Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0629Ausgegeben am 06.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

 

 

Öffnung des Waldschwimmbades Rosenhöhe in der Wintersaison für die Öffentlichkeit

Antrag Magistratsvorlage Nr. 312/14 (Dez. I, Amt 52) vom 05.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Vertrag zwischen der Stadt und dem Ersten Offenbacher Schwimmclub von 1896 e.V. (EOSC) vom 05.11.1993, zuletzt geändert durch Nachtragsvereinbarung vom 21.10.2013, in dem Sinne anzupassen, dass eine Nutzung des Schwimmbades in der Wintersaison für die Öffentlichkeit wieder möglich ist. Durch die Vertragsänderung dürfen der Stadt keine Mehrkosten entstehen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.02.2013 mit DS I (A) 0313 u.a. beschlossen, dass das Waldschwimmbad Rosenhöhe in den Wintermonaten nur noch dem EOSC, anderen Vereinen und Schulen zur Verfügung steht. Damals hieß es in der Begründung u.a., dass durch die Einstellung des öffentlichen Winterbetriebs erhebliche Personalkosten eingespart werden sollen. Eine entsprechende Nachtragsvereinbarung zwischen der Stadt und dem EOSC wurde daraufhin am 21.10.2013 abgeschlossen.

 

Nach Abschluss der diesjährigen Sommersaison hat der Vorstand des EOSC der Stadt mitgeteilt, das öffentliche Schwimmen im Winter ohne Erhöhung der Personalkosten (durch Umstrukturierungen im Personalbestand) wieder anbieten zu können. D.h. während des Badbetriebes ist der Eingang besetzt, die Reinigung geregelt und das Becken beaufsichtigt.

 

Durch die Badöffnung für die Öffentlichkeit im Winter wird auch ein kleiner Ausgleich der Kostenunterdeckung (wegen des schlechten Wetters im Sommer) aus Eintrittsgeldern erwartet.

 

Das Revisionsamt hat die Jahresrechnung 2013 und die vorläufige Abrechnung für 2014 (bis 30.09.2014) geprüft. Dabei wurde auch eine Einschätzung zum öffentlichen Winterbetrieb abgeben. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass die Angaben des Vorstands des EOSC plausibel und zutreffend sind.

Anlage