Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0179Ausgegeben am 13.03.2017

Eing. Dat. 12.03.2017

 

 

 

 

 

Mehr Sicherheit für die Stadtpolizei

Antrag AfD vom 12.03.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach möge prüfen und berichten,

welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit die Stadtpolizei zu ihrer eigenen Sicherheit mit Schusswaffen ausgestattet werden kann.

 

 

Begründung:

 

Aufgrund einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes wurde den Gemeindebediensteten gestattet sich „Ordnungspolizei“ zu nennen. In Offenbach, Wiesbaden und Frankfurt trägt die Ordnungspolizei auch den Namen „Stadtpolizei“.

Angehörige der Stadtpolizei sind polizeirechtlich Hilfspolizeibeamte im Sinne des § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und Polizeivollzugsbeamten gleichgestellt.

Zu ihrer Ausrüstung gehören Schutzweste, Funkgerät, Handschuhe, Pfefferspray, Handschellen und Schlagstock. Schusswaffen werden in der Regel nicht getragen. Ausnahme: Frankfurt, Stuttgart und Dresden.

Die Stadtpolizei nimmt, je nach Bundesland unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben wahr und untersteht der kommunalen Verwaltung. Sie arbeitet eng mit der Hessischen Polizei, der Bundespolizei, dem Zoll sowie dem Bundesamt für Güterverkehr zusammen.

Meist setzt die Stadtpolizei Gemeinderecht (in der Regel ordnungs- und verkehrspolitische Belange) um. In der Praxis nehmen kommunale Ordnungsbehörden allerdings immer häufiger auch polizeiliche Aufgaben wahr - mit allen damit verbundenen Gefahren und Risiken für Leib und Leben der Beamten.

Nicht zuletzt aufgrund der stetig steigenden Anforderungen an die Stadtpolizei sowie der aktuell allgegenwärtig vorhandenen und wachsenden Bedrohungslage sollte seitens des Magistrates der Stadt Offenbach überprüft werden, inwieweit eine Bewaffnung der Stadtpolizei, nicht nur zum Schutz der Bevölkerung, sondern auch zum Selbstschutz, angeraten scheint.