Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A) 0822Ausgegeben am 13.01.2016

Eing. Dat. 10.12.2015

 

 

 

 

 

Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2015-417 (Dez. III, Amt 32) vom 09.12.2015

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die als Anlage angefügte Neufassung (Erweiterung der Zone II) der „Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main“ wird erlassen.

 

 

Begründung:

 

Im öffentlichen Straßenraum einer Großstadt sind Autostellplätze ein knappes und auch teures Gut, was ebenfalls für den Hafen Offenbach gilt. Das neue Stadtviertel ist ein verdichtetes innerstädtisches Areal, für das ein nachhaltiges und dafür bereits ausgezeichnetes Entwicklungskonzept verfolgt wird. Dazu zählt ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept mit Fuß- und Radwegen sowie Anbindung an den ÖPNV.

 

Die Anbindung des Hafens an den ÖPNV erfolgte bereits durch die OVB-Buslinie 108.

 

Bei der Entwicklung des neuen Stadtviertels wurde dabei auch an den Individualverkehr gedacht. Das Baugebiet ist gut erschlossen. Doch im öffentlichen Straßenraum des Hafens Offenbach kann und soll es keine „geballte“ Ansammlung von Autos geben. Für Dauerparker stehen Tiefgaragenplätze bereit. Weitere öffentliche Parkplätze stehen im Parkhaus an der Jean-Weipert-Straße zur Verfügung.

 

Ziel des Mobilitätskonzeptes ist es, Bewohner, Beschäftigte und Besucher des neuen Stadtviertels zu motivieren, alternative Verkehrsmittel zu nutzen.

 

Zu diesem Zweck erfolgt die Bewirtschaftung des Hafenviertels mit Parkscheinautomaten, um eine stärkere Mehrfachnutzung der vorhandenen öffentlichen Stellflächen zu ermöglichen.

 

Langzeit Parker erhalten zukünftig nicht mehr durch grenzenlose Kostenfreiheit einen ökonomischen Anreiz, diese Stellflächen zu nutzen.

Der Bereich des neuen Stadtviertels wird der Parkzone II zugeordnet.

 

Die Bewirtschaftung erfolgt von Mo – Fr von 08:00 bis 19:00 Uhr sowie Sa von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Anlagen:

Parkgebührenordnung

Plan

 

Verteiler:

13 x HFB

  2 x Minderheitenvertreter (HFB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro