Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0539Ausgegeben am 02.05.2014

Eing. Dat. 02.05.2014

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 641 mit der Bezeichnung „Lidl-Markt, Bieberer Straße / Kopernikusstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß

§13a BauGB

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 135/14 (Dez. I, Amt 60) vom 30.04.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Für das Gebiet des Geltungsbereiches ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Bürgel, Flur 9 Nr. 17/2 sowie einen Teil des Straßengrundstückes Nr. 54/1 und wird wie folgt umgrenzt:

 

·        Im Nordosten: durch die Bieberer Straße,

·        Im Südosten: durch die Kopernikusstraße,

·        Im Südwesten: durch die Flurstücke 21/26 und 21/27,

·        Im Nordwesten: durch die Flurstücke 18/10, 21/89 und 21/90.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage) dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 641 soll das Planungsrecht für die Vergrößerung eines bestehenden Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

 

·         Steuerung der Einzelhandelsnutzung,

·         Planungsrechtliche Bewältigung der Nachbarschaft von Einzelhandel und Wohnbebauung,

·         Steuerung von Werbeanlagen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Anlass der Planung ist der Wunsch der Firma Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG, den bestehenden Einzelhandelsmarkt zu erweitern. Die Verkaufsfläche soll von derzeit

783 m² auf ca. 1.170 m² wachsen, die geplante Geschossfläche liegt bei ca. 2.200 m². Dabei soll sich das Sortiment des Marktes nur unwesentlich erweitern, der Markt insgesamt kundenfreundlicher gestaltet werden.

 

Die Firma Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 21.10.2013 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme der mit der B-Plan-Aufstellung entstehenden Planungs- und Erschließungskosten bestätigt.

 

Das Grundstück liegt momentan im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. In südlicher und westlicher Richtung schließen sich an das Vorhabengrundstück allgemeine Wohngebiete an, entlang der Bieberer Straße besteht ein Mischgebiet. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

 

Durch das Vorhaben wird die Regelvermutungsgrenze zur Großflächigkeit von

1.200 qm Geschossfläche gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO überschritten.

 

Die überbauten Flächen in der näheren Umgebung sind deutlich geringer als beim bestehenden Marktgebäude. Eine Vergrößerung des Marktes fügt sich daher nicht mehr in den Rahmen der bestehenden Bebauung ein. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für eine Gebäudeerweiterung ist nur über ein Bebauungsplanverfahren herstellbar.

 

Unmittelbar an das Plangebiet angrenzend befindet sich Wohnbebauung. Der Bebauungsplan soll auch dazu dienen, mögliche Konflikte zwischen der Wohnnutzung und Einzelhandelsstandort zu minimieren. Zur Sicherung der vorgenannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Der Bebauungsplan Nr. 641 erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur

Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Anlage: Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro