Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0442Ausgegeben am 19.09.2013

Eing. Dat. 19.09.2013

 

 

Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr.326/13 (Dezernat I, Amt 60) vom 18.09.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Dem Abschluss des in der Anlage beigefügten „Zweiten Realisierungsvertrages – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Mainviertel GmbH & Co. KG“ wird zugestimmt.

Hinsichtlich des Ausweises und der Etatisierung der resultierenden Kostenbeteiligung der Stadt wird auf die zeitgleich eingebrachte Vorlage „Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel, hier: Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. und 2. Bauabschnitt“ verwiesen. Der Abschluss des vorliegenden Vertrages steht insofern unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der vorgenannten Vorlage.

 

2.  Der Magistrat wird ermächtigt, alle weiteren Maßnahmen zur operativen Umsetzung des Erschließungsvertrages durchzuführen.

 

 

Begründung:

 

Die Mainviertel GmbH & Co. KG entwickelt im Auftrag der Stadt Offenbach den ehemaligen Hafen zu einem gemischt genutzten Quartier mit Kern-, Misch- und Gewerbegebieten. Hierzu wurde mit der Rahmenvereinbarung vom 20.03./10.04.2008 die Grundlage gelegt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.01.2008, DS I (B) 64).

 

Die Erschließung des 1. Bauabschnittes auf der Grundlage des Ersten Realisierungsvertrages vom 19.06.2008 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008, DS I (B) 77) sowie der Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. Bauabschnitt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008, DS I (B) 76) ist zwischenzeitlich nahezu abgeschlossen. Für die Erschließung des 2. Bauabschnitts ist der Abschluss eines Zweiten Realisierungsvertrages erforderlich.

 

Der Zweite Realisierungsvertrag basiert auf der Rahmenvereinbarung sowie dem Ersten Realisierungsvertrag und aktualisiert – soweit erforderlich geworden – die Inhalte dieser Vertragswerke.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt der Zweite Realisierungsvertrag incl. Anlagen zur Einsicht­nahme aus.

Anlage:

Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Baugebietes (Bebauungsplan Nr. 563A + B) Hafen Offenbach, Mainviertel (ohne Anlagen)

 

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro