Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0674Ausgegeben am 12.02.2015

Eing. Dat. 12.02.2015

 

 

 

 

Projekt Kita auf dem ehemaligen MAN-Gelände (Christian-Pleß-Straße);

hier: Anmietung einer vom Grundstückseigentümer zu errichtenden Kindertagesstätte

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015/044 (Dez. II, Ämter 57 und 51) vom 11.02.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Der Magistrat wird bevollmächtigt, gegenüber dem Käufer des o. g. Geländes, gemäß dem als Anlage ausgewiesenen nichtöffentlichen Gesprächsprotokoll, eine verbindliche Absichtserklärung zur Errichtung und Anmietung einer Kindertagesstätte abzugeben.

 

  1. Folgende Varianten sind angepasst an die Aktualisierung der Kindertagesstättenentwicklungsplanung mit dem Käufer des Geländes zu verhandeln:

 

Ø 4 Kindergartengruppen, bis zu maximal 5 Gruppen für U3-Kinder (insgesamt 150 Plätze)

 

Ø 4 Kindergartengruppen, bis zu maximal 5 Gruppen für U3-Kinder, 2 Hort-Gruppen (insgesamt 200 Plätze)

 

  1. Die Raumstruktur der anzumietenden Kindertagesstätte ist so vorzusehen, dass die Nutzung hinsichtlich der jeweils aktuellen Nachfrage nach Kindergarten-, Krabbel- oder Hortplätzen möglichst flexibel gestaltet werden kann.

 

  1. Folgende Mietvarianten sind optional zu verhandeln und hinsichtlich ihres fiskalischen wie betriebswirtschaftlichen Optimums für die Stadt Offenbach zu bewerten:

 

a)    Anmietung für 15 Jahre verbindlich mit Verlängerungsoption;

 

b)    Anmietung für 15 Jahre verbindlich bei Einbringung eines Baukostenzuschusses in Höhe von maximal 1,5 Mio. € mit Verlängerungsoption;

 

c)    Mietkauf oder daran angelehnte Finanzierungsmodelle bei Einbringung eines Baukostenzuschusses in Höhe von maximal 1,5 Mio. €, sofern das Modell die Förderung eines Baukostenzuschusses nach RiLiSE nicht gefährdet.

 

  1. Die bei Produktsachkonto 06010500.0358000060 – Zuschuss Einrichtung / Bau einer Krabbelstube - zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 1,5 Mio. € können gemäß Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0289 Punkt 4 vom 29.11.2012 als Baukostenzuschuss eingesetzt werden, sofern die Förderung zu ca. 75 % gemäß den „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE)“ möglich ist.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29. November 2012 mit ihrem Grundsatzbeschluss "Projekt Kita auf dem MAN-Gelände (Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße), Baufeld Mischgebiet" – 2011-16/DS-I(A)0289 - dem Betrieb einer neuen Kita auf dem Gelände des ehemaligen MAN Roland Werks 1 in der Christian-Pleß-Straße zugestimmt. Der Käufer des Geländes bittet um eine verbindliche Absichtserklärung zur Anmietung der zu errichtenden Kita seitens der Stadt Offenbach, bevor seinerseits erste Aufwendungen für Planung und Abstimmung mit dem EKO entstehen. Die Beschlussvorlage soll den Magistrat entsprechend bevollmächtigen.

 

Der Magistrat hat die Jugendhilfeplanung bereits beauftragt, ausgehend von der aktuellen Bedarfs- und Nachfragesituation im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Kita-Entwicklungsplanung die notwendigen Mengengerüste für den Standort neu zu ermitteln bzw. die bisherige Planung zu überprüfen. Daraus abgeleitet sollen dann die Platzzahlen für die zu errichtende Kita festgelegt werden.

 

Da sich die Kita-Entwicklungsplanung nur auf die absoluten Zahlen der Population in den jeweiligen Altersgruppen beziehen kann, weicht das tatsächliche Nachfrageverhalten der jeweiligen Zielgruppe von diesen Werten ab und kann selbstverständlich nicht vorausgesagt werden. Deshalb ist es sinnvoll, in neu zu errichtenden Kindertagesstätten die Raumstrukturen so zu gestalten, dass ohne hohen Investitionsaufwand die Räumlichkeiten verändert werden können, damit beispielsweise aus Gruppenräumen für U3-Kinder problemlos Gruppenräume für Kindergartenkinder werden können und umgekehrt. Dies wirkt sich insbesondere auf die technische Ausstattung von Sanitäreinrichtungen aus.

 

Ziel der Verhandlungen mit dem zukünftigen Vermieter ist es, ein für die Stadt Offenbach fiskalisch wie betriebswirtschaftlich optimales Modell zu kreieren. Aus Sicht des Magistrats kommen die drei aufgeführten Varianten grundsätzlich infrage. Die Varianten zu 4. (b) und (c) sollen ermöglichen, im Rahmen der "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSe)" die im Haushalt eingestellten Eigenmittel so einzusetzen, dass sie sich mietmindernd auswirken und gleichzeitig die Möglichkeit der Haushaltsentlastung durch das Förderprogramm realisiert wird. Die notwendigen Abstimmungsgespräche mit dem Zuwendungsgeber wurden seitens des Amts für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement bereits aufgenommen.

 

Die Vorlage ist mit der Kämmerei, dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (RiLiSE-Förderung) und dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschafen (Angemessenheit des avisierten Bruttomietpreises) abgestimmt.

Anlage:

Nichtöffentliche Anlage