Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0518Ausgegeben am 06.03.2014

Eing. Dat. 06.03.2014

 

 

 

 

 

Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach

Bauabschnitt 8b (Breitfuß EG – OG und Kellergeschoss)
[ehemals Bauabschnitte 8 (Breitfuß EG – OG) und 9 (Kellergeschoss)]

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 086/14 (Dez. I, Amt 60) vom 05.03.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Fortführung der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses Offenbach auf Grundlage der von den Architekten Adolf Gerber Baumanagement Gesellschaft mbH sowie den Ingenieurbüros Hofmann und Wehner GmbH und CSZ GmbH in Zusammenarbeit mit dem Büro Projektsteuerung und Baumanagement Appenrodt erstellten und vom Revi­sionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung für den Bauabschnitt 8b (Breitfuß EG – OG und Kellergeschoss), abschließend mit 7.450.000,00 € einschl. Planungskosten, wird – vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch die Kämmerei sowie der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt - zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel in Höhe von 7.450.000,00 € werden bewilligt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt bei dem Produktkonto 01011300.0951000160 "Rathaus, Sanierung und Brandschutzmaßnahmen (01.01.13)", PN 6031b, Investitionsnummer 0101130900601201 wie folgt:

 

Haushaltsmittel 2013 und früher:                1.498.000,00

Haushaltsmittel 2014:                                  2.000.000,00

Haushaltsmittel 2015:                                  2.000.000,00

Haushaltsmittel 2016:                                 1.952.000,00 €

Gesamt:                                                      7.450.000,00 €

Eine Freigabe der Mittel wird nur vorbehaltlich der Finanzierung erfolgen.

Zur Beauftragung von Leistungen ist im Haushaltsplan 2014 bei dem Produktkonto eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3.952.000,00 € vorgesehen.

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Grundsatzbeschluss (DS I (A) 649) vom 06.05.2004 der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses zugestimmt. Der Magistrat wurde aufgefordert je Bauabschnitt die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordneten­versammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzu­legen.

 

1.         Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

 

In Offenbach fiel 1959/60 der Beschluss für einen Rathausneubau, der 1961/62 in einen Architektenwettbewerb mündete. Als erster Preisträger ging der Entwurf der Architektengemeinschaft Maier, Graf, Speidel und Schanty aus Stuttgart / Frank­furt am Main hervor. Die Grundsteinlegung erfolgte 1968, die Einweihung am 10. Juli 1971.

 

Die rund 12.000 qm Nutzfläche verteilen sich auf zwei Baukörper: einen drei­geschossigen Flachbau mit rechteckiger Grundform und einen fünfzehnge­schossigen Hochhaustrakt in Dreiecksform, der sich über dem Flachbau erhebt.

 

Für den Bauabschnitt 8b beträgt die Bruttogrundrissfläche 13.080 m², die Hauptnutzfläche 5.818 m². Der Bauabschnitt beinhaltet:

 

·         Kellergeschoss

·         Breifuß Erdgeschoss - Bauteile A / B / C

·         Breitfuß Zwischengeschoss - Bauteile A / B / C

·         Breitfuß Obergeschoss - Bauteile A (ohne Bereich DEZ I) / B / C

 

2.      Beschreibung der Maßnahmen

 

Das Gebäude wurde im Jahr 2006 als Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen eingestuft. Aus diesem Grund finden Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen nur innerhalb des Gebäudes statt.

 

Die einzelnen Maßnahmen innerhalb des Bauabschnittes 8b wurden vor Erstellung der Projektvorlage mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Im Zuge der weiteren Detaillierung der Ausführungsplanung werden weitere Abstimmungs­gespräche stattfinden.

 

2.1 Bauliche Maßnahmen

Nach Durchführung der Bauabschnitte 3 bis 8a, in denen die Maßnahmen zur brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung im 1.OG bis 15.OG Hochhaus sowie 16. OG bis 19. OG Technikgeschoss, die Sanierung des WC-Bereiches im Breitfuß OG sowie zentrale Installationen im Gebäudekern durchgeführt wurden, wird mit der hier vorliegenden Projektvorlage für den Bauabschnitt 8b (Breitfuß EG – OG und Kellergeschoss) die brandschutz- und gebäudetechnische Sanierung im Rathaus Offenbach abgeschlossen. Hierbei ist die Fortführung der Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen:

 

·         Änderung der Raumzuschnitte entsprechend den Vorgaben des Hauptamtes und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz

 

·         Erneuerung der Pförtnerloge entsprechend den Vorgaben des Hauptamtes und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz

 

·         Erneuerung der abgehängten Decken in den Bürobereichen

 

·         Aufbereitung der vorhandenen Decke im Sitzungssaal 1 in Abstimmung mit dem Denkmalschutz

 

·         Aufbereitung der vorhandenen Wand- und Heizkörperverkleidungen in den Sitzungssälen 1 – 4 in Abstimmung mit dem Denkmalschutz

 

·         Aufbereitung der vorhandenen Wandverkleidungen in den Flurbereichen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz

 

·         Erneuerung des Fußbodenbelages in den Büroräumen sowie den Fluren mit Ausnahme des Fußbodenbelages im Stadtverordnetensitzungssaal

 

·         Ausbesserung des Fliesen-Fußbodenbelages im Bereich des Foyers, den Treppen sowie des Kundenbereiches im Bürgerbüro

 

·         Ausbau der beiden Holzrampen im Flur Breitfuß Obergeschoss aus brand­schutztechnischen Gründen und Einbau von zwei Metallrampen

 

·         Erneuerung der Türen in den Fluren, zu den Betriebsräumen sowie zum Treppenhaus entsprechend den brandschutztechnischen Auflagen

 

·         Erneuerung bzw. Ausbesserung der Türanlagen in den Eingangsbereichen Nord (Berliner Straße), Süd (Stadthof) und West (Platz der deutschen Einheit) in Abstimmung mit dem Denkmalschutz

 

·         Ausbau der vorhandenen Flügeltüranlage zwischen Foyer Rathaus und Bürgerbüro und Einbau einer Schiebetoranlage mit dahinter liegendem Brandschutztor entsprechend den Vorgaben des Hauptamtes für eine bessere Zugänglichkeit von Besuchern in Rollstühlen oder mit Rollatoren bzw. Kinder­wagen

 

·         Ergänzung der bereits vorhandenen elektronischen Blue-Chip-Zylinder der Firma Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG analog dem einheitlichen Schließ­system im Rathaus, im Stadthaus, dem Bernardbau und den Räumlichkeiten der Main-Arbeit

 

·         Erneuerung der Fliesen im Gebäudekern

 

·         Erneuerung der Sanitär-Bereiche im Gebäudekern (Breitfuß ZG - OG) sowie im Bauteil B (Breitfuß EG - OG)

 

·         Vergrößerung bzw. Erneuerung des vorhandenen Sanitär-Bereiches im Kellergeschoss entsprechend den Vorgaben des Hauptamtes

·         Schaffung eines zusätzlichen WC-Bereiches für Besucher im Erdgeschoss entsprechend den Vorgaben des Hauptamtes im Bereich der derzeitigen Telefonzentrale

 

·         Erneuerung der Fensterelemente (2-fach Verglasung) in den Büroräumen des Erdgeschosses nach den Vorgaben der Energie-Einsparverordnung mit einem U-Wert von 1,35 W/m²k

 

·         Erneuerung der außen liegenden Jalousieanlagen

 

·         Einbau von Sicherungspunkten an jedem Fenster als Absturzsicherung für das Reinigungspersonal (Breitfuß ZG und OG)

 

·         Fortführung der Wärmedämmarbeiten an den Bauteilen Fensterbank und –Brüstung mit einem U-Wert von 0,41 W/m²k und den Betonwänden in den Gebäudeecken mit einem U-Wert von 0,219 W/m²k sowie Abdichtungs-maßnahmen an den Bürofenstern (Breitfuß ZG und OG)

 

·         Aus brandschutztechnischen Gründen Schließen bestehender Öffnungen im Bereich der Innenwände / Decken

 

2.2 Technische Gebäudeausrüstung

2.2.1 Gebäudeleittechnik (GLT)

 

Die Regelung der Heizungs- und Lüftungsanlagen erfolgt über eine bereits vorhandene Gebäudeleittechnikanlage, deren Zentralrechner mit seiner Steuerungs­ebene in den Räumlichkeiten des technischen Dienstes untergebracht ist. Von hier ist eine Überwachung der einzelnen Anlagen mit Fernzugriff möglich. Im Bereich der Pförtnerloge gibt es im Bestand einen weiteren Rechner mit einer Bedienebene. Hier können zentral die Beleuchtung und die Jalousien bedient werden. Ebenfalls werden Störmeldungen sämtlicher technischer Anlagen angezeigt. Die vorhandenen Schaltschränke der Heizungs- und Lüftungsanlagen werden nach Bedarf erneuert, erweitert bzw. durch weitere Schaltschränke (z.B. für Lüftungsanlage WC-Bereich EG neu) ergänzt. Mit Ende der Baumaßnahmen wird auch die grafische Darstellung an den beiden Rechnern überarbeitet, so dass alle Anlagen weiterhin zentral angezeigt werden.

Die bisher vorhandenen, nur geschoss- und fassadenweise zu steuernden, außen liegenden Jalousieanlagen werden erneuert. Die Steuerung erfolgt dann raumweise und übergeordnet über Windwächter sowie zentral über die Gebäudeleittechnik (GLT).

 

2.2.2 Heizung

 

Im Zuge Bauabschnitt 8b werden einzelne Komponenten (Heizungsverteiler/-sammler, Absperr- und Regelarmaturen) in der Kellerzentrale Heizung, welche die Geschosse KG – 6.OG versorgt, vollständig erneuert. Die Pumpen in der Heizzentrale werden hierbei nur teilweise erneuert, da diese bei Bedarf im Zuge der Gebäudeinstandhaltung bereits ausgetauscht wurden.

 

Sämtliche Heizflächen (Heizkörper und Unterflurkonvektoren) im Kellergeschoss sowie im Breitfuß werden einschließlich Thermostatventilen erneuert. Die Rollgitter der Konvektorschächte werden ebenfalls erneuert. Zusätzlich werden im Flurbereich Breitfuß Bauteil B Obergeschoss (Bereich Stadtverordnetensitzungssaal, Säle 1 und 3) Röhrenradiatoren ergänzt, um eine angemessene Beheizung bei Veranstaltungen zu gewährleisten.

 

Analog der Vorgehensweise in den bereits sanierten Bauabschnitten werden sämtliche Heizungsleitungen einschl. Wärmedämmung erneuert. Lediglich die im Hauptschacht Gebäudekern vorhandene Hauptleitung zwischen Heizzentrale KG und Heizzentrale 16.OG bleibt im Bestand vorhanden. Diese wird – wie bereits geschehen – nur bei Bedarf im Zuge der Gebäudeinstandhaltung in Teilstücken erneuert.

 

Nach Abschluss der Heizungsarbeiten erfolgt eine Einregulierung der gesamten Heizungsanlage.

 

2.2.3 Sanitär

 

Mit der Grundsanierung der Toilettenanlagen werden dort zur Trinkwassereinsparung Spülkästen mit 2-Mengen-Spültechnik eingebaut. Sämtliche Trink-, Regen- und Schmutz- sowie Fettwasserleitungen werden erneuert.

 

Die erforderliche Netztrennung der Trinkwasserinstallation von den Installationen der Feuerlöschanlagen ist nicht Inhalt dieser Projektvorlage. Hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Vorlage erstellt. Es ist jedoch geplant, die hierfür erforderlichen Maßnahmen im Kellergeschoss parallel zu den Maßnahmen des Bauabschnittes 8b auszuführen.

 

2.2.4 Elektro

 

Die im Zuge der PCB- Sanierung vor einigen Jahren erneuerten Deckenleuchten in den Bürobereichen werden wieder verwendet. Aufgrund Ihres Alters nicht mehr ver­wendbare Büroleuchten werden erneuert. Im öffentlichen Bereich und in den Fluren werden die Aufbau- und Einbaudownlights nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz aufgearbeitet und mit neuen Leuchtmitteln (überwiegend in LED-Technik) versehen. Die neueren Downlights vor den Aufzügen bleiben erhalten. Im Bereich der Eingangshalle werden HIT-Leuchtmittel eingesetzt, da hier aufgrund der Leuchtenhöhe LED-Leuchtmittel nicht ausreichend sind. Im Stadtverordneten­sitzungssaal werden die Leuchtmittel aus den Zylinderleuchten (derzeit Glühlampen) ausgetauscht. Aufgrund der Dimmbarkeit werden Hochvolthalogen-Lampen eingesetzt. Im Luftraum Bauteil B werden nicht wieder verwendbare Wandstrahler nach Abstimmung mit dem Denkmalschutz außer Betrieb genommen, aber nicht demontiert. Die vorhandenen Lichtschienensysteme im OG werden soweit erforderlich ertüchtigt oder erneuert.

 

Weiterhin ist vorgesehen:

 

·         Erneuerung der Elektroinstallation und Anbindung an die im 3. Bauabschnitt installierten vertikalen Stromschienen

 

·         Verlegung der Horizontaltrassen Elektroinstallation aus den Fluchtwegen in die Büroräume entsprechend den brandschutztechnischen Auflagen

 

·         Erneuerung der IT-Verkabelung

 

·         Demontage der Bodenkanäle in den Fluchtwegen sowie der vorhandenen Alt­anlage Sicherheitsbeleuchtung

 

2.2.5    Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

·         Die Zu- und Abluft der innenliegenden Bereiche (WC-Räume, Teeküchen, Technikräume) im Kern wird an die im Zuge BA 7a bereits erneuerte Zu- bzw. Abluftanlage Innenzone angeschlossen. Über diese Anlage wird auch die ur­sprüngliche Zuluftführung in das Foyer wieder hergestellt.

 

·         Die vorhandenen Zu-/Abluftanlagen Saal 1 und 2 werden analog der Vorgehensweise im BA 7a durch neue Anlagen mit Wärmerückgewinnung ersetzt, da sie nicht mehr den hygienischen und energetischen Anforderungen entsprechen. Das vorhandene Kanalnetz bleibt überwiegend erhalten und wird nur im Bereich der neuen Geräteanschlüsse sowie der Luftauslässe erneuert.

 

·         Neue Zu-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Kanalnetz einschl. der erforderlichen Einbauteile werden installiert für:


- die Vergrößerung Saal 3 (jetzt 3 und 4)


- den sanierten Sanitärbereich im EG (Breitfuß Bauteil B) sowie den vergrößer­ten Sanitärbereich im KG


- die Teeküchen im Breitfuß Bauteil B


- den zusätzlichen WC-Bereich Besucher im EG


- die Pforte mit den Nebenräumen

 

·         Erneuerung der Fensterventilatoren in der Heizzentrale bzw. Werkstatt im Kellergeschoss

 

2.2.6 Klimatisierung

 

Analog der Vorgehensweise in den vorangegangenen Bauabschnitten werden Räumlichkeiten, in denen Datenschränke aufgestellt sind, klimatisiert. Hierbei sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

·         Klimatisierung über ein sogenanntes Splittsystem mit Inneneinheiten im Raum sowie einer Außeneinheit über Umluftkühlgeräte für das Kopierzentrum EG 14 sowie das Archiv OG 9

·         Klimatisierung über eine neue Inneneinheit und Anschluss an die Außeneinheit Bürgerbüro ZG 60.


