Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0046Ausgegeben am 23.06.2016

Eing. Dat. 23.06.2016

 

 

 

 

 

Ausbau und Verbreiterung Mainuferradweg und -promenade

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-190 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Ausbau und Verbreiterung des Mainuferradwegs und –promenade, nach der im Auftrag der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG, vom Ingenieurbüro Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 63314 Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung einschließlich Planungskosten, mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 350.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952003660 „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer 1201010900601209 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2015 und früher:      200.000,00 €

Haushaltsmittel 2016:                          150.000,00 €

Gesamt:                                                 350.000,00 €

 

3.     Für die Maßnahme werden Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) beantragt.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP-B) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

Zuweisung Bund (KIP-B)
Radverkehrskonzept
Produktkonto 12010100.3640000060:         315.000,00 €
Kreditmarktmittel:                                               35.000,00 €
Gesamt:                                                             350.000,00 €

5.     Die, bei Förderung des Projektes durch das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP-B), jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die investive Maßnahme in Höhe von 11.400,26 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der geprüften Folgekostenvariante sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen daher den RDLV für die zukünftigen Jahre ab Frühjahr 2017 um 3.367,76 €/p.a. bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Gemeindestraße“.



Begründung:

 

Zur Verbesserung der Radwegeverbindung bei gleichzeitiger Aufwertung des Mainufervorgeländes soll im Bereich des sog. Mainuferparkplatzes eine Änderung der Radwegführung sowie eine optische Aufwertung des Uferbereichs mittels Flächenentsiegelung und Aufwertung der vorhandenen Grünflächen umgesetzt werden. Für das Projekt wurde mit dem Beschluss vom 25.02.2016 „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und des Regionalfonds“ (2011-16/DS-I(A)0843) der Grundsatzbeschluss gefasst.

 

Derzeit werden Fußgänger und Radfahrer im Zweirichtungsverkehr auf einem geteilten Rad-/Gehweg nördlich der bestehenden Baumreihe geführt. Dabei sind Rad- und Gehweg jeweils zwei Meter breit und liegen ohne Trennstreifen direkt nebeneinander. Nach aktuellen Richtlinien sind bei Neubau für einen Zweirichtungsradweg mindestens drei Meter Breite erforderlich und zudem ein Trennstreifen zum Gehweg.

 

Zwei wesentliche Punkte werden mit dieser Maßnahme angestrebt:

 

1.     Es soll eine im Alltags- und Freizeitnetz bedeutsame überregionale Radwegeverbindung an einer ihrer bisherigen Engstellen maßgeblich verbessert werden. Da diese Trasse auf einer der Hauptradwegeverbindungsstrecken von Mühlheim über Offenbach nach Frankfurt liegt, besteht hier ein hohes Verlagerungspotenzial vom Kfz- auf den Radverkehr – auch im Berufspendlerverkehr –  und damit auch positive Effekte auf die Luftreinhaltung und den Verkehrsfluss. Durch die Trennung von Rad- und Fußweg wird zudem für diese beiden Verkehrsarten mehr Sicherheit und Qualität erreicht.

 

2.      Die Aufwertung des Wegebereichs in diesem Gebiet stellt einen wichtigen Baustein zu einer qualitativ angemessenen Verbindung zwischen dem neuen Hafengebiet und dem in den letzten Jahren in hoher Qualität entwickelten Mainuferpark dar. Diese Maßnahme trägt damit maßgeblich zu einer Umfeldverbesserung bei, die nicht zuletzt für die Attraktivität der für Offenbach sehr wichtigen Hafenentwicklung von großer Bedeutung ist.

 

Die Maßnahme schließt sich unmittelbar an das Projektgebiet Hafen an, das durch

die Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG erschlossen wird.

 

Mit der Planung hat die Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG die Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 60314 Frankfurt am Main beauftragt.

 

Das Projektgebiet ist über den Nordring von Westen, die Carl-Ulrich-Brücke von Nord-Osten, die Kaiserstraße von Süden und die Mainstraße von Süd-Osten erreichbar. Der von der Maßnahme betroffene Wegeabschnitt ist Teil des Mainradweges und des Hessischen Radfernwegs R 3.

 

Der bisherige nördlich der Baumreihen liegende (asphaltierte) Radweg wird im Zuge des Umbaus aufgegeben und südlich der bestehenden Baumreihe auf der vorhandenen Asphaltfläche des Parkplatzes neu markiert. Bauliche Änderungen an der hier vorliegenden Asphaltfläche sind nicht vorgesehen. Die Radwegbreite beträgt (zwischen den 25 cm breiten Markierungen) 3,0 m, wodurch dem Radverkehr zukünftig ca. 1m mehr Raum zur Verfügung steht und dadurch die Anforderungen an einen Zwei- Richtungs-Radweg erfüllt werden. Hierdurch entfallen ca. 126 Stellplätze. Der bisherige asphaltierte Radweg wird zukünftig als Gehweg genutzt und bleibt in seinem jetzigen Zustand unverändert.

 

Die Abgrenzung des neuen Radwegs zu den verbleibenden Parkflächen erfolgt mittels Pollern. Hierzu werden zunächst, soweit techn. möglich, die vorhandenen Bestandspoller genutzt. Die Baumstandorte werden mit Baumschutzbügeln geschützt.

 

Der gepflasterte Gehweg wird rückgebaut und ebenso wie die Bereiche zwischen bisherigem und neuem Radweg entsiegelt und Schotterrasen angelegt. Es wird somit eine begrünte, versickerungsfähige Oberflächenbefestigung geschaffen, die für gelegentliche Verkehrsbelastungen geeignet ist. Zur Begrünung wird eine spezielle Saatgutmischung, sogenannter „Parkplatzrasen“ verwendet, der aus widerstandsfähigen Grasarten und einem Kräuteranteil besteht.

 

Die bereits bestehenden unversiegelten Flächen im unmittelbaren Uferbereich werden ebenfalls aufgearbeitet und auch mit einer neuen Ansaat versehen.

 

Entlang des neuen südlichen Radweges wird eine zweite Baumreihe in Portalstellung gepflanzt. Da der Mainuferbereich Teil des Landschaftsschutzgebietes ist und der Radweg unmittelbar an das Flussufer angrenzt, wurde, in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde, als standortgerechte Baumart eine Erle (Alnus spaethii) ausgewählt. Die offenen Baumbeete werden ebenfalls mit einem Parkplatzrasen versehen.

 

Durch den Wegfall der o. g. 126 Stellplätze wird vom Ordnungsamt auf Einnahmeverluste in Höhe von 14.000 €/Jahr sowie auf Engpässe bei Messebetrieb hingewiesen. Die Einnahmeverluste wurden als prozentualer Anteil der entfallenden Stellplätze an den Gesamteinnahmen berechnet und werden somit nur dann in dieser Höhe realisiert, wenn der Parkplatz voll ausgelastet ist. Da die Auslastung nach letzten Erhebungen nicht durchgehend 100 % beträgt, dürften die Einnahmeverluste in der Praxis geringer ausfallen.

 

Vertragliche Bindungen bezüglich einer konkreten Anzahl von zur Verfügung zu stellenden Stellplätzen zwischen der Stadt Offenbach und der Messe/Capitol gibt es nach Angaben des Ordnungsamtes nicht. Zudem wird bei den meisten Veranstaltungen nicht der komplette Parkplatz benötigt. Wenn in der Folge die Anzahl der frei zur Verfügung stehenden Reststellplätze reduziert wird, führt dies zu Einschränkungen bei Pendlern und Anwohnern.

 

Die im Vorfeld erfolgte Bodenuntersuchung hat die abfalltechnischen Zuordnungsklassen Z 1.1 direkt unterhalb der Asphaltschicht und Z 0 in tiefer liegenden Schichten ergeben. Die Kampfmitteltechnische Voruntersuchung sieht während der Bauausführung eine baubegleitende Kampfmittelüberwachung vor.

 

In den Vorabstimmungen mit der Oberen Wasserbehörde und der Oberen Naturschutzbehörde werden die entsprechenden erforderlichen Genehmigungen in Aussicht gestellt.

 

Für das Projekt soll entsprechend dem Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0843) ein Förderantrag über das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP-B) gestellt werden. Sollte das Projekt in vollem Umfang gefördert werden, können die aus dieser Maßnahme überschüssigen Biotopwertpunkte nicht für andere Projekte in Ansatz gebracht werden.

 

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bezüglich der Aussagen der Beschlussvorlage keine Bedenken bestehen.

 

Natur- und Artenschutz:

Die Planung zum Ausbau, zur Verbreiterung und Begrünung des Mainuferradweges wurde mit dem Amt 33 abgestimmt und wird von diesem unterstützt. Die Maßnahme befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Hessische Mainauen. Die

Teilentsiegelung im Uferbereich das Mains und dessen Begrünung trägt sowohl zur Aufwertung des Landschaftsbildes als auch zur Förderung der Artenvielfalt bei. In der weiteren vertiefenden Planung soll zur Förderung der Biodiversität bei der Verwendung des Saat- und des Pflanzgutes auf gebietseigene Herkunft geachtet werden. Die Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahme kann als Ökokontomaßnahme anerkannt werden, sofern dafür keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden.

 

Altlasten / Bodenschutz sowie Gewässerschutz:

In Bezug auf Altlasten und Bodenschutz bestehen keine Bedenken, da keine asphaltierten Flächen zurückgebaut werden. Die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung für die Pflanzung von Bäumen im Überschwemmungsgebiet des Mains ist beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen.

 

Klimaschutz und Energie:

Aus Sicht des Klimaschutzes bestehen keine Bedenken, die Maßnahme ist in jedem Fall zu begrüßen, weil sie den Radverkehr als nachhaltige Mobilitätsform fördert.

 

Immissionsschutz:

Der Ausbau ist zu begrüßen, da er der Förderung des Radverkehrs und damit der Förderung des nicht motorisierten Nahverkehrs dient und dadurch auch die Ziele des bestehenden Luftreinhalteplans der Stadt Offenbach unterstützt, indem er zur Senkung der hohen Stickoxid Belastung im Bereich der Mainstraße beiträgt.

 

 

Erläuterung zur Kostenberechnung:

 

Über die Maßnahme wurde durch das Ingenieurbüro Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 63314 Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 350.000,00 abschließt. In diesem Betrag ist eine Sicherheit für Unvorhergesehenes enthalten.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften, jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich bei Förderung durch das KIP-B insgesamt auf 7.900,26 €/a.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgenkostenberechnungen zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Lageplan

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro