Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0714Ausgegeben am 02.06.2015

Eing. Dat. 22.05.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Eifelweg 18 B, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-146 (Dez. I, Amt 80) vom 20.05.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die auf dem Beiblatt genannte Käuferin die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 12 Nr. 52/26 = 138 m² und

Nr. 52/28 = 23 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 61.985,00 EUR (385,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die beiden Grundstücke Eifelweg 18 B (Stammgrundstück und Garagenparzelle) sind derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die auf dem Beiblatt genannte Käuferin hat nunmehr Interesse am Erwerb der Grundstücke.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der beiden Grundstücke. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2099. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 10,41 EUR/m² = 1.676,01 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Die Kaufinteressentin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

 

Nichtöffentliche Anlage

Plan