Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0076Ausgegeben am 15.09.2016

Eing. Dat. 15.09.2016

 

 

Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards

hier:    Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel nach § 100 HGO und Vergabebeschluss über die Beauftragung von Projektsteuerungsleistungen für die kurzfristig notwendige Gesamtsanierung und Erweiterung an der Edith-Stein-Schule in Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-264 (Dez. I, Amt 60) vom 14.09.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Gemäß § 100 HGO werden bei dem Produktkonto 03080100.0951001960 – „Edith-Stein-Schule, Sanierung u. Erweiterung – SP“, Investitionsnummer 0308010900601401, außerplanmäßige Mittel in Höhe von 162.000,00  € bewilligt.

 

2.       Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt über das Produktkonto 03010100.0550000060 „Goetheschule, Kauf Raummodulanlage“, Investitionsnummer 0301010500601601 i.H. v. 100.000,00 €, Produktkonto 01010800.08600000060 „Bildschirmgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen“, Investitionsnummer 0101080800601202 i.H. v. 10.000,00 € sowie Produktkonto 01011300.0951000160 „Sanierung und Brandschutzmaßnahmen“, Investitionsnummer 0101130900601201 i.H. v. 52.000,00 €.

 

3.       Die entsprechenden Anpassungen sind im Nachtragshaushaltsplan 2016 bzw. Haushaltsplan 2017ff vorzunehmen.

 

4.       Die notwendige Anpassung der Priorisierungsliste zum     Schulsanierungsprogramm (letzte Fortschreibung 02/2015) erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2017.  

 

5.       Der Vergabe eines 1. Teilauftrages über Projektsteuerungsleistungen der Leistungsstufen I und II gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 für das Projekt „Edith-Stein-Schule, Sanierung u. Erweiterung – SP“ Investitionsnummer 0308010900601401  zum nachgeprüften Angebotspreis von insgesamt 161.933,88 € an die OPG, Offenbacher Projektentwicklungs-gesellschaft mbH, Senefelderstr. 162 in 63069 Offenbach, wird, vorbehaltlich der Freigabe der Mittel durch die Kämmerei, Kasse und Steuern, zugestimmt.

 

 

Begründung:

Durch Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007 (DS I (A) 131) sowie der letzten Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses vom 19.03.2015 (DS I (A) 0681) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterungen und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztägigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards“ zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Sanierungen und Erweiterungen der Offenbacher Schulen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Kurzfristiger Sanierungsbedarf an der Edith-Stein-Schule

Im Rahmen des Gebäudebetriebs durch Gebäudemanagement GmbH, Offenbach (GBM) wurden im August 2014 während einer turnusmäßigen Sachverständigenprüfung durch den TÜV Hessen (wiederkehrende Prüfung alle 3 Jahre) erhebliche Mängel an einigen Brandschutzklappen der Edith-Stein-Schule festgestellt, die eine Sanierung der Brandschutzklappen erfordert.

 

Daraufhin beauftragte die GBM im September 2014 eine Ingenieurgesellschaft mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes sowie einer groben Kostenschätzung. Die Leistungen der beauftragten Ingenieurgesellschaft stellten sich als mangelhaft heraus. Aus diesem Grund beauftragte die GBM im März 2015 das Büro K+M Ingenieurgesellschaft mbh, Darmstadt, mit diesen Leistungen.

Im April 2015 wurde durch das Büro K+M bei der Besichtigung der Brandschutzklappen festgestellt, dass in der Edith-Stein-Schule asbesthaltige Brandschutzklappen-Typen verbaut sind. Daraufhin wurde die S.E. Trumpfheller Gesellschaft für Umwelt-, Bau- und Geotechnik mbh (S.E. Trumpfheller, Bahnhofstraße 30, 63179 Obertshausen) als Fachunternehmen für Schadstoffbegutachtung hinzugezogen.

Im Juni 2015 fand eine Begehung und Bestandsaufnahme der Büros K+M und S. E. Trumpfheller an der Edith-Stein-Schule statt. Im Zuge dieser Untersuchung wurden auf den Zwischendecken Staubflusen entdeckt, welche als eventuell asbesthaltig eingeschätzt wurden.

 

Im Juni 2015 kam die städtische AG Gefahrstoffe zusammen und veranlasste aufgrund der vorliegenden Befundlage über die GBM Raumluftmessungen und Materialuntersuchungen. Die Raumluftuntersuchungen zeigten, dass in der Raumluft keine Asbestkonzentrationen in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen vorhanden sind. Das Büro S. E. Trumpfheller führte im Auftrag der GBM eine fachtechnische Untersuchung im Bereich der auffälligen Brandschutzklappen durch. Im August 2015 wurde das Büro S.E. Trumpfheller nach Abstimmung mit der AG Gefahrstoffe von der GBM dann mit der vollständigen Erkundung an sämtlichen Brandschutzklappen beauftragt. Im November 2015 folgten rein vorsorglich weitere Luftmessungen durch das Büro S.E. Trumpfheller.

 

Die Messpunkte für die Raumluftmessungen wurden so ausgewählt, wie es nach einer Asbest-Sanierung notwendig gewesen wäre, um den Erfolg der Sanierung zu überprüfen. Dies sollte eine möglichst aussagekräftige Übersicht des Belastungszustandes an der Edith-Stein-Schule ergeben. Das Ergebnis der Raumluftmessungen war, dass nur in einer einzigen Probe eine Faser nachgewiesen wurde. Dies entspricht 100 Fasern in einem Kubikmeter Luft. Der Zielwert nach einer Asbestsanierung liegt nach der Asbest-Richtlinie bei unter 500 Fasern pro Kubikmeter Luft. Dieser war damit um das Fünffache unterschritten.

Seit April 2016 liegt der abschließende Bericht der Untersuchungen von Brandschutzklappen und von angrenzenden Bereichen im Schulgebäude der Edith-Stein-Schule vor. Im Ergebnis ergibt sich daraus ein Sanierungsbedarf, der ein Vorziehen des Planungsbeginns für die Edith-Stein-Schule gegenüber der Priorisierungsliste zum Schulsanierungsprogramm, d.h. vor 2021, erfordert.

Die Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung wurde auf Grundlage des Formblattes nach Anhang 1 der Hessischen Asbest-Richtlinie (vom 24.11.1997) getroffen. Das Büro S. E. Trumpfheller kam in der von der AG Gefahrstoffe nachvollzogenen Beurteilung zu dem Ergebnis, dass bei der Edith-Stein-Schule für Spritzasbestreste an Brandschutzklappen mit und ohne Beschichtung, an Rohdecke und -wänden mit Anstrich sowie an Lüftungskanälen die Dringlichkeitsstufe I vorliegt und somit eine Sanierung unverzüglich erfolgen muss. Dies bedeutet, dass mit der endgültigen Sanierung innerhalb von drei Jahren begonnen werden muss.

 

In der Zwischenzeit müssen sofort vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Asbestfaserkonzentration in den Räumlichkeiten ergriffen werden, wenn diese weiter genutzt werden sollen. Des Weiteren muss durch geeignete Maßnahmen das potentielle Risiko der erhöhten Faserfreisetzung soweit minimiert werden, dass eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten ohne konkrete Gesundheitsgefährdung möglich ist. Die GBM wurde dazu verpflichtet, dass die vorgegebenen vorläufigen betrieblichen Maßnahmen bis zur endgültigen Sanierung eingehalten werden müssen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um die Vermeidung von Einwirkungen auf das Asbestprodukt, die Fasern freisetzen (Öffnung Deckenplatten, Arbeiten an den beaufschlagten Teilen); die regelmäßige Nassreinigung der Räume und der Ausstattungen; der Weiterbetrieb der raumlufttechnischen Anlage sowie halbjährliche Messungen als Erfolgskontrolle der „vorläufigen Maßnahmen“.

 

Der Betrieb und die Nutzung des Schulgebäudes sind bei Einhaltung der vorläufigen Maßnahmen zulässig und nach Einschätzung des Stadtgesundheitsamtes ohne Gesundheitsrisiko möglich. Die Schulleitung der Edith-Stein-Schule wurde parallel über die relevanten Vorgänge und Sachverhalte informiert.

 

Aufgrund des vermutlich erheblichen Umfangs der Schadstoffsanierung ist die gleichzeitige Planung der Gesamtsanierung und der Erweiterung des Schulgebäudes sinnvoll.

 

Für die Erstellung der Planungs- und Kostendaten zur Herbeiführung des Projektbeschlusses ist als erster Schritt die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen (Leistungsstufe I und II) an die OPG notwendig.

 

Die unmittelbare Beauftragung ist aus vorgenannten Gründen dringend und unabweisbar.

 

Das vorliegende Angebot der OPG wurde durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs-  und Baumanagement geprüft. Es wird vorgeschlagen, den 1.Teilauftrag an die OPG zu vergeben.

 

Finanzielle Auswirkung:     162.000,00 €

Produktkonto 03080100.0951001960 – „Edith-Stein-Schule, Sanierung u. Erweiterung – SP“ Investitionsnummer 0308010900601401