Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0540Ausgegeben am 02.05.2014

Eing. Dat. 02.05.2014

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 640

- „Gewerbegebiet Sprendlinger Landstraße/Merianstraße/Bert-Brecht-Straße“ -

1.    Prüfung abgegebener Stellungnahmen

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 136/14 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 30.04.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 3 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan Nr. 640 für das Gewerbegebiet, zwischen der Sprendlinger Landstraße, der Schumannstraße, der Merianstraße und der Bert-Brecht-Straße (Anlage 1) in der Fassung vom 17.04.2014 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

 

3.    Begründung zum Bebauungsplan

Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 2) in der Fassung vom 17.04.2014 beigefügt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Die in der Anlage 4 enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes 640 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 17.02.2014 bis 18.03.2014 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu keinen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 3 aufgeführt.

 

 

 

 

Zu 2:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 640 wurde am 20.09.2012 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen und am 24.10.2012 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Bebauungsplan wurde aufgrund der zulässigen Grundflächen von mehr als 20.000 m² im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Von dem Gebrauch des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB wurde daher abgesehen.

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main hatte in seiner Sitzung am 16.10.2013 dem Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, den Fachgutachten Schall, Einzelhandel (Stand August 2013) und Altlasten (Stand September 2013) sowie den DIN-Normen 4109 und 45691 in der Zeit vom 05.11.2013 bis einschließlich 06.12.2013 in den Räumen des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Stadthaus, Berliner Straße 60, 14. OG, öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 23.10.2013 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 23.10.2013 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum 06.12.2013 aufgefordert.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sitzung am 30.01.2014 den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans wurde zusammen mit der Begründung inkl. Umweltbericht, der Auswertung und den umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren, den Fachgutachten Schall, Einzelhandel (Stand August 2013) und Altlasten (Stand September 2013) sowie den DIN-Normen 4109 und 45691 im Zeitraum vom 17.02.2014 bis einschließlich 18.03.2014 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und die DIN-Normen wurden am 07.02.2014 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 07.02.2014 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 17.04.2014 nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 3:

 

Nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung mit Umweltbericht stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

Hinweis:

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Anlage 4 (Kopien der Stellungnahmen), das Schallgutachten, das Einzelhandelsgutachten, die Altlastenrecherche zum Bebauungsplan Nr. 640 sowie die DIN-Normen 4109 und 45691 zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1) Bebauungsplan

2) Begründung inkl. Umweltbericht

3) Auswertung der Stellungnahmen

4) Kopien der Stellungnahmen

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

   2 x Minderheitenvertreter (UPB)

   2 x Vertreter (ALB)

   8 x Fraktionen

   4 x Stv.-Büro