Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0501Ausgegeben am 16.01.2014

Eing. Dat. 16.01.2014

 

 

Grundstücksverkauf Buchrainweg 107, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 019/14 (Dez. I, Amt 80) vom 15.01.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 166/7 = 954 m² und eine Teilfläche von ca. 115 m² aus Nr. 452/2 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 335.350,00 EUR (325,00 EUR/m² für das Erbbaugrundstück = 310.050,00 EUR und 220,00 EUR/m² = 25.300,00 EUR für die Pachtfläche) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb­steuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Buchrainweg 107 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben, die Vorgartenfläche ist verpachtet. Die in der Anlage genannte Käuferin hat nunmehr Interesse am Erwerb der beiden Grundstücke.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der Grundstücke. Die angrenzenden Vorgartenflächen sollen ebenfalls an die jeweiligen Pächter veräußert werden, da in diesem Abschnitt des Buchrainweges keine Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum geplant sind. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2110. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 8,99 EUR/m² = 8.576,46 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Kaufinteressentin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage