Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0047Ausgegeben am 23.06.2016

Eing. Dat. 23.06.2016

 

 

 

 

 

Projekt Neubau einer Förderschule (Fröbelschule) auf dem städtischen Grundstück zwischen Mühlheimer Straße und Im Eschig

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-191 (Dez. I, Amt 60) vom 22.06.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Realisierung des Neubaus einer Förderschule (Fröbelschule) mit einer Sporthalle und einem Lehr- und Therapieschwimmbecken auf dem städtischen Grundstück zwischen Mühlheimer Straße und Im Eschig auf der Grundlage der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG) im Rahmen einer vom städtischen Hochbaumanagement beauftragten Machbarkeitsstudie erstellten und vom Revisionsamt geprüften überschlägigen ersten Grobkostenschätzung mit vorausichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 24.500.000 € wird zugestimmt.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Beteiligungsprozesse und Planungsschritte zur Durchführung eines Planungswettbewerbes auf Basis der Abschnitte 5 und 6 der im April 2016 neu in Kraft getretenen Vergabeverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VV) einzuleiten sowie die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.    Mittel sind derzeit auf dem Produktkonto 03090100.0951001660 „Fröbelschule, Neubau“, Investitionsnummer 0309010900601201 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsplan 2015 und früher         925.000 €

Haushaltsplan 2016                          625.000 € 

Haushaltsplan 2017                          2.070.000 €

Haushaltsplan 2018                         3.125.000 €

Haushaltsplan 2019                          3.000.000 €

Haushaltsplan 2020                          7.000.000 €

Haushaltsplan 2021                          6.255.000 €

Gesamtsumme                                23.000.000 €

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Haushaltsplanung Nachtrag 2016 und Haushaltsplan 2017 ist die Mittelbereitsstellung wie folgt vorgesehen:

 

Haushaltsplan 2015 und früher         925.000 €

Haushaltsplan 2016                          675.000 €

Haushaltsplan 2017                          2.170.000 €

Haushaltsplan 2018                         3.811.000 €

Haushaltsplan 2019                          3.000.000 €

Haushaltsplan 2020                          7.000.000 €

Haushaltsplan 2021                          6.919.000 €

Gesamtsumme                                24.500.000 €

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zunächst entsprechend dem

Antragstenor und ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach gegebenenfalls anzupassen.

Das derzeit mit 1.500.000,00 € ausgestattete Produktkonto 03090100.0951001660 „Freimachung des Grundstückes Im Eschig für Neubau Fröbelschule“ Investitonsnummer 0309010900601601 wird auf 0,00 € gesetzt.
Die ursprünglich vorgesehene Förderung aus dem KIP-Bundesprogramm mit Einnahmen von 1.350.000,00 € entfällt.

 

4.    Zur Verkürzung der Verfahrensschritte und zur Beschleunigung des Gesamtprozesses für den Neubau der Fröbelschule wird auf den Vorbeschluss des Magistrates gemäß Stadtverordnetenbeschluss

* DS I (A) Nr. 1314 vom 04.02.1988 verzichtet.

 

* redaktionell geändert

 

 

Begründung:

 

Bedarf Neubau einer Förderschule (Fröbelschule):

Die Fröbelschule ist eine Ganztagsschule mit Förderschwerpunkt für geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperlich-motorische Entwicklung. Aktuell besuchen ca. 115 Schüler (davon ca. 22 auf einen Rollstuhl angewiesen) im Alter zwischen fünf und 21 Jahren die Schule.

 

Die Fröbelschule nimmt unter den Offenbacher Schulen aufgrund der vielen verschiedenen und z. T. auch massiven Beeinträchtigungen (mehrfach körperlich und geistig beeinträchtigt) der Schüler/-innen und der damit verbundenen besonderen Anforderungen (Betreuung, Erschließung, Raumakustik etc.) eine Sonderrolle ein.

 

Das Bestandsgebäude ist über verschiedene Geschosse und Ebenen gegliedert und ist für die große und stetig steigende Zahl der rollstuhlfahrenden Kinder nur mit einem unvertretbaren hohen Aufwand anzupassen. Auch mit einem hohen Maß an baulichen und finanziellen Mitteln wird der Bestandsbau nicht die Belange der Fröbelschule und ihrer zu betreuenden Schülerschaft zufriedenstellend abdecken können. Ein Neubau auf einem größeren Grundstück ist die einzige Möglichkeit, den heutigen Anforderungen an einen zeitgemäßen und zukunftsfähigen Betrieb der Fröbelschule gerecht zu werden.

 

Standortanalyse:

Für den Neubau geeignet wird das Grundstück an der Mühlheimer Straße/Im Eschig bewertet. Im Hinblick auf den Umfang der Maßnahme und das nachhaltige Entwicklungspotential der Schule wird das Grundstück präferiert.

(Details Auslage Nr. 7 - Standortanalyse in den ausliegenden und vom Revisionsamt geprüften Planungs- und Kostendaten).

 

Die Fläche befindet sich in städtischem Besitz. Nach Rückbau der Wohnbebauung aus den 1950er Jahren (fünf Wohnblöcke in Nord-Süd-Ausrichtung) vor ungefähr 10 Jahren liegt die Fläche brach.

 

Gemäß Regionalem Flächennutzungsplan (RegFNP) ist die Fläche großteils als Gewerbliche Baufläche und im nordöstlichen Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Ein Bebauungsplan liegt für das Gesamtgrundstück nicht vor, eine Bewertung überwiegend nach § 34 BauGB ist möglich: Tendenz zum Mischgebiet bei angrenzender gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung.

 

In Teilbereichen liegt die Fläche im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 521C, hierbei handelt es sich ausschließlich um Festsetzungen zum Lärmschutz.

 

Aufgrund des großen Einzugsbereiches der Fröbelschule kann die zentrale Lage an der Mühlheimer Straße für den Bring- und Holverkehr als ideal angesehen werden. Die Andienung kann mit Schulbussen und Privatfahrzeugen erfolgen. Am Altstandort sind die hierfür nötigen Kapazitäten durch die beengten Verhältnisse nicht in ausreichendem Maß vorhanden, insbesondere für die Andienung mit Schulbussen. Im Zuge der Planung wird der verkehrlichen Erschließung, den Stell- und Wendeflächen eine wichtige Rolle zukommen.

 

Bei dem ausgewählten Grundstück handelt es sich um eine rechteckige Fläche mit einer Größe von ca. 10.100 m², ca. 185 m lang (entlang der Mühlheimer Straße) und zwischen ca. 62 bis 50 Meter tief (zwischen Mühlheimer Straße und Im Eschig).

 

Es wird empfohlen, die gesamte Fläche für den Neubau der Fröbelschule zu nutzen. Hierfür sprechen folgende Gründe:

- Das Grundstück befindet sich ausserhalb der Schutzzonen des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Insofern ist für dieses Bauvorhaben keine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidium Darmstadt erforderlich.

- Das Grundstück befindet sich im städtischen Besitz und es fallen keine zusätzlichen Grunderwerbskosten an.

- Das ausreichend große Gelände ermöglicht eine nachhaltige Entwicklung des neuen Schulstandorts, möglicherweise erforderliche Erweiterungsflächen können in Folgejahren am Standort verwirklicht werden.

- Es wird möglich sein, eine ein- bis zweigeschossige Bebauung zu realisieren. Dies bedeutet im Hinblick auf die eingeschränkte Mobilität vieler Schüler, insbesondere der Rollstuhlfahrer, eine deutliche Verbesserung der Schulabläufe und ein Abbauen von Barrieren. Auch bauliche und organisatorische Maßnahmen wie Rettungszellen, die zur Rettung am jetzigen Standort erforderlich sind, können reduziert werden bzw. gänzlich entfallen.

 

- Eine Ergänzung des Raumprogramms wäre möglich. Im weiteren Projektverlauf ist unter anderem die Prüfung vorgesehen, statt einer Sporthalle (nutzbare Spielfläche von 210 m² - Mindestanforderung gemäß Raumprogramm des Stadtschulamtes) eine DIN-Einzelturnhalle (nutzbare Spielfläche von 405 m²) zu errichten. Denkbar ist auch die Integration einer Hausmeisterwohnung in die Baumaßnahme.

