Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0805Ausgegeben am 26.11.2015

Eing. Dat. 19.11.2015

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Langstraße 31, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-363 (Dez. I, Amt 80) vom 18.11.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 1 Nr. 569/3 = 187 m², Langstraße 31, zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 140.000,00 EUR, ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.

4.     Die bestehenden Wohnungsmietverhältnisse werden von der Käuferin übernommen. Die Käuferin verpflichtet sich, diese Wohnungsmietverhältnisse ggf. sozialverträglich zu beenden.

5.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

6.     Für den Fall der Umwandlung des Objekts in Wohnungs- und Teileigentum sind bei einem Verkauf die Einheiten mit den bauordnungsrechtlich dazugehörenden Stellplätzen als grundbuchliche Einheit zu veräußern.

7.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Bei dem Objekt Langstraße 31 handelt es sich um eines der städtischen Wohngebäude, die im Jahr 1992 nicht an die Gemeinnützige Baugesellschaft mbH veräußert wurden und auch in den Jahren danach keinen Käufer fanden.

 

In den vergangenen Monaten wurden mit diversen Interessenten Verhandlungen geführt. Mit der Käuferin konnte nun eine Interessentin gefunden werden, die diese Liegenschaft erwerben und sanieren möchte. Sie ist bereit, einen Kaufpreis von insgesamt 140.000,-- EUR zu zahlen, der über der Wertermittlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses liegt.

 

Die beiden bestehenden langjährigen Wohnungsmietverhältnisse werden von der Erwerberin übernommen, die in der Vergangenheit bereits Objekte direkt von der Stadt wie auch von der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach mbH erworben hat. Hierbei hat sie sich als zuverlässige und seriöse Geschäftspartnerin erwiesen. Der Käuferin ist bekannt, dass das Wohnhaus als Teil einer Gesamtanlage unter Denkmalschutz steht.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Lageplan