Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0073Ausgegeben am 14.09.2016

Eing. Dat. 14.09.2016

 

 

 

 

 

Haus des Jugendrechts

Antrag SPD vom 14.09.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, gemäß des Votums der „Lenkungsgruppe Haus des Jugendrechts“ vom 12. November 2015, die Umsetzung eines „realen“ Hauses des Jugendrechts in Angriff zu nehmen. Dazu sind ein geeignetes Gebäude bzw. eine zusammenhängende Gebäudegruppe zu finden, erforderliche Finanzmittel beim Land Hessen zu beantragen, zwei zusätzliche Stellen für die spezialisierte Jugendgerichtshilfe im Jugendamt einzurichten und zu diesem Zweck Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium aufzunehmen.

 

 

Begründung:

 

Das hessische Justizministerium hat über die Presse angedeutet, dass sie für die Finanzierung eines „Hauses des Jugendrechts“ in Offenbach neben den Kosten für Polizei und Staatsanwaltschaft einen Mietkostenanteil übernehmen würde.

Die Errichtung des „Hauses des Jugendrechts“ in Offenbach ist sehr zu begrüßen, da zuständige Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt miteinander an einem Ort kooperieren und so Fälle der Jugendkriminalität sehr viel schneller bearbeiten können. Ein Haus des Jugendrechts kann sowohl von vornherein über Hilfsangebote präventiv wirken als auch Jugendlichen die Folgen des illegalen Handelns unmittelbar nach der Tat und nicht erst Jahre später deutlich machen und nach Erfahrung weiterer Häuser des Jugendrechts Mehrfachtaten verhindern. Vor diesem Hintergrund sind trotz Schutzschirmauflagen Stellenschaffungen sinnvoll, da diese langfristig zu Kosteneinsparungen führen könnten. Mit dem

Regierungspräsidium sollte in diesem Sinne verhandelt werden.