Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0185Ausgegeben am 16.03.2017

Eing. Dat. 16.03.2017

 

 

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für das „Rathaus Center“ und dessen Anschluss an die Tiefgarage des Rathauses 

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-058 (Dez. I, Amt 60) vom 15.03.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und Real Equity Project GmbH, Spessartstraße 4, 63303 Dreieich wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Der Vorhabenträger ist Eigentümer des Grundstücks in der Frankfurter Straße 39-45 und dem dort bestehenden Geschäftshaus „City Passage“ im Innenstadtbereich von Offenbach am Main. Das etwa 2.967 qm große Grundstück soll neu mit einem mehrgeschossigen Einkaufszentrum namens „Rathaus Center“ bebaut werden. Der Abriss für das Bestandsgebäude wurde beantragt, der Bauantrag für das neu zu errichtende Einkaufszentrum wurde im Dezember 2016 eingereicht. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Plans Nr. 639 „Platz der Deutschen Einheit / Stadthof / Frankfurter Straße“.

 

Nordöstlich des Bauvorhabens liegt die Tiefgarage des Rathauses der Stadt Offenbach am Main, Berliner Str. 100. Der Vorhabenträger präferiert eine bauliche Verbindung zur fußläufigen Erschließung des „Rathaus Centers“ zwischen der Tiefgarage des Rathauses und dem Untergeschoss des neu geplanten Einkaufszentrums. Gleichzeitig wird ein barrierefreier, öffentlicher Zugang (Aufzug) zwischen der Tiefgarage des Rathauses und dem darüber liegenden Platz „Stadthof“ im Rahmen des Bauvorhabens neu geschaffen und dauerhaft gesichert. Die Rahmenbedingungen hierzu müssen in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

Derzeit besteht für die städtische Tiefgarage ein Betriebsführungs- und Pachtvertrag mit City-parking Deutschland Betriebs GmbH Offenbach, der im Rahmen der Regelungen zum Städtebaulichen Vertrag entsprechend angepasst wird. Die sich aus dem Betriebsführungs- und Pachtvertrag ergebenden Vorgaben für das Vorhaben wurden in den Städtebaulichen Vertrag integriert.  

 

Die Tiefgarage des Rathauses verfügt insgesamt über 112 Stellplätze. Hiervon sind derzeit 82 Parkplätze an die Stadt Offenbach zur Benutzung vermietet. Durch die geplante, unterirdische Verbindung zum „Rathaus Center“ und dem damit verbundenen Durchbruch in der Außenwand der Tiefgarage entfallen 3 Stellplätze. Damit verbleibt eine Anzahl von 27 Stellplätzen, die von der Öffentlichkeit genutzt werden können.

 

Sowohl bei dem Aufzug als auch bei der unterirdischen Verbindung handelt es sich um private bauliche Anlagen, die dauerhaft im Eigentum des Vorhabenträgers verbleiben. Die betroffene Teilfläche des Stadthofs wie auch die Tiefgarage sind und bleiben städtisches Eigentum und werden gemäß den Regelungen des Städtebaulichen Vertrags hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht während der Baumaßnahmen an den Vorhabenträger übergeben.


Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordneten-versammlung liegen die Anlagen 2-6 zum Städtebaulichen Vertrag (Anlage 2: Entwurfspläne „Rathaus Center“, Anlage 3: Entwurfspläne unterirdische Verbindung, Anlage 4: Regelaufbau Verbindung und Stadthof, Anlage 5: Vordrucke der Stadt für Bürgschaften, Anlage 6: Prokura,) zur Einsichtnahme aus.

Nichtöffentliche Anlage:

Städtebaulicher Vertrag (ohne Anlagen 2-6)

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro