Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0748Ausgegeben am 15.09.2015

Eing. Dat. 03.09.2015

 

 

 

 

 

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region

hier:    Anteilserhöhung des Bayerischen Untermain

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-242 (Dez. I, Amt 20) vom 02.09.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

I.    Anteilerhöhung

 

Der Wunsch zur Anteilerhöhung der über die ZENTEC Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH (ZENTEC GmbH) an der FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM) beteiligten Region Bayerischer Untermain von derzeit 1% auf 2% wird begrüßt. Darin wird ein wichtiges Zeichen zur Stärkung des Standortmarketings für die Region Frankfurt/RheinMain gesehen.

 

II.  Teilung von Geschäftsanteilen

 

Der aus der Teilung des von der HA Hessen Agentur GmbH gehaltenen und in der Liste der Gesellschafter als Geschäftsanteil Nr. 2 geführten Geschäftsanteils von nominal 25.000 € in drei Geschäftsanteile von nominal 8.125 €, 3.750 € und 13.125 € durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26. März 2015 hervorgegangene Geschäftsanteil von nominal 13.125 € wird ein weiteres Mal in einen Geschäftsanteil von nominal 2.500 € und einen Geschäftsanteil von nominal 10.625 € geteilt.

 

Der Geschäftsführer der FRM wird angewiesen, eine berichtigte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einzureichen.

 

III. Übertragung von Geschäftsanteilen

 

Es wird gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrags der FRM zugestimmt, dass der durch den Teilungsbeschluss zu II. entstandenen (Teil-)Geschäftsanteil von nominal 2.500 € an die ZENTEC GmbH übertragen wird.

 

Die Übertragung soll aufschiebend bedingt durch den Erwerb des Geschäftsanteils durch die FRM von der HA Hessen Agentur GmbH sein. Für den Geschäftsanteil soll die ZENTEC GmbH einen Betrag in Höhe des Nominalbetrage des Anteils (2.500 €) an die FRM zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von der ZENTEC GmbH für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.

 

Die Abtretung des Geschäftsanteils soll schuldrechtlich auf den 01. Januar 2015 wirken. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die ZENTEC GmbH übergegangen gelten. Die ZENTEC GmbH leistet für den zusätzlich erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2015 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft. Die Zuzahlung für die beiden von der ZENTEC GmbH gehaltenen Geschäftsanteile beträgt für das Jahr 2015 somit insgesamt 80.000 €.

 

 

Begründung:

 

Die Region Bayerischer Untermain, die über die im Handelsregister des Amtsgerichtes Aschaffenburg unter HRB 6673 eingetragene ZENTEC GmbH mit Sitz in Großwallstadt an der FRM beteiligt ist, möchte ihren Anteil an der FRM von nominal 2.500,00 € (1%) um 2.500,00 € auf insgesamt nominal 5.000,00 € (2%) erhöhen. Die Erhöhung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 gelten. Die Gremien des Landkreises Aschaffenburg, des Landkreises Miltenberg und der Stadt Aschaffenburg haben der Erhöhung der Beteiligung der ZENTEC GmbH an der FRM zugestimmt. Die ZENTEC GmbH hat mit Schreiben vom 22. Juli 2015 um die Zustimmung zu der gewünschten Erhöhung der Beteiligung gebeten.

 

Die Erhöhung der Beteiligung der ZENTEC GmbH soll durch die Übertragung eines Teilgeschäftsanteils von nominal 2.500,00 € durch die FRM an die ZENTEC GmbH vollzogen werden. Zu diesem Zweck soll der Geschäftsanteil von nominal 13.125,00 €, der durch die von der Gesellschafterversammlung am 26. März 2015 beschlossenen Teilung des von der HA Hessen Agentur GmbH gehaltenen Geschäftsanteils von nominal 25.000,00 € in drei Teilgeschäftsanteile entstanden ist, ein weiteres Mal in einen Geschäftsanteil von nominal 2.500,00 € und in einen Geschäftsanteil von nominal 10.625,00 € geteilt werden.

 

Die Gesellschafterversammlung hat am 26. März 2015 beschlossen, dass die HA Hessen Agentur gemäß § 28 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet wird, den durch die Teilung des von ihr ursprünglich gehaltenen Geschäftsanteils von 25.000,00 € entstandenen (Teil-) Geschäftsanteil von nominal 13.125,00 € an die FRM selbst abzutreten. Dieses ist zwar noch nicht geschehen. Die weitere Teilung des Geschäftsanteils von 13.125,00 € soll jedoch mit sofortiger Wirkung gelten. Die Übertragung eines (Teil-)Geschäftsanteils von 2.500,00 € an die ZENTEC GmbH soll aufschiebend bedingt durch den Erwerb des durch die Teilung des Geschäftsanteils von nominal 13.125,00 € entstandenen (Teil-)Geschäftsanteils von nominal 2.500,00 € durch die FRM vereinbart werden.

 

Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 51 Nr. 11 HGO.