Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0796Ausgegeben am 05.11.2015

Eing. Dat. 05.11.2015

 

 

 

 

 

Umwandlung der Ernst-Reuter-Schule - verbundene Grund-,Haupt- und Realschule mit Förderstufe - in eine verbundene Grund- und schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-344 (Dez. II, Amt 40) vom 04.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Die Organisationsform der Ernst-Reuter-Schule wird - beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 - ab der 5. Jahrgangsstufe in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule umgewandelt. Mit dem Aufbau der Jahrgangsstufen der Gesamtschule laufen gleichzeitig die noch vorhandenen Klassen der bisherigen Förderstufe, Haupt- und Realschule Zug um Zug aus.

 

2.  Die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

Begründung:

 

In dem Erlass vom 28. September 2015 hat das Hessische Kultusministerium der in dem Schulentwicklungsplan 2013 genannten Absicht zugestimmt, eine der bestehenden Haupt- und Realschulen mit Förderstufe in eine IGS umzuwandeln. In einer Fortschreibung muss die Schule namentlich festgelegt sein.

 

Auf der Grundlage der 1. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2013 - Allgemein bildende Schulen wird die Ernst-Reuter-Schule zum Schuljahr 2016/2017 aufbauend ab der 5. Jahrgangsstufe in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule umgewandelt. Mit dem Aufbau der Jahrgangsstufen der Gesamtschule laufen gleichzeitig die noch vorhandenen Klassen der bisherigen Förderstufe, Haupt- und Realschule Zug um Zug aus.

 

Die Schule, die bisher in der Förderstufe sowie in der Haupt- und Realschule ab Jahrgangsstufe 7 3-4zügig und in der Jahrgangsstufe 10 2zügig lief,

wird als integrierte Gesamtschule 4zügig, in der 10. Jahrgangsstufe 2zügig, geführt.

Die Grundschule bleibt hiervon unberührt.

 

Die räumlichen Voraussetzungen sind gegeben. Die Zustimmung der schulischen Gremien liegt vor.