellplätze direkt auf den jeweiligen Grundstücken untergebracht werden können.

Zudem wird im Rahmen der Bebauungsplanänderung die Bauweise im Geltungsbereich geändert. Neben Hausgruppen sind zukünftig auch Doppel- und Einzelhäuser zulässig.    

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 618 D erfolgt im „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 13 BauGB, da die Planungsziele des bestehenden Bebauungsplanes 618 A hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung im Wesentlichen beibehalten und somit die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Die weiteren Voraussetzungen liegen vor, weil

 

§  gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB keine Vorhaben vorbereitet oder begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, und

§  gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter bzw. Schutzgebiete bestehen.

 

Der vorliegende Umweltbericht zum Bebauungsplan 618 A wird übernommen und, soweit erforderlich, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 618 D im Rahmen der Aufstellung angepasst.

Von der Möglichkeit, im „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abzusehen, wird Gebrauch gemacht. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhalten im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Zu 2:

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes 618 D mit Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Anlagen:

1)         Übersichtsplan mit Geltungsbereich

2)         Bebauungsplanentwurf/ Planzeichnung

3)         Bebauungsplanentwurf/ Textliche Festsetzungen

4)         Begründung zum Bebauungsplanentwurf-

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro

 

Hinweis:

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die folgenden Fachgutachten zur Einsichtnahme aus:

1) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
    (Stand: Nov. 2009)
2) Schalltechnische Untersuchung
    (Stand: Jan. 2010)