Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
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2016-21/DS-I(A)0148 Ausgegeben am 18.01.2017
Eing. Dat. 22.12.2016
Grundstücksverkauf Elsa-Brändström-Straße 3, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-445 (Dez. I, Amt 80) vom 21.12.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt
Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Erwerberin das Grundstück
Gemarkung Rumpenheim Flur 9 Nr. 225 = 473 m² zu folgenden wesentlichen
Bedingungen:
2. Der
Kaufpreis beträgt 217.675,00 EUR (rd. 460,20 EUR/m²) und ist innerhalb von vier
Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto
10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten
des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden
von der Erwerberin getragen.
4. Für alle
Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main
eingetragen.
5. Die
Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die
Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.
Begründung:
Das Grundstück Elsa-Brändström-Straße 3 ist derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die Erbbauberechtigte hat nunmehr Interesse am Erwerb des Grundstücks.
Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung des Grundstücks. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2080. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 6,58 EUR/m² = 3.112,34 EUR/Jahr. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).
Die Erwerberin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag
genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen
Plan
Nichtöffentliche Anlage