Hinweis: Aufgrund hoher innerer Wärmelasten (Büro mit 13 Mitarbeitern, je Arbeitsplatz Ausstattung mit PC, Scanner, Drucker sowie weitere Multifunktionsgeräte) sollte mit Projektbeschluss BA 7a das Großraumbüro ZG 60 (Breitfuß Zwischengeschoss – Bürgerbüro) gemäß Schreiben Sicherheits­technischer Dienst, Herr Jäger, vom 17.06.2011 auf Grundlage Arbeitsstätten­richtlinie ASR 3.5 über ein Splittgerät klimatisiert werden. Diese Maßnahme wurde bis zur Rückkehr des Bürgerbüros nach Abschluss der Baumaßnahme zu BA 8b zurückgestellt.

 

2.3 Notwendige Interimsmaßnahmen

 

Um die Maßnahmen im Breitfuß ausführen zu können, ist ein Auszug sämtlicher dort untergebrachter Organisationseinheiten, Fraktionsbüros sowie der Stadtverordneten­versammlung erforderlich.

 

Als Interimsmaßnahme werden hierbei die im Zuge BA 7a sanierten Geschosse 12. – 14. OG wie folgt genutzt:

 

·         12. OG für das Hauptamt, den Saalservice sowie für Besprechungen

 

·         13.OG für das Büro der Stadtverordnetenversammlung, den Ausländerbeirat sowie die Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

 

·         14. OG für die Dezernate

 

Die Pforte wird während der Baumaßnahme in einem Container innerhalb des Ein­gangsbereiches untergebracht. Die Poststelle findet ebenfalls Platz in Containern. Diese werden vor dem Rathaus Bereich Eingang Nord / Berliner Straße aufgestellt.

 

Das Standesamt und das Bürgerbüro finden keinen Platz mehr im Rathaus. Für diese beiden Organisationsarbeiten wurden mit Beschluss der  Stadtverordnetenver­sammlung (2011-16/DS I (A) 0434) vom 12.09.2013 weitere Flächen im Bernardbau, Herrnstraße 61 in Offenbach angemietet.

 

Ab dem Jahr 2015 werden für die Zeit der Baumaßnahme die Stadtverord­netenversammlungen ebenfalls außerhalb des Rathauses stattfinden. Um hierfür eine geeignete Räumlichkeit auszuwählen, finden derzeit durch das Hauptamt (Abt. Organisation) sowie das Büro der Stadtverordnetenversammlung Besichtigungen statt.

 

3.      Klimaschutz und Energieeffizienz

 

3.1 Energieeffizienzbetrachtung

 

Im vorgenannten Grundsatzbeschluss sind die Grundzüge des Sanierungsum-fangs festgelegt. Danach ist eine energetische Grundsanierung der unter Denk-malschutz stehenden Gebäudehülle des Rathauses auf Grund des enormen finanziellen Aufwandes und fehlender Finanzmittel derzeit nicht vorgesehen. Zur Ausführung kommen Maßnahmen der Innendämmung im Brüstungsbereich und bei den an die Außenluft grenzenden Betonwänden der Gebäudeecken.

 

Primärenergiebedarf (Gesamtes Gebäude)

Energetische Faktoren

Bestand

[kWh/m²a]

Nach Sanierung

[kWh/m²a]

Einsparung

%

Primärenergiebedarf

Q,P

170,46

146,82

ca. 13,9

Endenergiebedarf

224,66

200,69

ca. 10,7

Heizenergiebedarf

176,00

157,60

ca. 10,5

 

Die CO2-Emissionen verringern sich im gesamten Gebäude um 136,95 t/a – für den Bauabschnitt 8b um 48,6 t/a.

 

Die Beantwortung des von den Stadtverordneten beschlossenen Prüf- und Berichtauftrages (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2009 - DS I (A) 531/1) zur Erneuerung der Fenster im Rathaus wurde dem Magistrat am 22.12.2010 als II-A Bericht vorgelegt. Aufgrund fehlender Finanzmittel und langen Amortisationszeiten für die notwendige Investition wurde der Empfehlung „Fensteraustausch zur qualitativen Verbesserung der Arbeitsplätze“ nicht gefolgt. Aus Gründen der Sicherheit werden jedoch die Fenster im Erdgeschoss erneuert. Hierzu werden die Fensterflügel ausgebaut und anschließend neue Fensterelemente (Rahmen incl. Flügel) in die vorhandenen Öffnungen gesetzt.

 

3.2 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

 

Anforderungen nach EEWärmeG bestehen nur bei Neubauten.

 

3.3    Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

 

3.3.1 Fassadenbegrünung

Der Einsatz von Fassadenbegrünung ist bei diesem denkmalgeschützten Objekt nicht möglich.

3.3.2   Dachbegrünung

 

Dachflächen sind vom BA 8b nicht betroffen.

 

3.3.3   Photovoltaikanlagen

 

Dachflächen sind vom BA 8b nicht betroffen.

 

3.3.4 Regenwassernutzung

 

Dachflächen sind vom BA 8b nicht betroffen.

 

4.      Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Mobilität wie folgt eingeschätzt: Gegen die Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Zum Aspekt des Immissionsschutzes gehen wir davon aus, dass bauleitungsseitig auf die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) hingewiesen und erforderlichenfalls für deren Einhaltung Sorge getragen wird.

 

4.1    Altlasten/Bodenschutz und Lagerung wassergefährdender Stoffe/Gewässerschutz

 

Belange der Altlasten und des Bodenschutzes sind nicht betroffen.

 

4.2      Immisionsschutz

 

Gefahrstoffe in Bauteilen:

 

Im Gebäude des Rathauses werden im Rahmen von Maßnahmen zur Brandschutz­ertüchtigung eine Reihe von Demontagen an technischen Installationen notwendig. Teile dieser Installationen wurden in der Zeit der Erstellung mit asbesthaltigen Brand­schutzanwendungen belegt, andere Teile mit KMF (Künstlichen Mineralfasern) wärmegedämmt und mit teerölhaltigen Pappen ummantelt.

 

Beim Auftreten solcher Stoffe im Zuge des BA 8b werden diese unter Beachtung geltender Arbeitsschutzgesetze und technischen Richtlinien für den Umgang mit Gefahrenstoffen aus den Arbeitsbereichen entfernt und die evtl. vorhandene Kon­tamination aus der Umgebung der Anwendungen beseitigt.

 

4.3      Natur und Artenschutz

 

Naturschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen.

 

5       Einweisung der Nutzer

 

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

6.      Erläuterung zur Kostenberechnung

 

Für alle vorgenannten Maßnahmen wurde vom Büro Adolf Gerber Bau­management Gesellschaft mbH, dem Ingenieurbüro CSZ GmbH sowie dem Ingenieurbüro Hofmann und Wehner in Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerung und Baumanagementbüro Appenrodt eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 7.450.000,00 € abschließt.

 

Die Mittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und –tilgungen).

 

7.      Terminplanung

 

Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Bauablaufs ist es erforderlich, die im Bauabschnitt 8b geplanten Maßnahmen unmittelbar nach den Maßnahmen des derzeit laufenden Bauabschnittes 7a zu beginnen.

 

Mit der Durchführung der Maßnahme soll sofort nach Bereitstellung der Haushalts-mittel begonnen werden. Der Bauabschnitt 8b soll in 2014 - 2016 realisiert werden. Geplant ist:

 

Baubeginn:                          September 2014

Fertigstellung:                      August 2016

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus. 

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage (in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.