Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0494Ausgegeben am 15.01.2014

Eing. Dat. 15.01.2014

 

 

 

 

 

Haushaltspläne verständlicher und aussagekräftiger gestalten

Antrag FDP vom 08.01.2014

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, im laufenden Jahr Vorschläge für einen verständlicheren und aussagekräftigeren Haushaltsplan zu erarbeiten. Hierbei sind insbesondere produktbezogene Kennzahlen zu erarbeiten, die eine direkte Vergleichbarkeit über die Zeitachse als auch einen Vergleich mit anderen Kommunen zulassen. Um das Ziel der Vergleichbarkeit zu erreichen ist hierzu Kontakt mit den Hessischen Städtetag, dem ekom21 und dem Landesrechnungshof aufzunehmen.

 

 

Begründung

 

Mit der Einführung der Doppelten Buchführung sollten verschiedene Ziele erreicht werden. Gelungen ist (teilweise) die Darstellung des Werteverzehrs (Abschreibungen). Bisher überhaupt nicht gelungen ist die Nutzung der neuen Darstellung zur Steuerung des Haushalts. Der Haushaltsplan ist im Gegenteil für die Parlamentarier eher schwieriger lesbar geworden. Die Zusammenführung in nachvollziehbaren Produkten ist nur ansatzweise gelungen und geht in der Darstellung der jährlichen Haushaltspläne vollkommen verloren. Auch fehlt eine Darstellung, auf welcher Grundlage die Leistung erbracht wird (gesetzliche Verpflichtung, freiwillige Leistung, ..). Eine vollkommene Fehlanzeige sind die in der GemHVO geforderten Erläuterungen.

 

Es muss daher gelingen

-       die Lesbarkeit / Verständlichkeit des Plans insgesamt zu verbessern

-       die einzelnen Produktbeschreibungen mit ihren Zielen im Plan selbst einzuarbeiten und die jeweiligen Teilfinanz- und ergebnishaushalte zusammen (direkt hintereinander) darzustellen.

-       Kennzahlen für die Produkte zu entwickeln, die eine Aussagekraft haben und eine Steuerung zulassen.

 

Insbesondere Kennzahlen – also z.B. Bewirtschaftungskosten pro Quadratmeter, Kosten pro Untersuchung bei der Lebensmittelüberwachung, u.ä. lassen zum einen Rückschlüsse zu, ob es z.B. durch den Einsatz neuer Technik zu Effizienzsteigerungen gekommen ist oder Maßnahmen zur Energieeinsparung wirklich greifen. Daneben lassen sie einen Vergleich zwischen verschiedenen Kommunen zu (Benchmark). Um eine Vergleichbarkeit herzustellen ist es allerdings nötig, dass in den Kommunen mit den gleichen Kennzahlen gearbeitet wird. Insbesondere der Landesrechnungshof hat hier durch seine vergleichenden Prüfungen schon einen reichen Erfahrungsschatz, den man nutzen sollte.

 

Nachdem ein Doppelhaushalt verabschiedet wurde, ist nun auch genügend Zeit einen entsprechenden Rahmen zu entwickeln. Diese Zeit sollte man nutzen, denn sonst ist der Nutzen der ‚Doppik‘ nicht wirklich erkennbar.