Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0114Ausgegeben am 23.11.2016

Eing. Dat. 17.11.2016

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Wirtschaftsplan 2017 (Pb 05)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-371 (Dez. III, OE58) vom 16.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.        Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2017, der im

 

1.1      Erfolgsplan

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 150.518 und den Erträgen in Höhe von T€ 150.518 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt und im

 

1.2      Vermögensplan

keine Einnahmen und Ausgaben vorsieht,

 

1.3      keine Verpflichtungsermächtigungen benötigt,

 

1.4      eine Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz und die

 

1.5      Finanzplanung enthält

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.         Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der in dem Wirtschaftsjahr zur
rechtzeitigen Tätigung der Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf T€ 7.000 festgesetzt.

 

 

Begründung:

Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunaler Träger des SGB II wahr.

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBI.I S.218); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2017 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

Der für das sechste Haushaltsjahr des Eigenbetriebs zu erstellende Wirtschaftsplan enthält bis auf die Leistungen gem. § 16a SGB II alle Ausgaben für Unterhaltsleistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 50 Prozent der Ausgaben für Unterhaltsleistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 116,9 Mio. Euro entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 50 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 12,5. Euro fallen in die Trägerschaft des Bundes. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von 17,5 Mio. Euro im Jahr 2017 werden vom Bund mit 84,8 und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.

Die Erträge für Finanzierung von Transferleistungen belaufen sich auf 120,4 Mio. Euro im Jahr 2017. Knapp die Hälfte der Transfererträge fließt von Seiten der Stadt Offenbach zu. Die Stadt kann im Jahr 2017 damit rechnen, dass etwa 35 Prozent der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 54,5  Mio. Euro vom Bund refinanziert werden.

Die Erträge für Eingliederungsleistungen belaufen sich auf 15,0 Mio. Euro, die Erträge für Verwaltungskostenerstattung auf rund 14,9 Mio. Euro.

Der Stellenplan umfasst 187 Stellen für Tarifbeschäftigte und 51,37 Stellen für Beamte.

Dem Wirtschaftsplan liegen die Annahmen einer gegenüber 2016 steigenden Zahl von Bedarfsgemeinschaften, einer weiteren Erhöhung von Regelsätzen und leicht steigenden Kosten für Mieten und Energie zugrunde. Es wird davon ausgegangen, dass es auch in 2017 positive konjunkturelle Einflüsse auf den Arbeitsmarkt gibt, es aber aufgrund des Zuzugs von Menschen mit Fluchthintergrund und der weiterhin stattfindenden Zuwanderung aus Südosteuropa einen Zuwachs von Fällen gibt.  Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden Kosten für insgesamt 238,37 Stellen und entsprechende Aufwendungen für Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt. Im Bereich der Tarifbeschäftigten werden 1,8 Stellen mehr als im Vorjahr veranschlagt, bei den Beamten drei Stellen. Diese sind notwendig, um die gesetzlich vorgesehenen Betreuungsrelationen einhalten zu können.

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat in ihrer Sitzung am 27.10.2016 dieser Vorlage zugestimmt.

Anlage

Wirtschaftsplan 2014