Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0068Ausgegeben am 12.09.2016

Eing. Dat. 12.09.2016

 

 

 

 

 

Umsetzung des Masterplans

Hier: Neues Wohnen

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 12.09.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt,

a) für die im Masterplan als Flächen mit Wohnbaupotenzial ausgewiesenen Gebiete Bürgel Nord-West und Waldhof II (Teilfläche wie im Regionalen Flächennutzungsplan für Wohnen vorgesehen) beschleunigt Baurecht zu schaffen und der Stadtverordnetenversammlung entsprechende

Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne vorzulegen. Die

Planungskosten sind im städtischen Haushalt einzuplanen.

b) mit den Vorlagen zu a) notwendige begleitende Maßnahmen zum

Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur in den Bereichen Nahverkehr und Radverkehr, Kinderbetreuung, Schulen, Straßen und Entwässerung aufzuzeigen und deren Finanzierung darzustellen.

 

c) für die nicht im RegFNP enthaltene Teilfläche Bürgel Süd (am

Alessa-Gelände) beschleunigt Baurecht zu schaffen.

2.    Die im Masterplan als Wohnbaupotenzial ausgewiesenen Flächen

Rumpenheim Nord-West und Bürgel Süd-Ost (am Mainzer Ring /

Kuhmühlgraben) sind als Ausgleichsflächen für im Rahmen der Umsetzung des Masterplans geplante Maßnahmen vorzuhalten. Sie sind dann im

Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) in Grün / Naherholung

umzuwidmen.

3.    Im Stadtteil Bieber-Waldhof wird die südlich von Waldhof entlang der S-Bahn-Linie gelegene Waldfläche nicht bebaut.

 

 

Begründung:

Um der steigenden Wohnraumnachfrage gemäß aktuellen Bevölkerungsprognosen gerecht zu werden, identifiziert der Masterplan Wohnbaupotenziale. Bis zum Jahr 2030 sollen ca. 8.700 neue Wohneinheiten für rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner geschaffen werden. Hierfür soll nach Ansicht der Antragsteller mit der Erschließung der bereits ausgewiesenen Neubaugebiete Bürgel Ost und Bieber Nord begonnen werden und die Bauleitplanung für die im Masterplan vorgeschlagenen Flächen in Bürgel Nord-West und Waldhof II (Teilfläche im RegFNP)  vorbereitet werden. Hierzu werden mit dem vorliegenden Antrag die Voraussetzungen geschaffen.

Im Zuge der steigenden Bevölkerungszahlen müssen Maßnahmen und Finanzierung der auszubauenden bedarfsgerechten Infrastruktur (gemäß Nahverkehrs-, Kindergarten- und Schulentwicklungsplanung sowie für die Erschließung bei Straßen und Entwässerung) aufgezeigt und gewährleistet werden, damit frühzeitig adäquat reagiert werden kann.

 

Der Masterplan enthält mit dem Gebiet Bürgel Süd (am Alessa-Gelände) ein zukunftsträchtiges und für Wohnen sehr gut geeignetes Wohngebiet am Ende des Kuhmühlgrabens. Die Vorschläge des Masterplans an dieser Stelle sollen beschleunigt umgesetzt werden.

 

Waldgebiete, Grün- und landwirtschaftliche Freiflächen, die einen hohen Wert für Natur- und Landschaftsschutz und die Erhaltung der Lebensqualität haben, sind zu erhalten.

 

Die Flächen Rumpenheim Nord-West und Bürgel Süd-Ost (am Mainzer Ring / Kuhmühlgraben), die derzeit im RegFNP noch für Wohnen vorgesehen sind, sollen dauerhaft in Grün / Naherholung umgewidmet werden. Damit wird den städtischen Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung getragen. Durch das Vorhalten der Flächen für notwendig werdende Ausgleichsmaßnahmen nimmt zudem die Belastung des städtischen Haushalts durch andere Baumaßnahmen deutlich ab.

 

Die Waldfläche entlang der S-Bahn-Strecke südlich von Waldhof wird von der Bebauung ausgenommen. Dies berücksichtigt den ökologischen Wert der Fläche.