Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0632Ausgegeben am 06.11.2014

Eing. Dat. 06.11.2014

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb im Neubaugebiet Bieber-Nord, Bertha-von-Suttner-Straße, Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 335 und Nr. 337

Antrag Magistratsvorlage Nr. 316/14 (Dez. I, Amt 80) vom 05.11.2014

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Stadt Offenbach am Main erwirbt von der in der Anlage genannten Verkäuferin die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 4 Nr. 335 = 1.221 m² und Nr. 337 = 195 m² (gesamt 1.416 m²) zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.    Der Kaufpreis beträgt 226.560,00 EUR (160,00 EUR/m²).

3.    Der Kaufpreis wird innerhalb von vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungs-vormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

 

4.    Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von der Stadt Offenbach getragen.

5.    Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 242.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2014 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

6.    Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die bezeichneten Grundstücke liegen als Bauerwartungsland im künftigen Neubau-gebiet „Bieber-Nord“. Die Eigentümerin hat sie nun der Stadt Offenbach zum Kauf angeboten, da sie sich aus persönlichen Gründen nicht mit der anstehenden Erschließung und den hieraus resultierenden Kosten belasten möchte.

 

Der Erwerb der Grundstücke erhöht den Anteil des städtischen Grundbesitzes im Neubaugebiet „Bieber-Nord“ und bietet nach dem Abschluss der Erschließungs-maßnahmen die Möglichkeit einer zeitnahen Vermarktung zur zügigen Entwicklung dieses Baugebietes.

Der mit der Eigentümerin verhandelte Kaufpreis beläuft sich auf rd. 2/3 des aktuellen Bodenrichtwertes und stellt somit für die Stadt Offenbach eine äußerst preisgünstige Erwerbsmöglichkeit im zukünftigen Baugebiet dar.

 

Die Verkäuferin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Plan