Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0704Ausgegeben am 23.04.2015

Eing. Dat. 23.04.2015

 

 

Grundstückstausch Schumannstraße 146, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-115 (Dez I, Amt 80) vom 22.04.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     A) Die Stadt Offenbach am Main erhält von der in der Anlage genannten Tauschpartnerin das Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 10 Nr. 47/5 mit einer Größe von 1.650 m² zum Preis von 33.000,00 EUR ( = 20,00 EUR/m²),

 

B) im Gegenzug erhält die in der Anlage genannte Tauschpartnerin aus dem städtischen Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 10 Nr. 46/2 eine Teilfläche von ca. 1.520 m² zum Preis von rd. 228.000,00 EUR (= 150,00 EUR/m²).

 

Der Grundstückstausch erfolgt zu den weiteren wesentlichen Bedingungen:

2.     Aufgrund der Differenz der Bodenwerte ist eine Herauszahlung durch die Tauschpartnerin in Höhe von rd. 195.000,00 EUR an die Stadt Offenbach zu leisten.

Für den Fall eines Weiterverkaufs der Teilfläche aus Nr. 46/2 innerhalb von 15 Jahren ab Unterzeichnung des Kaufvertrages wird eine Nachzahlungsverpflichtung in Höhe von 60,00 EUR/m² zzgl. einer jährlichen Verzinsung von 1,5 % vereinbart.

3.     Die Herauszahlung von rd. 195.000,00 EUR wird bis spätestens vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung gezahlt und ist beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

4.     Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerb-steuer werden von den Beteiligten jeweils für den eigenen Erwerb getragen, die Vermessungskosten für die abgehende Teilfläche trägt die Stadt, sie werden über den Kaufpreis finanziert.

5.     Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 8.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2015 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

6.     Für die Teilfläche unter B) wurde noch kein Kanalbeitrag angefordert. Insofern wird aus dem Herauszahlungsbetrag der Kanalbeitrag in Höhe von ca. 33.000,00 EUR intern zu Gunsten des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement umgebucht.

7.     Die Tauschfläche wird innerhalb von 3 Jahren von der Tauschpartnerin, gemeinsam mit dem anliegenden Grundstück Nr. 47/6, mit einem Funktionsgebäude bebaut und der geplanten gewerblichen Nutzung (Autohandel) zugeführt.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

8.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Auf der privaten Liegenschaft Schumannstraße 146 (bestehend aus den Flurstücken Nr. 47/5 und Nr. 47/6) befand sich bis ca. 2009 ein ALDI-Supermarkt, seitdem steht das Gebäude leer. Die Liegenschaft gehört inzwischen einem Immobilienfonds in Luxemburg. Dieser hat nun dem Verkauf der Grundstücke an die Tauschpartnerin zugestimmt.

 

Seitens der Stadt besteht großes Interesse an dem im Tenor aufgeführten Grundstücks-tausch, da das Grundstück Nr. 47/5 im Bebauungsplan Nr. 117 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ festgesetzt und langfristig die Schaffung einer Grün- und Wegeverbindung entlang des Röhrgrabens geplant ist. Der Erwerb durch einen Grundstückstausch wird daher von der Stadtplanung ausdrücklich befürwortet.

 

Die Tauschpartnerin ist ebenfalls sehr an einem Tausch mit der angrenzenden städtischen Teilfläche interessiert, da mit diesem Geländegewinn das vorgesehene Bauvorhaben besser zu realisieren ist. Die geplante gewerbliche Nutzung der Gesamtflächen wurde bereits mit der Stadtplanung abgestimmt.

 

Bei der Preisfindung für die städt. Fläche ist zu berücksichtigen, dass diese auf Grund ihres Zuschnitts nicht selbständig bebaubar ist. Hierdurch bedingt, ist der Bodenwert für selbständig bebaubare Grundstücke in diesem Gewerbegebiet nicht zu erzielen. In den Verhandlungen mit der Tauschpartnerin konnte allerdings durchgesetzt werden, dass im Falle eines Weiterverkaufs der städt. Fläche in den kommenden 15 Jahren eine Nachzahlung in Höhe von 60,00 EUR/m² zzgl. einer jährlichen Verzinsung von 1,5 % an die Stadt zu leisten ist.

 

Die Tauschpartnerin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan