Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0612Ausgegeben am 18.09.2014

Eing. Dat. 18.09.2014

 

 

 

 

Grundstückstausch Strahlenbergerstraße, 63067 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 276/14 (Dez. I, Amt 80) vom 17.09.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner eine Teilfläche von ca. 398 m² aus den Grundstücken Gem. Offenbach Flur 5 Nr. 241/5 und 281/3 und erhält eine Teilfläche von ca. 251 m² aus dem Grundstück Nr. 241/4 sowie eine Teilfläche von ca. 147 m² aus dem Grundstück Nr. 283/3, gesamt ca. 398 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Tausch erfolgt flächen- und wertgleich. Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. 24.000,00 EUR werden von der Stadt Offenbach a. M. getragen.

3.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 24.000 EUR stehen beim Produktkonto 12040100.0952003960 „Umbau Kaiserleikreisel“ Investitionsnummer 1204010900601301 vorbehaltlich der Finanzierung und Mittelfreigabe durch die Kämmerei zur Verfügung.

4.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Aufgrund des Projektbeschlusses vom 30.01.2014 [2011-16/DS-I(A)0492] sind im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Umbau des Kaiserleikreisels gemäß Grunderwerbsverzeichnis diverse Teilflächen entlang der Strahlenbergerstraße sowie der Kaiserleipromenade zu erwerben.

 

Die Erwerbe bzw. der Nachweis der Stadt, dass die Baumaßnahmen auf den tangierten privaten Flächen durchgeführt werden können, sind zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Förderbescheides durch das Land Hessen.

 

Der Vertragspartner ist unter der Bedingung eines flächen- und wertgleichen Tausches mit der Abgabe seines Geländes zu den im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan