Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0538Ausgegeben am 02.05.2014

Eing. Dat. 02.05.2014

 

 

 

 

 

Masterplan der Stadtentwicklung

hier: Ergänzungsbeschluss zum Kooperationsvertrag zwischen der Stadt

Offenbach am Main und dem Verein „Offenbach offensiv e.V.“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 134/14 (Dez. I, Amt 60) vom 30.04.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Folgekosten der Umsetzungsphase, die Zusammensetzung sowie die Geschäftsordnung des Masterplanbeirats werden im Masterplanprozess erarbeitet und den Stadtverordneten mit dem Beschluss über den Masterplan zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils bei der Masterplanerarbeitung ermittelt. Welche Maßnahmen davon umgesetzt werden - und über die Priorisierung - entscheidet die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss.

 

Die Zusammensetzung des Masterplanbeirats und die Geschäftsordnung werden Bestandteil des von den Stadtverordneten zu beschließenden Umsetzungskonzepts des Masterplans.

 

Der Beirat soll sich paritätisch aus Vertretern der Stadt Offenbach am Main und des Vereins „Offenbach offensiv e.V.“ zusammensetzen. Die Entsendung der Vertreter von „Offenbach offensiv e.V.“ obliegt dem Verein; auf städtischer Seite sollen Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, des hauptamtlichen Magistrats und der Verwaltung in den Beirat entsendet werden.

 

2.    Die Vorbehalte zum Abschluss des Kooperationsvertrags mit dem Verein „Offenbach offensiv e.V.“ (STV-Beschluss 2011-16/DS-I(A)0517/1, 2011-16/DS-I(A)0517) sind ausgeräumt.

 

 

Begründung:

 

Für den Masterplanprozess entstehen über die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 200.000,00 € hinaus keine weiteren Kosten für die Stadt Offenbach am Main.

 

Folgekosten entstehen erst durch die bisher unbekannten, im Prozess zu identifizierenden Maßnahmen

 

-       in privater,

-       kombiniert privater und städtischer

-       sowie in städtischer

 

Trägerschaft und Kostenverantwortung.