Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0435Ausgegeben am 29.08.2013

Eing. Dat. 29.08.2013

 

 

 

 

Grundsatzbeschluss Breitband

Antrag Piraten vom 29.08.2013

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Verbesserung der Breitband-Infrastruktur wird der Magistrat der Stadt Offenbach beauftragt

- bei der Durchführung von Straßen- oder Kanalarbeiten grundsätzlich Leerrohre mitzuverlegen, die für die zukünftige Glasfaser-Infrastruktur genutzt werden können.

- bei der Aufstellung von zukünftigen oder bei Änderungen der bestehenden Bebauungsplänen eine Pflicht zur Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen festzulegen.

- einen Breitbandatlas mit dem Verzeichnis der bekannten verlegten Leerrohre und unbeleuchteter Glasfaser zu erstellen und im Internetauftritt der Stadt Offenbach zu veröffentlichen.


Begründung:

Leerrohre zum nachträglichen Einzug von Breitbandkabeln sind eine Infrastruktur, die eine spätere Erschließung mit Breitbandtechniken vereinfachen und kostengünstiger gestalten. Die Verlegung von Leerrohren im Rahmen von Bauarbeiten an Straßen bietet daher eine Möglichkeit, ein Leerrohrnetz in Offenbach kostengünstig zu erstellen bzw. auszubauen. Diese Verlegung von Leerrohren kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des kommunalen Straßenbaus gefördert oder im Rahmen des Landesstraßenbauprogramms mitfinanziert werden.

Bei einem vorhandenen Leerrohr kann die nachträgliche Verlegung von Glasfaser mittels Druckluft ohne Erdarbeiten erfolgen.

§ 9 BauGB enthält mögliche Festsetzungen für Bebauungspläne der
Gemeinden, die als Satzung erlassen werden (§ 10 Abs. 1 BauGB). Gemäß § 9 Abs.
1 Nr. 13 BauGB können unter anderem in den Bebauungsplänen der Gemeinden
aus städtebaulichen Gründen die Führung von oberirdischen oder unterirdischen Versorgungsanlagen und -leitungen festgesetzt werden. Als Anlagen können auch die Schächte, Tunnel und Kanäle für die Leitungen festgesetzt werden. Demzufolge bietet § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB der Stadt Offenbach die Möglichkeit, die Verlegung von Leerrohren für Breitbandleitungen in den Bebauungsplänen festzulegen.

Die Aufnahme der Pflicht zur Leerrohrverlegung im Rahmen von Bebauungsplänen ist ein Appel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (siehe Anlage [1])

Die Verlegung von Leerrohren wird zudem aktuell von mehreren öffentlichen Stellen gefördert (Siehe Anlagen [2] und [3]).

Anlagen:


[1] Studie im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie "Möglichkeiten des effizienten Einsatzes vorhandener geeigneter öffentlicher und privater Infrastrukturen für den Ausbau von Hochleistungsnetzen" Dr. Helmut Giger, Peer Beyersdorff, Prof. Dr. Fabian Schuster

[2] Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung "Leitfaden für die Förderung der Verlegung von Leerrohren für Breitbandkabel im Rahmen des kommunalen Straßenbaus sowie der Finanzierung im Rahmen des Landesstraßenbauprogramms"

[3] Bundesbreitbandbüro des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie "Informationen zur Anwendung der Bundesrahmenregelung Leerrohre"

 

Nachrichtlich:

Die Anlagen sind im PIO veröffentlicht und im Stadtverordnetenbüro ausgelegt. Dieses Verfahren ist mit der antragstellenden Fraktion abgesprochen.