Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0461Ausgegeben am 31.10.2013

Eing. Dat. 31.10.2013

 

 

 

Grundstücksverkauf Bieberer Straße 101, 63071 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr.384/13 (Dezernat I, Amt 80) vom 30.10.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main verkauft das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 22 Nr. 89/5 mit 856 m² an den in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Kaufpreis beträgt 359.520,00 EUR (420,00 EUR/m²).

 

3.     Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

4.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erwerber getragen.

 

5.     Die Kosten für eine notwendige Kampfmittelsondierung werden von der Stadt Offenbach übernommen und über den Kaufpreis finanziert.

 

6.     Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Mehrfamilienwohnhaus zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

 

7.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Erwerbers.


Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

8.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

 

9.     Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

10.  Für den Fall der Umwandlung des Objekts in Wohnungs- und Teileigentum sind bei einem Verkauf die Einheiten mit den bauordnungsrechtlich dazugehörenden Stellplätzen als grundbuchliche Einheit zu veräußern.

 

11.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die Erwerberin ist berechtigt, sich durch Probebohrungen - auf eigene Haftung, Risiko und Kosten - Klarheit über die Untergrundverhältnisse zu verschaffen.

 

 

Begründung:

 

Das im Tenor genannte Grundstück liegt im Bereich Bieberer Straße Ecke Landgrafen-straße. Es ist zu einem Teil verpachtet und wird von den Eigentümern der Liegenschaft Bieberer Straße 99 als Garten genutzt. Der zweite Teil ist zurzeit ungenutzt und liegt brach. Das Grundstück ist Bestandteil des stadteigenen Flächenpotenzials zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen.

 

Die Umgebungsgrundstücke der Parzelle Nr. 89/5 weisen eine sehr heterogene bauliche Nutzung auf. Es besteht kein B-Plan für dieses Gebiet. Das zu veräußernde Baugrundstück kann mit einem Wohnhaus, in Grenzbebauung zum Gebäude Landgrafenstraße 5, bebaut werden. In den vergangenen Monaten wurden mit diversen Interessenten entsprechende Verhandlungen geführt. Nach Abklärung der Bebauung, der Finanzierung und der sonstigen Modalitäten konnte mit dem vorgesehenen Käufer nun eine für die Stadt befriedigende Einigung erzielt werden. Gemäß einer Stellungnahme des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement kann auf dem Grundstück eine 4-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss umgesetzt werden. Seitens des Käufers ist die Errichtung eines 18-Familienwohnhauses einschl. Tiefgarage geplant.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks zum Zwecke der Wohnbebauung. Die Aufwertung dieser Fläche wird städtebaulich begrüßt, ebenso die Schaffung neuen Wohnraums im innerstädtischen Bereich.

 

Der vereinbarte Kaufpreis liegt über dem Bodenwert einer aktuellen Wertermittlung. Der Käufer ist mit dem Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan