Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0150Ausgegeben am 18.01.2017

Eing. Dat. 12.01.2017

 

 

 

 

 

Erleichterung der Leseförderung für Kinder- und Jugendliche

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 12.01.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Gebührenordnung der Stadtbibliothek Offenbach wird dahingehend geändert, dass Leseausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gebührenfrei ausgegeben werden.

 

2. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die mit dieser Gebührenfreiheit verbundenen Mindereinnahmen durch eine moderate Anhebung anderer Gebühren bei der Stadtbücherei ausgeglichen werden können. Bei einer Überarbeitung der Satzung wird auch auf andere finanzschwache Personengruppen Rücksicht genommen.

 

 

Begründung:

 

Die Gebühren für einen Leseausweis bei der Stadtbücherei sind zwar nicht hoch, haben sich aber dennoch als Hemmschuh für die Heranführung der Kinder und Jugendlichen an die Stadtbücherei und die Nutzung ihres Angebotes erwiesen.

 

Die Lesekompetenz ist für schulischen Erfolg und lebenslanges Lernen die zentrale Kompetenz. Leider ist sie beispielsweise in Offenbacher 5. Klassen unterdurchschnittlich. Nicht nur in Grundschulen, sondern auch in weiterführenden Schulen, selbst an den Gymnasien, berichten Lehrkräfte von großem Förderbedarf und bemühen sich darum, ihre Schülerinnen und Schüler in dem Zeitfenster 5./6. Klasse, in dem eine letzte Chance besteht, sie zu aktiven Lesern zu machen, an die Nutzung der Stadtbücherei heranzuführen. Diese hält auch geeignete Angebote für Schulklassen bereit.

 

In der schulischen Praxis und bei Besuchen von 5. Klassen in der Stadtbücherei zeigt sich jedoch immer wieder, dass neben dem korrekten Ausfüllen des Antragsformulars durch die Eltern das Mitbringen der bisherigen Jahresgebühr von 3 € für Kinder von 11 bis 13 Jahren die größte Hürde zur Ausstellung eines Bibliotheksausweises darstellt. Daran scheitern nach Aussagen von Lehrkräften vor allem die Kinder einer Klasse, die auch die schlechtesten Leser sind und aus bildungsfernen Haushalten stammen. In den Folgejahren muss der Ausweis dann gegen Zahlung der Jahresgebühr erneuert werden. Dabei gehen dann oftmals wieder junge Nutzer der Stadtbücherei verloren.

 

Der Erziehungs- und Bildungsbericht von 2015 zeigt nicht nur einen besorgniserregenden Rückgang der aktiven Entleiher bei Kindern  bis 12 Jahre, sondern auch  einen Rückgang um 25 % bei Führungen für Kitas und Schulen.  Gemessen an dem großen praktischen Nutzen, den dieser Antrag für weiterführende Schulen und Stadtbibliothek haben kann, wären die Kosten der Umsetzung überschaubar. Da die Haushaltssituation angespannt bleibt, sollte gleichwohl geprüft werden, ob die Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen bei anderen Gebühren der Stadtbücherei ausgeglichen werden können. Die Gebühren für die Leseausweise der normal zahlenden Erwachsenen sind seit längerer Zeit stabil, so dass eine moderate Anhebung vertretbar erscheint.