 

Die Standortanalyse betrachtet zum Zeitpunkt des Gundsatzbeschlusses lediglich die Realisierbarkeit des Bauvorhabens auf dem Baufeld anhand einer Baumassenstudie sowie einer Raumverteilung auf Basis des von dem Stadtschulamt vorgegebenen Raumprogramms und der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen für diese Schulform (siehe Anlage 2 – Prognose Stadtschulamt).

 

Kampfmittel:

Die seitens der OPG abgefragte Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes vom 07.09.2015 beinhaltet u.a. folgenden Hinweis:

Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst (KMRD) vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.

 

Auf dem übersandten Luftbild aus 1935 ist nur in Randbereichen eine Bebauung zu erkennen. Nicht bekannt ist, ob nach 1935 eine Bebauung erfolgte oder in Folge von möglichen Bombenabwürfen entstandene Krater mit Abräummaterial verfüllt wurden. 

Die abschließende Klärung erfolgt im weiteren Projektverlauf.

 

Laut KMRD ist „zu berücksichtigen, dass die Fläche nach dem Krieg neu bebaut und wieder zurück gebaut wurde. Fundamente und Keller sind im Boden verblieben. Keller wurden verfüllt. Erneute Rückbauarbeiten müssen im Verantwortungsbereich einer Kampfmittelräumfirma erfolgen.“

Seitens des Liegenschaftsamts wurde nach Rücksprache mit der damaligen beauftragten Abbruchfirma mehrfach bestätigt, dass die Wohnbebauung der 1950er Jahre komplett inklusive Keller rückgebaut wurde und die Baugruben nicht mit Abbruchmaterial verfüllt worden sind. Laut der Abruchfirma wurden aber im Zuge der Arbeiten Auffüllungen in ehemals unbebauten Flächen und von der Freimachung nicht betroffenen Flächen festgestellt, so dass es sich bei den seitens des KMRD beschriebenen Fundamenten und Keller ggf. um eine vorherige Bebauung handeln könnte. Dieser Sachverhalt ist im Rahmen des weiteren Projektverlaufs durch ausführliche Bodenuntersuchungen weiter zu verifizieren.

 

In einem ersten Schritt ist die Kampfmittelfreiheit im Zuge der Baumaßnahme herzustellen.

 

Für die Herstellung der Kampfmittelfreiheit sowie ebenfalls für die geplante Hochbaumaßnahme wird ein Großteil der Bäume zu roden sein. Dies ist in der folgenden Planung näher zu verifizieren.

Anlass:

Zweck der Neubaumaßnahme ist es, die besonderen Anforderungen der Schule und damit die besonderen Bedürfnisse der Schülerschaft unter planerischen und wirtschaftlichen Aspekten angemessen zu berücksichtigen.

 

Schulbau

Der Schulneubau soll die momentan vorhandene Fläche zuzüglich des angemeldeten Raumbedarfs durch die steigenden Schülerzahlen abbilden. Die spezifischen Anforderungen an Raumorganisation, Barrierefreiheit und bedarfsgerechte Betreuung können mit einem Neubau erfüllt werden. Der Bedarf der Beschulung in Sonderschulen mit dem Schwerpunkt GE (Geistige Entwicklung) wird nach Angaben der Schulleitung künftig gleich bleiben bzw. weiter steigen, so dass eine nachhaltige Entwicklung der Schule nur mit einem Neubau mit ausreichend Grundstücksfläche gewährleistet werden kann. Dies ändere sich nicht durch die Inklusion von Schülern an Allgemeinbildenden Schulen. Im Zuge der Planung könnten somit bei Bedarf auch zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten an dem neuen Standort mit untersucht werden.

 

Seitens des Stadtschulamts wurde in Abstimmung mit der Schulleitung der Fröbelschule ein Raumprogramm für den Neubau (Stand 22.07.2015) zur Verfügung gestellt. Dieses enthält Anforderungen hinsichtlich der schulischen Kernnutzungen wie Klassenräume, Lehrerzimmer etc. Bisher nicht angegebene und nicht berücksichtigte Nutzflächen wie Erschließungsflächen, Hausmeisterbüro, Lager, WC-Anlagen etc. wurden als erforderliche Grundlage für die Grobkostenschätzung ergänzt.

 

Im Zuge des Planungsbeginns sind im Rahmen der Beteiligungsprozesse weiterhin Anpassungen oder Ergänzungen möglich.

 

Sporthalle

Das Angebot an Schulsport entspricht bei dem derzeit angesetzten Turnhallenneubau dem des bisherigen Angebotes entsprechen.

 

Die in der Grobkostenschätzung berücksichtigte Sporthalle entspricht insofern den im Raumprogramm beschriebenen Mindestanforderungen des Stadtschulamts und der Schule sowie dem aktuell am Standort zur Verfügung stehenden Angebot an Turnhallenfläche von 210 m² (ohne Umkleiden/Geräteraum etc.). Das seitens des Stadtschulamtes vorgelegte Raumprogramm wurde um weitere notwendige Nutzflächen als erforderliche Grundlage für die Grobkostenschätzung ergänzt.

 

Im Zuge der weiteren Planungen wird geprüft, ob eine größere DIN-Einzelhalle

(Einfeldturnhalle) mit einer Turnhallenfläche von 405 m² (ohne Umkleiden/ Geräteraum etc.) realisiert werden kann.

 

Lehrschwimmbecken

Das Neubauprojekt Fröbelschule soll durch einen Neubau eines Lehrschwimm-beckens ergänzt werden. Der Bedarf des Lehrschwimmbeckens ergibt sich nicht aus der konkreten Raumbedarfsplanung der Fröbelschule, sondern ergibt sich übergeordnet aus der Anforderung Schulschwimmen für Grundschulen gemäß Lehrplan anzubieten. Die Nutzung ist sowohl durch die Fröbelschule als auch durch die übrigen Offenbacher Grundschulen vorgesehen und kommt dem notwendigen Therapieangebot der Fröbelschule zu Gute. Darüberhinaus ist es ein Baustein für schulische Inklusion in Offenbach, da der Schulschwimmunterricht aller Offenbacher Grundschulkinder an der Fröbelschule stattfinden kann und der Ort somit den Bedürfnissen aller Nutzer/innen gerecht wird.

Hintergrund dieser Überlegungen ist auch, dass derzeit kein städtisches Schulgebäude über ein Lehrschwimmbecken verfügt, was seitens der Stadt die Nutzung des Lehrschwimmbeckens in der Marienschule erfordert. Die 1993 abgeschlossene Nutzungsvereinbarung der Stadt Offenbach mit dem Träger der Marienschule, dem Bistum Mainz, könnte durch den Neubau aufgehoben und somit Kosten für Betrieb und künftige notwendige Instandhaltungsmaßnahmen eingespart werden. Im Zuge der weiteren Planungen wird die Wirtschaftlichkeit hinsichtlich des Neubaus eines Lehrschwimmbeckens im Vergleich zur Weiternutzung des Marienbades untersucht.

 

Ausführungsstandard

Der Ausführungsstandard (gemäß Vorgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt Mindeststandard) wird den aktuell technischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Details und Varianten zum Ausführungsstandard werden im Zuge des Projektfortschritts vorgeschlagen, verglichen und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Bauweise

Ein Variantenvergleich zur technischen Bauweise ist zum Projektbeschluss vorgesehen. Hier erfolgt dann auch insbesondere die Prüfung von möglichen Systembauweisen.

 

Maßnahmen für die Realisierung weitergehender energetischer und ökologischer Bauweisen sind in der weiteren, vertiefenden Planung ebenfalls zu prüfen und zu bewerten. Dies kann sich eventuell auf die Kosten auswirken. Dies wird dann Inhalt des Projektbeschlusses sein.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur- und Artenschutz

Auf dem geplanten Schulstandort zwischen Mühlheimer Straße und Eschig befindet sich Altbaumbestand mit großen Einzelbäumen, die jedoch zum Teil deutliche Schäden aufweisen, die vermutlich im Zusammenhang früheren Abbruchtätigkeiten entstanden sind. Im Planungsprozess soll der Baumbestand dahingehend überprüft werden, welche der Bäume erhaltenswert sind und in die Freiflächen einbezogen werden können.

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Bäume Lebensstätten besonders geschützter Tierarten wie z.B. Fledermäuse oder europäischer Vogelarten aufweisen, die dem besonderen Artenschutzrecht unterliegen (§ 44 Bundesnaturschutz­gesetz). Die Bäume sind dahingehend fachgutachterlich zu untersuchen. Vor der Entfernung oder Beeinträchtigung von Lebensstätten besonders geschützter Tiere ist rechtzeitig Ersatz zu schaffen, um die ökologische Funktion der Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang aufrecht zu erhalten.

Die Mühlheimer Straße weist große Defizite im Hinblick auf den Aspekt des Stadt-/Landschaftsbildes auf. Die vierspurige Straße besitzt über weite Strecken kein Straßenbegleitgrün durch Bäume und auch viele angrenzende Grundstücke besitzen keine oder nur eine geringe Eingrünung. Es ist daher wichtig, jede Umplanung entlang dieses Straßenzuges dafür zu nutzen, das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität aufzuwerten. Es soll die Möglichkeit genutzt werden, entlang der Mühlheimer Straße eine Reihe mit großkronigen Laubbäumen anzulegen. Diese tragen außerdem dazu bei, die sommerliche Aufheizung der südexponierten Räume zu reduzieren.

 

Wir empfehlen, ausreichend begrünte Freiflächen einzuplanen und diese in Teilbereichen naturnah zu gestalten. In diesem Zusammenhang sollte auch die Möglichkeit genutzt werden, künstliche Niststätten für z.B. Vögel und Fledermäuse an den Gebäuden oder zu erhaltenen Bäume anzubringen. Beides trägt zum einen den Zielen den Bundesnaturschutzgesetzes Rechnung, die biologische Vielfalt im besiedelten Raum zu fördern und dauerhaft zu sichern (§ 1 BNatSchG), zum anderen wird den Schülerinnen und Schülern in der dichtbesiedelten Großstadt ein naturnaher Lern- und Erlebnisraum geboten.

 

Altlasten / Bodenschutz

Es bestehen keine Bedenken, da die geplante Fläche nicht im Bereich einer Altablagerung bzw. Altstandortes liegt. Die Fragestellungen zu ggf. vorhandenen Kampfmitteln und künstlichen Auffüllungen bzw. noch vorhandenen Kellerfundamenten können wie geplant im Rahmen der Projektumsetzung bearbeitet werden. Soweit zur Klärung der offenen Fragen umwelttechnische Untersuchungen erforderlich sind, sollten diese mit der zuständigen Bodenschutzbehörde abgestimmt werden.

 

Gewässerschutz

Gegen den vorgelegten Grundsatzbeschluss betreffend des  geplanten Neubaus der Fröbelschule bestehen aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken.

Hinweise: Gemäß § 64 Abs. 5 Hessisches Wassergesetz (HWG vom 14.12.2010) ist bei Bauvorhaben mit (überwiegend) städtischer Beteiligung die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, die zuständige Wasserbehörde.

Sollten im Zuge der Kanalverlegungsarbeiten bauzeitliche Grundwasserhaltungen erforderlich werden, so sind diese ebenfalls bei der Oberen Wasserbehörde zu beantragen.

Gemäß § 55 II Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

Das von den baulichen Anlagen abfließende Niederschlagswasser der Dachflächen soll vorrangig auf dem Grundstück versickern bzw. in geeignete Rückhalteanlagen, z.B. Zisternen oder Gartenteiche geleitet und als Brauchwasser (z.B. Gartenbewässerung) verwendet werden. Wir empfehlen, ein Bodengrundgutachten zwecks Beurteilung erstellen zu lassen.

Sollte eine Versickerung nicht möglich sein, wäre eine Einleitung in den nahegelegenen Kuhmühlgraben eine zu prüfende Alternative.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken. Das Vorhaben befindet sich ausserhalb der Schutzzonen.

 

Klimaschutz

Energie: Im Planungsprozess soll als Ziel der Passivhausstandard angestrebt werden. Zur Erzeugung von Warmwasser ist insbesondere bei Realisierung eines Lehrschwimmbeckens eine solarthermische Anlage zu berücksichtigen. 

 

Klimaanpassung: Die Realisierung des Schulbauvorhabens bewirkt gegenüber dem aktuellen Zustand der Fläche an der Mühlheimer Straße eine deutliche Erhöhung des Versiegelungsgrades, der eine natürliche Versickerung von Regenwasser stark einschränkt und lokal zur Verstärkung des Wärmeinseleffektes beiträgt. Um diese negativen Auswirkungen sowohl auf das Umfeld als auch die Aufenthaltsqualität auf dem Schulgelände selbst so gering wie möglich zu halten, sind in der Planung folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

-     Minimierung der versiegelten Fläche (Gebäude und Freiflächen)

-     Begrünung von Dachflächen und ggf. auch Fassadenflächen

-     Ausführung notwendiger befestigter Flächen wie z.B. Wege und Stellplätze in offener, versickerungsfähiger Bauweise mit möglichst geringer Aufheizung (z.B. Rasengittersteine, Rasenschotter o.ä.)

-     Anpflanzung von Bäumen insbesondere zur Beschattung befestigter Bodenflächen (Stellplätze etc.)

 

Projektziele und Planung

Für ein Neubauprojekt dieser Größenordnung ist die entscheidende Phase für einen gelingenden Bauprozess die erste Phase der Planung unter Beteiligung der Schulgemeinde, in der die wesentlichen Grundlagen und Weichen für die neue Fröbelschule definiert werden. Ohne Partizipationsprozesse der Schulgemeinde im Rahmen der Planungen können keine sinnvollen und nutzergerechten Lösungen gefunden werden. Es geht nicht nur um die bloße und schnelle Umsetzung eines Raumprogramms, sondern auch um ein gelungenes Wechsel-spiel zwischen pädagogischen Konzepten und räumlichen Organisationsmodellen. Der Neubau der Fröbelschule ist mit einer erheblichen finanziellen Investition und einer langfristigen Nutzung des neuen Schulgebäudes verbunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Planung, die Gestaltung und der Bau auf der Realisierung von zeitgemäßen und zukunftsfähigen Konzepten basiert.

 

Im Rahmen der rechtlich vorgegebenen europaweiten Vergabeverfahren für die Planungsleistungen sind Planungswettbewerbe eine Verfahrensmöglichkeit, Planungsaufträge zu vergeben. Planungswettbewerbe sind anerkannte und bewährte Instrumente zur Sicherung von Planungsqualität und Wirtschaftlichkeit. In der Konkurrenz der Ideen und einer qualifizierten Auswahl der besten Entwürfe, die übrigens auch mit  Beteiligung der Schulgemeinde, des Behindertenbeirates und Vertretern der politischen Gremien ausgelobt und ausgewählt werden sollen, wird die höchstmögliche Planungsqualität, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Öffentlichkeit der Vergabe gewährleistet. Durch die Wettbewerbssituation wird die Qualität der Entwürfe im Hinblick auf die städtebauliche Lösung, die gebäudeplanerischen Zusammenhänge und die Lebenszyklusbetrachtung sichergestellt bzw. gesteigert. Zudem wird mit diesem Instrument auch die im § 12 der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung geforderte Variantenbetrachtung unterschiedlichster Lösungsansätze durch Entwurfsvarianten verschiedener Architekturbüros zeitsparend gewährleistet, ohne dass hierdurch wesentliche Verzögerungen entstehen.

 

Ein Planungswettbewerb optimiert das Verfahren, denn bei Auftragserteilung erfolgt das Fortsetzen der Planung durch Aufsetzen auf die Wettbewerbsplanung. Bei einem Vergabeverfahren ohne Planungsleistung erfolgt der Planungsbeginn erst nach der Beauftragung.

 

Der Wettbewerb spart als Konsensverfahren Zeit, voraussichtlich ca. zwei bis drei Monate, da bereits im Zuge der Wettbewerbsvorbereitung und -durchführung und der anschließenden Auftragsvergabe detaillierte Zielvorgaben definiert worden sind und alle relevanten Interessensvertreter rechtzeitig eingebunden wurden. Die Auswahl des Planers und des Entwurfs weist zudem eine sehr hohe Entscheidungssicherheit auf, da die Entscheidungen objektiv durch ein Preisgericht auf Basis einer Vor-planung für den Neubau der Fröbelschule getroffen werden.

