Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0123Ausgegeben am 24.11.2016

Eing. Dat. 24.11.2016

 

 

 

 

 

Stadtumbauvertrag nach §§ 11 und 171 c BauGB zur Förderung der Baukultur mit der „Alte Linde Heusenstamm UG & Co. KG

hier: Zustimmung zum Stadtumbauvertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-382 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 171 c i.V.m. § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Grundstückseigentümerin Alte Linde Heusenstamm UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, 63628 Bad Soden-Salmünster, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 09010600.0951002960 "Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß-Straße“, Investitionsnummer 0901060900601201 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2018:         200.000,00 €

 

Die entsprechende Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans 2017. Zum Zweck der Beauftragung der Leistungen steht im Haushaltsplan 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe zur Verfügung.

 

Die Kosten sind im Programm „Stadtumbau in Hessen“ förderfähig und werden in Höhe von rd. 70 % aus Bundes- und Landesmitteln bezuschusst.

 

 

Begründung:

 

Im Zuge des „Stadtumbaus in Hessen“ wurden auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 627 „Senefelderstraße/Christian-Pleß-Straße“, des zugehörigen Städtebaulichen Vertrags vom 28.11.2012 und des denkmalrechtlichen Austauschvertrags vom 13.11.2012 innerhalb der erhaltenen denkmalgeschützten Hallen des ehemaligen MAN-Roland-Werks die „Rolands-Passage“ errichtet und neben der öffentlichen Grünfläche des „Senefelder Parks“ auch private Freiflächen neu geordnet und gestaltet.

 

Der städtebauliche Vertrag vom 28.11.2012 beinhaltete bereits die Möglichkeit der Gewährung eines Baukostenzuschusses für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Baukultur innerhalb des „Forums“ . Das Forum bildet sowohl die zentrale Erschließungszone innerhalb der „Roland-Passage“, als auch den direkten fußläufigen Zugang von der Senefelderstraße in den neuen Quartierspark. Am 16.12.2014 bekundete der Vorhabenträger der Rolands-Passage, die Alte Linde Heusenstamm UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ihr Interesse, von der Fördermöglichkeit nach § 23 des städtebaulichen Vertrags vom 28.11.2012 Gebrauch machen zu wollen. Im Vorgriff auf die in Aussicht gestellte Förderung und in Abstimmung mit der Bauverwaltung erbrachte die Alte Linde Heusenstamm bereits besondere Leistungen zur Förderung der Baukultur (Ausführung eines stadtseits geforderten hochwertigen Anstrichs, Befestigungsvorrichtung für ein Schild der „Route der Industriekultur“ sowie Stromversorgung und Beleuchtungsvorrichtungen an der „Pergola“ etc.). Zusätzliche Maßnahmen, die insbesondere zur gestalterischen Aufwertung und Belebung des „Forums“ dienen sollen, werden derzeit im Detail abgestimmt. Dies sind v.a.:

-       Einbau von Glaselementen des ehemaligen Verwaltungsgebäudes (die Fenster wurden durch die Stadt vor Abbruch des Gebäudes gesichert)

-       Möblierung und Begrünung des „Forums“

-       Objektplanungen für einen Ausstellungskasten einer historischen Druckmaschine (die Schenkung der Maschine wurde in Aussicht gestellt; die Finanzierung des Ausstellungskastens ist bislang nicht geklärt) sowie

-       Pflanzung von Bäumen im öffentlichen Straßenraum der Senefelderstraße zur Markierung des Eingangs in das Forum der Rolands-Passage

 

Die bezeichneten Maßnahmen sind im Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ als Einzelmaßnahmen bewilligt und förderfähig. Ihre Umsetzung durch einen „privaten Dritten“ erfordert zur förderrechtskonformen Maßnahmenausführung unter Wahrung der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE)“ den Abschluss eines Stadtumbauvertrages. Dieser ist –unabhängig der tatsächlichen Kosten und Förderquoten- aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften zum „Beihilferecht“ mit einer maximalen Förderung in Höhe von 200.000,00 € gedeckelt.

Nichtöffentliche Anlage:

Stadtumbauvertrag (ohne Anlagen)

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro