Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0491Ausgegeben am 14.01.2014

Eing. Dat. 19.12.2013

 

 

 

 

 

Klinikum Offenbach GmbH

hier: Auflösung Tochtergesellschaften

Antrag Magistratsvorlage Nr. 444/13 (Dez. II, Amt 20) vom 18.12.2013

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Auflösung bzw. Liquidation der Offenbacher Klinik Management und Service GmbH (OKM), Rhein-Main Versorgungszentrum GmbH (RMVZ) und der Rhein-Main Cateringservice GmbH (RMCS) als Tochter- bzw. Enkelgesellschaften der Sana Klinikum Offenbach GmbH wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach ist unmittelbar mit 10,0% an der Sana Klinikum Offenbach GmbH beteiligt. Gem. § 11 Abs. 1 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrags der GmbH werden Maßnahmen und Geschäfte geregelt, zu deren Vornahme die Geschäftsführer der Gesellschaft der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen. Die vorgesehene Maßnahme ist darunter zu subsumieren und demnach der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gem. § 51 Nr. 11 HGO bedarf es allerdings der Auflösung von Gesellschaften der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Die Erbringung der Leistungen im Tertiärbereich wird durch die Tochtergesellschaften Offenbacher Klinik Management u. Service GmbH (OKM), Rhein Main Versorgungszentrum GmbH (RMVZ) sowie die Rhein Main Cateringservice GmbH (RMCS) sichergestellt, wobei die OKM eine 100%ige Tochter und RMVZ sowie RMCS Enkelgesellschaften der Sana Klinikum Offenbach GmbH sind.

 

Bei der Gründung der Tochtergesellschaften OKM, RMVZ und RMCS wurden den Mitarbeitern der jeweiligen Bereiche zugesichert, die bestehenden Verträge mit der Sana Kliniken Offenbach GmbH (vorher Klinikum Offenbach GmbH) nicht zu überführen. Diese Mitarbeiter werden zur Erbringung der Leistungen von der Sana Klinikum Offenbach GmbH an die jeweilige Tochter- bzw. Enkelgesellschaften gestellt.

 

Auf Grund der beschriebenen Sachverhalte ist die Teilbetriebsschließung angezeigt und die entsprechenden Mitarbeiter mittels eines mit dem Betriebsrat noch zu verhandelnden Sozialplans abzufinden. Die in den Gesellschaften befindlichen Mitarbeiter, die von der Teilbetriebsschließung nicht betroffen sind, werden entweder in die Servicegesellschaften der Sana-Gruppe oder wieder zurück in die Sana Klinikum Offenbach GmbH überführt. Im Anschluss sollen die Gesellschaften, wie im Beschlusstenor vorgesehen, aufgelöst werden.

 

Die in diesen Bereichen angesiedelten Arbeitsplätze und die betreffenden Arbeitsverhältnisse müssen dementsprechend betriebsbedingt abgebaut werden. Angesichts der sehr prekären wirtschaftlichen Situation der Sana Klinikum Offenbach GmbH müsse von allen verfügbaren Einsparmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahme soll bis zum Ablauf des ersten Halbjahres 2014 abgeschlossen sein.