 

Im Rahmen der aktuellen Novellierung des Vergaberechts vom April 2016 hat der Gesetzgeber die Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers zur Baukultur deutlich hervorgehoben und eine klare und programmatische Stärkung des Architektur- bzw. Planungswettbewerbs vorgenommen. Künftig wird dem öffentlichen Auftraggeber bei Bauvorhaben die grundsätzliche Prüfung zur Durchführung eines Planungswettbewerbs auferlegt. Die Entscheidung hat der öffentliche Auftraggeber entsprechend zu begründen und zu dokumentieren.

 

In einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Auftrag gegebenen Untersuchung wurde nachgewiesen, dass Planungswettbe-werbe nicht zu höheren Verfahrenskosten oder längeren Planungszeiträumen als bei anderen europaweiten Vergabeverfahren führen.

 

Die Evaluierung aus dem Jahr 2013 hält folgendes Ergebnis fest:

„Also bleibt festzuhalten, dass die Unterschiede der zeitlichen und monetären Aufwendungen innerhalb der unterschiedlichen Vergabeverfahren der Planungsleistungen im Verhältnis zum gesamten Planungsprozess unbedeutend sind und keine Begründung zur Auswahl des Verfahrens bieten - hier müssen andere Gründe greifen.“ Somit sind die vermeintlichen Nachteile von Wettbewerbsverfahren widerlegt.

 

Weiter wird beschrieben, dass hinsichtlich der Zeitschiene keine relevanten Auswirkungen durch die Wahl des Vergabeverfahrens nachzuweisen sind, insbesondere im Hinblick auf die gesamte Projektlaufzeit fallen die minimalen Unterschiede nicht ins Gewicht.

 

Wenn die grundlegende Bedeutung der Projektvorbereitungsphase erkannt wird, empfehlen sich laut der Untersuchung Planungswettbewerbe. Um diese durchführen zu können, müssen bereits vor der Vergabe der Planungsleistungen die inhaltlichen und organisatorischen Grundlagen eines Projekts gelegt werden. Dies ermöglicht dann bereits frühzeitig im Vergabeprozess erste verbindliche Planungsansätze. Dies fördert letztlich die Planungssicherheit und somit auch die Kostensicherheit.

 

Die Vorteile von Wettbewerben können demnach für die Entscheidung zur Nutzung dieses Vergabeverfahrens herangezogen werden:

- Ein Architekturwettbewerb schafft unterschiedliche Entwurfsvarianten, diese sind als Grundlage für den Erweiterten Grundsatzbeschluss erforderlich.

- Weiter fördert dieser Partizipation, Transparenz und Akzeptanz durch frühe und ausführliche Beteiligung der relevanten Gremien sowie der Öffentlichkeit.

 

Die Beteiligung der Gremien und der Öffentlichkeit ist im Zuge einer Neubaumaßnahme dieser Größenordnung in jedem Fall unabhängig vom gewählten Vergabeverfahren nötig. Im Zuge der Einbindung im Rahmen eines Wettbewerbs kann diese transparent, zielgerichtet und effizient erfolgen.

 

Für die Vergabe der Planungsleistung für den Neubau der Fröbelschule wird aus den oben genannten Gründen ausdrücklich ein Planungswettbewerb empfohlen.

 

Unter Berücksichtigung der für Projekte dieser Größenordnung notwendigen und komplexen Planungsprozesse sowie der notwendigen Einhaltung diverser Regelungen, wie zum Beispiel der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung und der europaweiten Vergabeverfahren für Planungs- und Bauleistungen, ergibt sich aus heutiger Sicht ein Planungs- und Realisierungszeitraum von 2017 bis zur Fertigstellung des neuen Schulgebäudes im Frühjahr 2022. Dieser zeitliche Rahmen beruht auf Erfahrungswerten aus bereits im Rahmen des Schulsanierungsprogramms realisierten Großprojekten.

 

Im Zuge der fortschreitenden Planungen wird mit allen Beteiligten unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine mögliche zeitliche Optimierung der notwendigen Planungs- und Beschlussschritte geprüft.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt die Machbarkeitsstudie inkl. überschlägiger Grobkostenschätzungen zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

- Lageplan (Anlage 1)

- Prognose Stadtschulamt (Anlage 2)

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x KSS

  1 x Minderheitenvertreter (KSS)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro