Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0671Ausgegeben am 12.02.2015

Eing. Dat. 12.02.1015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Anhalter Straße 30, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/039 (Dez. I, Amt 80) vom 11.02.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 3 Nr. 771/12 = 230 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 102.350,00 EUR (445,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden vom Erwerber getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Das Grundstück Anhalter Straße 30 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Der in der Anlage genannte Käufer hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2099. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 11,17 EUR/m² = 2.569,08 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Der Kaufinteressent ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage