Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0707Ausgegeben am 23.04.2015

Eing. Dat. 23.04.2015

 

 

 

 

 

Klassenraummodule für Schülerinnen und Schüler der Goetheschule, aufzustellen auf dem Schulhof der Schillerschule

hier: Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

        gemäß § 99 HGO, Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-123 (Dez. I und II, Ämter 60 und 40) vom 22.04.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Anmietung von 4 Raummodulen (Klassenräume und Verwaltung) und einem Sanitärcontainer ab dem Schuljahr 2015/16 und ggf. 2 zusätzlichen Raummodulen ab dem Schuljahr 2016/17 sowie der anschließenden Kaufoption der Module im Rahmen eines Mietkaufvertrages wird zugestimmt.

 

2.       Die Finanzierung der Mietkosten in Höhe von monatlich rd. 5.380,00 € in 2015 erfolgt über Produktkonto 01010800.6700000160 – Mieten und Nutzungsentgelte-. Die Mittel in Höhe von rd. 26.900,00 € (5 Monate ▪ 5.380,00 €) werden bereitgestellt und sind im Nachtrag 2015 entsprechend zu veranschlagen.

 

Die Deckung erfolgt durch entsprechende Reduzierung bei dem Produktkonto 01010800. 6161000260 –Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur in gleicher Höhe.

Für 2016 sind entsprechende Mietkosten bei o.g. Produktkonto in Höhe von 64.560,00 € zusätzlich im Haushaltsplan vorzusehen. Die Deckung erfolgt über das Produktkonto 01010800. 6161000260 –Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur in gleicher Höhe.

Die Finanzierung der Fundamente, der Ver- und Entsorgungsanschlüsse sowie sonstiger Kosten in Höhe von 300.481,60 € erfolgt über das Produktkonto 01010800. 6161000260 –Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur.

Die Finanzierung der Schulmöbel und Lehrmittel in Höhe von 40.000,00 € erfolgt durch das Stadtschulamt über Produktkonto 03130100.0860000240 „Ersatzbeschaffung Lehrmittel“ im Haushaltsjahr 2015. Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 03100100.0840000442 „Modernisierung Geräteausstattung“ in Höhe von 40.000,00 € nach Umsetzung mit Nachtrag im Haushalt 2015.

 

Die Finanzierung der Möbel für die Verwaltung in Höhe von 6.000,00 € im Jahr 2015 und weiteren 6.500,00 € im Jahr 2016 erfolgt durch das Hauptamt über Produktkonto 01011300.0890000010.

 

3.       Für die Kaufoption der Raummodule inkl. Treppenanlage sind im Haushaltsplan 2016 entsprechende Mittel bei einem neuen Produktkonto „Goetheschule Kauf Raummodulanlage“ bereitzustellen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Finanzhaushaltes 2016. Der Kauf kann erst nach Genehmigung des Haushaltes 2016 durch den RP Darmstadt erfolgen.

4.       Die Umsetzung der Maßnahme wird der GBM übertragen.

 

 

Begründung:

 

Die Goetheschule ist die größte Grundschule in der Stadt Offenbach mit momentan ca. 625 Schülerinnen und Schülern. Sie ist als ganztägig arbeitende Schule anerkannt. Die Schule ist von einer ausgesprochen heterogenen Schülerschaft zwischen Westend und Nordend geprägt und leistet seit Jahren hervorragende Bildungs- und Integrationsarbeit im Stadtteil. Die Goetheschule stößt jetzt an ihrem Standort endgültig an ihre räumlichen Kapazitätsgrenzen, da die Schule in den kommenden beiden Schuljahren 9- bzw. 8-zügig wird und trotz  Ausnutzung sämtlicher Raumressourcen keine Räume am Standort mehr zur Verfügung stehen (im Schuljahr 2015/2016 können nur 7 erste Klassen und im Schuljahr 2016/2017 nur 6 erste Klassen aufgenommen werden).

 

Dokumentiert wird dies durch die Entwicklung der Schülerzahlen der Goetheschule:

 

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Zu den Regelklassen kommen noch 25 Kinder aus zwei Vorklassen und 15 Kinder aus einem Vorlaufkurs hinzu.

 

Die sofortige Umsetzung der Maßnahme und die entsprechende Bereitstellung der Mittel sind im Rahmen der gesetzlichen und rechtlichen Verpflichtung der Stadt Offenbach als Schulträger erforderlich.

 

Da die Hafenschule nicht zum ursprünglich geplanten Schuljahresbeginn 2015/2016 fertig gestellt werden kann und die Schülerzahlen an der Goetheschule zum diesjährigen Schuljahresbeginn die Raumkapazitäten am Standort überschreiten, ist es daher erforderlich, kurzfristig Klassenraummodule bereitzustellen.

 

In einem gemeinsamen Entscheidungs- und Abwägungsprozess zwischen den beteiligten Dezernaten und Ämtern wurde die Fläche an der Schillerschule im Rahmen diverser Standortbetrachtungen als geeigneter Standort ausgewählt.

 

Die Gründe hierfür sind, dass die Infrastruktur für Kinder, auch für Erstklässler, wegen der vorhandenen Spielgeräte, nicht neu geschaffen werden muss, die Freiflächen für die 4 erdgeschossigen Module ausreichend sind und die Ver- und Entsorgungsleitungen in direkter Nähe der Raummodule bereits vorhanden sind.

 

Auch die insgesamt vorhandene Schulhoffläche, die je Kind an der Schillerschule rd. 5,5 qm beträgt, ermöglicht es, die Grundfläche von rd. 240 qm für die Module bereit zu stellen.

 

Aufgrund der Bedenken der Schillerschulleitung bei der gleichzeitigen Nutzung der WC-Anlage durch die älteren Schillerschüler und die Erstklässler der neuen Hafenschule, ist nun ein Sanitärcontainer, der nur von den Erstklässlern genutzt werden soll, vorgesehen.

 

Die in den Klassenraummodulen unterzubringenden Goetheschüler werden gleichzeitig die Eingangsklassen der neuen Hafenschule, die ab 2017 in Betrieb gehen soll, darstellen. In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wird die „Raummodulschule“ am Standort Schillerschule mit Verwaltung und Schulleitung für die künftige Hafenschule personell ausgestattet.

 

Hierzu sind vier Raummodule ab dem Schuljahr 2015/16 in ebenerdiger Modulbauweise auf dem Schulhof der Schillerschule zu errichten. Ggf. ist die Aufstockung der Anlage um weitere zwei Module ab Schuljahr 2016/17 vorzusehen, wenn die Entwicklung des Schulbezirks dies erforderlich macht. Diese Aufstockung um zwei weitere Raummodule inkl. der erforderlichen Treppenanlagen ist in den geprüften Planungs- und Kostendaten berücksichtigt.

 

Die Standzeit der Raummodule an der Schillerschule soll mit der Eröffnung der Hafenschule voraussichtlich nach den Sommerferien 2017 enden. Ab diesem Zeitpunkt ist vorgesehen, die Module an anderen Standorten, an denen Raummangel vorliegt, einzusetzen.

 

Die Kostenanalyse der GBM i.V.m. Dritten hat ergeben, dass die Kaufkosten für die sechs Raummodule (inkl. Kauf oder Miete Sanitärcontainer), ohne Mietkostenanrechnung, (inklusive erforderlicher Fundament-, Kanal- und Elektroarbeiten) brutto 783.000,00 € betragen.

 

Demgegenüber stehen unter Berücksichtigung der Gesamtmietzeit (angenommene Mietdauer von 5 Jahren inkl. der Kosten für Fundamente, der Ver- und Entsorgungsanschlüsse sowie sonstiger Kosten) Mietkosten für 6 Raummodule, einen Sanitärcontainer und der zwei erforderlichen Treppenanlagen in Höhe von insgesamt 790.000,00 €.

 

Im Jahr 2015 stehen für die wirtschaftlichste Lösung, den Kauf der Module, keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Aus diesem Grund wurden für den Kauf der Module im Haushaltsplan 2016 entsprechende Mittel angemeldet, wobei der Mietpreis nach noch zu verhandelnden Konditionen auf den Kaufpreis angerechnet werden soll (Mietkaufmodell).

 

Bei einer angenommenen Mietdauer von 5 Jahren stellen sich die Kosten für die Miete der Module wie folgt dar (Angaben in brutto):

 

für den 1. Bauabschnitt (BA) ab dem Schuljahr 2015/16

 

  • vier Raummodule für monatlich 4.998,00 €

 

Die Gesamtkosten für die Mietdauer von 60 Monaten betragen 299.880,00 €.

 

  • ein Sanitärcontainer mit getrennten Bereichen für Jungen und Mädchen

für monatlich 380,80 €

 

Die Gesamtkosten für die Mietdauer von 60 Monaten betragen 22.848,00 €.

 

für den 2. Bauabschnitt (BA) ab dem Schuljahr 2016/17

 

  • Die Module aus dem 1. BA (s.o.) sowie zusätzlich

 

  • zwei obergeschossige Raummodule für monatlich 2.975,00 €

 

Die Gesamtkosten für die Mietdauer von 48 Monaten betragen 142.800,00 €.

 

  • zwei Treppenanlagen für die obergeschossigen Raummodule für monatlich 499,80 €

 

Die Gesamtkosten für die Mietdauer von 48 Monaten betragen 23.990,40 €.

 

Die neuen Räume sind nach den Ausstattungsstandards mit Möbeln und Lehrmitteln auszurüsten, wobei die Erstausstattung durch das Stadtschulamt aus den dort verfügbaren Mitteln erfolgt. Nachrichtlich wird in dieser Vorlage folgendes angeführt:

 

Möblierung (Klassensätze)

ca. 24.000,00 €

Tafeln (Kreide)

ca. 4.000,00 €

Erstausstattung Lehrmittel/Risograph (gem. Schule)

ca. 9.000,00 €

Unvorhergesehenes (zusätzliche Möbel, Leitungen, Sachmittel)

ca. 3.000,00 €

 

ca. 40.000,00 €

 

Die Finanzierung der Schulmöbel und Lehrmittel in Höhe von 40.000,00 € erfolgt durch das Stadtschulamt über Produktkonto 031301000860000240 „Ersatzbeschaffung Lehrmittel“ mit der Investitionsnummer 0313010800401401 im Haushaltsjahr 2015.

 

Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 031001000840000442 „Modernisierung Geräteausstattung“ mit der Investitionsnummer 0310010840201401 in Höhe von 40.000,00 € nach Umsetzung mit Nachtrag im Haushalt 2015.

 

Die Ausstattung der zwei Verwaltungsraummodule mit Telefon, Internet und Möbeln erfolgt durch das Hauptamt aus dem Produktkonto 01011300.0890000010. Für Verwaltungsraum-Modul 1 im Jahr 2015 werden ca. 6.000,00 €, für Verwaltungsraum-Modul 2 im Jahr 2016 ca. 6.500,00 € (inkl. Preissteigerung) benötigt.

 

Da der Bereich Schillerschule in der Tagschutzzone 2 liegt, wird beim Regierungspräsidium eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragt, um die temporäre Aufstellung der Module zu ermöglichen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

 

Gegenüber der vorliegenden Projektvorlage bestehen keine grundlegenden Bedenken. Negative Auswirkungen auf die Baumreihe am Nordrand des Schulhofes (Bettinastraße) sind möglich, können anhand der Unterlagen jedoch nicht näher eingeschätzt werden. Hierzu siehe die Ausführungen zum Bereich Natur- und Artenschutz.

 

Natur- und Artenschutz

 

Anhand der vorgelegten Unterlagen geht nicht hervor, ob und in welchem Umfang eine Prüfung möglicher negativer Auswirkungen auf die Bäume an der nördlichen Grundstücksgrenze stattgefunden hat. Es wird lediglich festgehalten, dass die Bäume im Bereich der Containeranlage ggf. zurückgeschnitten werden müssen. Hierfür sind Kosten in Höhe von 5.000 € veranschlagt.

 

Eine weitere Schädigung ist durch die Herstellung der Leitungsgräben zwischen Containern und Bäumen im Wurzelbereich möglich. Um Beeinträchtigungen der Bäume zu vermeiden bzw. auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren, ist die Einhaltung der DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen zu beachten. Hierfür sind rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen die notwendigen Sicherungsmaßnahmen im Rahmen einer fachkundigen Beurteilung festzulegen.

 

Klimaschutz und Energie

 

Die Klassenraummodule werden unter Einhaltung der Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) aufgestellt und betrieben. Aufgrund der befristeten Standzeit ist dies aus unserer Sicht ausreichend.

 

Immissionsschutz

 

Wie im Entwurf der Vorlage bereits erwähnt, liegt der Container-Standort im Bereich der Tagschutzzone 2 für den Flughafen Rhein-Main. Der erforderliche Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei RP DA wird gestellt. Es ist davon auszugehen, dass die Genehmigung mit erhöhten Anforderungen zum Schallschutz verbunden ist und diese zu erfüllen sind. Weitere Belange des Immissionsschutzes sind nicht betroffen.

 

Altlasten / Bodenschutz

 

Die Belange des Bodenschutzes / Altlasten sind durch die temporäre Aufstellung der Container auf versiegeltem Untergrund nicht betroffen.

 

Gewässerschutz

 

Aus wasserrechtlicher Sicht ist von einer Gewässerbeeinträchtigung nicht auszugehen, sofern das Grundwasser unterhalb der Gründungsebene liegt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert