Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0205Ausgegeben am 27.04.2017

Eing. Dat. 27.04.2017

 

 

Sanierung Fassade - 1. Bauabschnitt  der Kindertagesstätte Neusalzer Straße (02), Neusalzer Straße 37 in Offenbach am Main

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-117 (Dez. I, Amt 60) vom 26.04.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Sanierung Feuchteschäden - 1. Bauabschnitt der Kindertagesstätte Neusalzer Straße (02), Neusalzer Straße 37 in Offenbach am Main nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 380.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel für den 1. Bauabschnitt in Höhe von 380.000,00 € werden bewilligt und bei dem Produktkonto 06010500.0951000060 „Kita 2 - Neusalzer Str., Sanierung Fassade - KIPB“, Investitionsnummer 0601050900601604, innerhalb der Finanzierungsmittel 2017/2018, die sich wie folgt für das Gesamtprojekt darstellen, bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2016:                                  300.000,00 €

Haushaltsmittel 2017:                                    80,000,00 €

Gesamt:                                                         380.000,00 €

 

3.       Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund KIPB; Kita 2 - Neusalzer Str., Sanierung Fassade

Produktkonto 06010500.3641000060,

Invest.Nr. 0601050900601604:               307.800,00 € (2017-2018)

Kreditmarktmittel:                                           72.200,00 €

Gesamt:                                                         380.000,00 €

 

 

4.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 4.808,52 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. 

 

Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), bleiben unverändert.

 

5.       Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

Begründung:

 

1. Anlass und Historie

Die Sanierung der Feuchteschäden der Kita Neusalzer Straße (02), erfolgt im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramm – Bund (KIPB bzw. gem. Kommunalinvestitions-förderungsgesetz - KInvFG) gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A) 0843).

 

Nach derzeitigem Stand der Förderregularien müssen die zu fördernden Maßnahmen aus dem Bundesprogramm im vorgegebenen Zeitraum derzeit bis 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Zur Beschleunigung der Projektumsetzung gilt der o.g. Beschluss vom 25.02.2016 für alle zur Förderung vorgesehenen Projekte zugleich als Grundsatzbeschluss.

 

Bauwerksdaten

Die Kindertagesstätte Neusalzer Straße liegt am Stadtrand von Offenbach am Main und besteht aus mehreren zusammenhängenden Gebäudeteilen aus unterschiedlichen Erbauungszeiten und einer Bruttogrundfläche (BGF) von insgesamt 466 m². Das zweigeschossige, nicht unterkellerte Hauptgebäude stammt aus dem Jahre 1962 und misst im Erdgeschoss eine Größe von ca. 22,00 m x 15,50 m. Das 1. Obergeschoss (147 m² BGF) springt im Süden um ca. 5,50 m zurück. Beide Gebäudeteile schließen mit gegenläufigen Pultdächern ab.

1989 kam ein erster eingeschossiger Anbau im Osten hinzu (7,00 m x 8,50 m), der ebenfalls mit einem Pultdach ausgeführt wurde.

Ein zweiter eingeschossiger Anbau wurde 1998 realisiert. Dieser erweitert die Kita um zwei neue Gruppenräume und fügt sich im Westen an das Hauptgebäude an. Er wird gegliedert durch vier Pultdächer und einer schrägen Westfassade.

Die erdgeschossige Gesamtgröße beträgt insgesamt ca. 44,00 m x 18,00 m und wird durch Vor- und Rücksprünge im Grundriss geprägt.

2011 wurde an der Kindertagesstätte eine energetische Sanierung durchgeführt.

 

Das Gebäude wird von Osten erschlossen. Vier der insgesamt fünf Gruppenräume orientieren sich nach Süden, ein Raum ist nach Norden ausgerichtet.

Das Grundstück ist eingezäunt und als Außengelände für die Kinder angelegt. In der Einrichtung werden insgesamt rd. 100 Kinder betreut.

 

2. Notwendigkeit und Zusammenfassung der baulichen Maßnahmen

Gegenstand der Gesamtmaßnahme ist die Feuchtesanierung der Kita Neusalzer Straße und der aus den nachfolgend dargestellten Analysen der Erkundungsgutachten konzeptionierte 1. Bauabschnitt.

Aus den Vorerkundungen wie Gutachten zum Feuchteschutz des Sockels und der Bodenplatte, Baugrunduntersuchung mit geotechnischem Bericht, Untersuchungen der Bauwerksabdichtungen und der Gebäudetrennfugen, Erkundungen der Feuchtegehalte und der Schäden und einem Prüfbericht zur Untersuchung der Bodenplatte gehen zum einen Feuchteeinträge in die Gebäudekonstruktion, zum anderen ein fehlender oder schlecht ausgeführter Feuchteschutz der Baukonstruktion hervor. Beim Feuchteeintrag im Sockelbereich wird zeitweise anstauende Feuchte im umgebenden Erdreich als Ursache ausgewiesen. Bei der Feuchte auf / unter der Bodenplatte wird durch die geologischen Gutachten der bindige feuchte Untergrund, gegen den die Bodenplatte betoniert wurde, als Ursache ausgewiesen.

 

2.1      Baulicher und technischer Zustand der Sockelzone, Bodenplatte und Bauwerksabdichtung

           In diesem Kontext werden folgende Feststellungen getroffen.

·         An den südlichen Fensterfassaden ragen die Bodenplatten des Gebäudes in den Außenbereich heraus.                                                                                                   Die im Rahmen der energetischen Sanierung 2011 dort aufgebrachte Außenabdichtung und Wasserführung ist unzureichend geplant und ausgeführt.

·         Das Gebäude verfügt über keine Ringdrainage.

·         Gemäß dem Gutachten des öffentlich bestellten Sachverständigen ist der Feuchteschutz im Sockelbereich nicht ausreichend und entspricht nicht den Regeln der Technik zur Bauzeit.

Im Zuge der energetischen Fassadensanierung 2011 wurde zwar ein außenliegender Feuchteschutz im Sockelbereich aufgebracht, jedoch ist dieser Schutz nicht überall fachgerecht geplant und ausgeführt worden.

·         Die im Rahmen der energetischen Optimierung 2011 aufgebrachte Vertikalabdichtung ist zum Teil nicht normgerecht geplant worden und überdies bereichsweise mangelhaft ausgeführt worden.
Die zum damaligen Zeitpunkt ausführende Firma hat die Gewährleistungsansprüche anerkannt und wird im Zuge dieser Maßnahme die gewährleistungsbehafteten Teile erneuern. Da diese Teile erst nach Freilegen der Grundmauern sichtbar sind, kann der Umfang, um den sich dieses Projekt finanziell verringert, erst im Zuge der Bauausführung festgestellt werden.   

·         Gemäß dem Gutachten des öffentlich bestellten Sachverständigen ist der Feuchteschutz der Bodenplatte nicht vorhanden. Feuchtemessungen nach Bauteilöffnung ergaben messbare Feuchte auf und unter der Bodenplatte. Zudem verfügt die Bodenplatte an der Schnittstelle zum Erweiterungsbau über eine Bauteilfuge, die in keiner Weise abgedichtet scheint.

 

2.2 1. Bauabschnitt

Aus der Analyse der bisherigen Erkundungsgutachten zum Zustand der Bauwerks-abdichtung wurden die erforderlichen Maßnahmen für den 1. Bauabschnitt von dem beauftragten Fachplaner so konzipiert und abgeleitet, dass diese aus fachlicher Sicht vertretbar sind und auf möglichst wirtschaftlichem Wege eine Trockenhaltung des Gesamtbauwerkes erreicht wird.                                                                                              Die baulichen Ertüchtigungen der feuchten Bodenplatte und der offenen Bauwerksfuge im Übergang der Bodenplatte sind konstruktiv sehr aufwendig und sehr kostenintensiv. Laut Fachplaner sind diese Maßnahmen auch nicht eindeutig zielführend, da das bestehende Feuchteproblem hierdurch zu einer stärkeren Feuchtebelastung in wenigen Bauteilen führen könnte und somit Bauschäden durch Feuchteeinfluss wahrscheinlicher wären. Die mangelhaft ausgeführte Vertikalabdichtung des Sockels des Gebäudes ist daher fachgerecht in Stand zu setzen und entsprechend per Feuchte-Monitoring zu dokumentieren sowie durch den Einbau einer Ringdrainage die notwendige Ableitung des Wassers herbeizuführen. Durch diese Maßnahmen ist zu erwarten, dass die bestehenden Durchfeuchtungen abtrocknen. Das Ziel der Sicherstellung der nachhaltigen Betriebsfähigkeit der Kindertagesstätte wäre dann, aus Sicht des Fachplaners, auch ohne eine sehr kostenaufwendige Ertüchtigung der Abdichtung der Bodenplatte erreicht. Gleichzeitig wird der Betrieb der Kindertagesstätte nur mäßig betroffen. Diese Maßnahmen können überwiegend in den Ferien stattfinden.                                                                                                                                            Auf Veranlassung des Hochbaumanagements sind bereits zu Beginn der Planung an signifikanten Punkten im Gebäude dauerhaft Feuchtemessstellen eingerichtet worden die eine Überprüfung des Feuchteaufkommens in den Bauteilen über eine längere Periode hinweg erlauben. Die Messergebnisse des Monitorings werden dokumentiert und ingenieurfachlich interpretiert. Im besten Fall ist mit der Ertüchtigung der Vertikalabdichtung die für einen störungsfreien Betrieb notwendige Trockenhaltung bereits erreicht.

Erst wenn -als Ergebnis des Monitorings- sicher abschätzbar ist, dass diese Einzel-maßnahme noch nicht ausreicht, werden weitere Sanierungsschritte zur Trockenhal-tung notwendig. Sollten keine weiteren Maßnahmen zur Trockenhaltung erforderlich sein, werden andere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude in einem Kostenumfang bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Restsumme der Haushaltsmittel konzipiert und zum Projektbeschluss gebracht.

 

3 Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme / Vergleich der Varianten

3.1 Variantenvergleich und Beurteilung

Eine vergleichende Variantenuntersuchung ist bei dieser Planungs- und Bauaufgabe nicht möglich. Die geplanten Einzelmaßnahmen entsprechen den Regeln der Technik. Alternativen mit denen dasselbe Ziel erreicht werden kann, gibt es nicht.

 

3.2 Kurze Charakterisierung von Natur- und Landschaft/Umweltverträglichkeit

Es handelt sich um bauteilbezogene Maßnahmen zur Instandsetzung der Bauwerks-abdichtung. Die Belange des Natur- und Landschaftschutzes werden im Zuge der Baufeldfreimachung berührt, da die Fällung von 3 Laubbäumen, die sehr nah am Gebäude stehen, unvermeidlich ist (Siehe hierzu Punkt 4.1.5, 6.4.1+6.4.2).

Die Maßnahme ist im Übrigen umweltverträglich.

 

4 Bau- und Planungskonzept – Hochbau

4.1 Bauliche Maßnahmen

4.1.1 Sanierung

Zur Realisierung des 1. Bauabschnitts müssen als vorbereitende Maßnahme an der Süd-Ost- und Nord-Ost-Seite drei Bäume gefällt werden. Wegen der Oberflächenbreite und  -tiefe des notwendigen Arbeitsraums können diese Bäume nicht  erhalten bleiben. Für die gefällten Bäume werden auf dem Grundstück Ersatzpflanzungen vorgenommen.                                                                                                                                     Anschließend wird der Sockelbereich bis zur Fundamentsohle freigelegt. Zur Ortung von Bestandsleitungen (Regenwasser, Geothermie) werden Suchschachtungen durchgeführt. Je nach Erfordernis werden die Regenwasserleitungen zurück- und später wieder eingebaut.

Im ausgehobenen Arbeitsraum wird eine Ringdrainage eingebaut, die von einer vliesgeschützten Drainagekiespackung umgeben ist. Anfallendes Wasser wird in einem unten offenen Sammelschacht zusammen geführt. Ein Notüberlauf ist an eine Rigole angeschlossen.

Das Wärmedämmverbundsystem wird auf einer Höhe von ca. 30 cm über Oberkante Fertigfußboden (OK FFB) aufgeschnitten. Die bestehenden Aufbauten, inkl. der Blendklinker-Schicht am Altbau, werden bis zur tragenden Konstruktion zurückgebaut. Auf der tragenden Konstruktion wird eine neue, flexible Abdichtungsebene hergestellt. Anschließend wird eine Perimeterdämmung eingebaut und mit einem mehrlagigen, bewehrten Sockel-Putzsystem überzogen und gestrichen. Der erdberührte Teil wird mit einer weiteren Abdichtungsschicht versehen.

Der 1. Bauabschnitt ist in zwei Bauphasen aufgeteilt. In der Bauphase 1 ist vorgesehen während der Kitaferien im süd-westlich gelegenen Terrassenbereich die Arbeiten im Sockelbereich vorzunehmen. Die Arbeiten an der süd-östlichen, nordwestlichen sowie nordöstlichen Seite, die nicht dem Außenspielbereich der Kita zugeordnet sind, werden in der Bauphase 2 vorgenommen. Dieser Ablauf beeinträchtigt den Kitabetrieb am wenigsten und erfordert keinen Interimsbetrieb.

 

4.1.2 Außenanlagen

Die verschiedenen Beläge im Außenbereich werden entsprechend der vorgefundenen Bestandssituation wieder eingebaut. Für die gefällten Bäume werden an anderer Stelle auf dem Grundstück Ersatzpflanzungen vorgenommen (siehe hierzu Punkt 6.2.1. Baumfällung und Eingriff in Gehölzbestände).

 

4.2 Technische Gebäudeausrüstung

Entfällt, da keine Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung ausgeführt werden.

 

5 Klimaschutz und Energieeffizienz

5.1 Energieeffizienzbetrachtung

Bei der Sockelsanierung werden die bauteilbezogenen Vorgaben der EnEV berücksichtigt.

 

5.2 Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)

Da keine Maßnahmen an energieerzeugenden Bauteilen geplant sind, entfällt die Berücksichtigung des EEWärmeG.

 

5.3 Dach- und Fassadennutzung für Begrünung und Photovoltaik

Es ist lediglich der untere Randbereich des Fassadensockels von den Maßnahmen betroffen. Im 1. Bauabschnitt sind lediglich Maßnahmen zur Ertüchtigung der Außenabdichtung des Sockelbereiches sowie eine Drainierung des Gebäudes vorgesehen.

 

6 Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

6.1 Immissionsschutz

6.1.1 Lärmschutz

Während der Bauzeit werden die gesetzlichen Vorgaben an den Lärmschutz eingehalten.

 

6.1.2 Luftreinhaltung

Es sind keine besonderen Maßnahmen zur Luftreinhaltung erforderlich.

 

6.1.3 Gefahrstoffe in Bauteilen

Während der Bauzeit vorgefundene Schadstoffe werden sach- und fachgerecht entsorgt. Gemäß ihrer bauaufsichtlichen Zulassung werden alle verwendeten Baustoffe schadstofffrei sein.    

                                                                                                                                    

6.2 Natur- und Artenschutz

6.2.1 Baumfällung und Eingriff in die Gehölzbestände

Im Zuge der Feuchtesanierung/1. Bauabschnitt müssen im Bereich des notwendig zu erstellenden Arbeitsraumes bzw. der Baugrube, an der Süd-Ost Seite des Gebäudes ein Laubbaum und an der Nord-Ost Seite zwei Laubbäume gefällt werden.                Das Gebäude muss allseitig bis auf die Fundamentunterkante freigegraben werden, sodass sich das Wurzelwerk der Bäume im notwendigen Arbeitsraum befindet. Das Wurzelwerk müsste bis zum Stamm einseitig komplett entfernt werden, sodass der Baum sowohl in der Wasserversorgung als auch in der Standsicherheit unvertretbar beeinträchtigt wäre. Des Weiteren gefährdet das Wurzelwerk der Bäume, durch ihre zu dichte Lage am Gebäude, die Dauerhaftigkeit der jetzt auszuführenden Abdich-tungsarbeiten. Daher ist die Entfernung jedes Wurzelballens unumgänglich.

Die Genehmigung zur Fällung der Laubgehölze gemäß Grünschutzsatzung durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 09.03.2017 liegt vor. Wegen der Brutschutzzeit bis Mitte März wurden die unumgänglichen Fällungen bereits vor Pro-jektbeschluss beantragt, genehmigt und durchgeführt. Siehe hierzu auch Punkt 4.1.1,  4.1.2.

Für die gefällten Bäume werden auf dem Grundstück Ersatzpflanzungen vorgenom-men.     

           

6.2.2 Eingriff/Ausgleich

Es erfolgen Ersatzpflanzungen für die drei gefällten Bäume (Mehlbeere und zwei Feldahorne). Als Ersatz sind nach Fällgenehmigung (Genehmigung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 09.03.2017) drei heimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 18-20 cm (gemessen in 1 m Höhe) zu pflanzen.

 

6.2.3 Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme

Im Bearbeitungsbereich vorhandene Bäume sind in allen ihren Teilen (Krone, Stamm, Wurzelwerk) zu schützen. Die einschlägigen DIN-Normen und Regeln der Technik (DIN 18920, RAS-LP 4, ZTV Baumpflege) werden eingehalten bzw. deren Einhaltung auf der Baustelle wird sichergestellt.

 

6.3 Artenschutz

Siehe Punkt 6.1.2 – Fällungen erfolgen außerhalb der Brutschutzzeit.

 

7. Einweisung der Nutzer

Entfällt, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Bauteils handelt und keine Maßnahmen umgesetzt werden, die eine Unterweisung des Nutzers erforderlich machen.

 

8. Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Natur- und Artenschutz

Hinsichtlich des Arten- und Grünschutzes wurden die Belange dank frühzeitiger Einbindung des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz ordnungsgemäß und zum günstigen Zeitpunkt (gem. Grünschutzsatzung i.V.m. § 39 BNatSchG vor Beginn der Brut- und Setzzeit) abgearbeitet (vgl. Ziffern 3.2, 4.1, 6.2 und 6.3). Die Anwendung der einschlägigen Vorschriften zum Schutz von Gehölzen auf Baustellen (DIN 18920, RAS-LP 4, ZTV Baumpflege) ist in der Beschlussvorlage bereits enthalten.

 

Grünschutz:

Insbesondere ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden, dass während des Bauablaufs der vorhandene Baumbestand durch Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Befahren oder z.B. Kranausleger Schäden oder Beeinträchtigungen im Stamm-, Wurzel- und Kronentraufbereich erfährt. Auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Baumaschinen und dem Kronentraufbereich ist ein besonderes Augenmerk zu legen.

 

 

Artenschutz:

Die Störung oder Schädigung wildlebender Tiere ist gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden. Sollten während der Baumaßnahmen wider Erwarten Habitate wildlebender Tiere entdeckt werden (z.B. Wildbienen-Löcher, Wespennester etc.), ist mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz umgehend Rücksprache zu halten.

 

Empfehlung Ersatz:

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres durchzuführen. Die Artenauswahl soll mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz abgestimmt werden. Um einen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu leisten, sollen insbesondere bei den Strauchpflanzungen solche Arten verwendet werden, deren Pollen, Samen, Früchte und Blätter als Nahrung für Insekten und Vögel dienen. Auf Zuchtformen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, ist zu verzichten.

 

Altlasten:

Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Gewässer- und Bodenschutz:

Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Klimaschutz und Energie:

Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Immissionsschutz:

Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken

 

 

Zusammenfassung

9. Erläuterung zur Kostenberechnung

9.1 Kostenermittlung

Die den Unterlagen beiliegende Kostenberechnung wurde auf Basis aktueller Kos-tendaten, Stand Februar 2017, nach DIN 276 erstellt.

Für die Feuchtesanierung Kita Neusalzer Straße ist ein Haushaltsansatz bis zur Höhe von 1.000.000,00 € (brutto) eingestellt. Die Projektkosten für den 1. Bauabschnitt belaufen sich auf 380.000,00 € (brutto).                                                                                                Die genannten Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt enthalten einen Aufschlag von 11,2 % für Unvorhergesehenes.

Das Kostenniveau ist derzeit enorm hoch, da die Baubranche nach wie vor stark ausgelastet ist und wird sich bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung im ca. Mai 2017 voraussichtlich nicht gesenkt haben.

 

9.2 Fördermöglichkeiten

Das Projekt ist für die Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms des Bundes (KIPB bzw. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) angemeldet.

 

 

9.3 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Es handelt sich um eine reine Instandsetzung eines Bestandsbauteils. Hierfür wurden keine Alternativen auf deren Wirtschaftlichkeit hin untersucht.

 

10. Termine

Baubeginn: voraussichtlich 03.07.2017

Bauende: voraussichtlich 10.11.2017

 

In der betriebsfreien Zeit wird darauf hingewirkt, die Arbeiten an der südlichen Ge-bäudeseite so weit als möglich voranzutreiben. Während der gesamten Bauzeit werden bauliche Absperrungen zu den weiter durch die Kinder nutzbaren Außenbereichen vorgenommen. Nach Fertigstellung der Südseite werden die Sockelbereiche der Ost-, West- und Nordseite saniert. Der Kitabetrieb ist nur insoweit beeinträchtigt, als dass die weiter zugänglichen Spiel- und Freiflächen im Außenbereich um die benötigten Baustellenzonen verkleinert werden und der Zugang zu den Außenanlagen nicht mehr direkt aus den Gruppenräumen sondern über den Haupteingang erfolgen wird.

 

Die Projektleitung liegt beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement.

 

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005 wird der OPG seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Für die Gesamtmaßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000,00 € zur Verfügung. Die veranschlagten Kosten für den 1. Bauabschnitt der Feuchtesanierung betragen 380.000,00 €. Die weitere Verwendung der zur Verfügung stehenden Restmittel erfolgt für die Gesamtsanierung der Kita, kann detailliert aber erst nach Abschluss des 1. Bauabschnittes benannt werden. Eine weitere Projektvorlage wird dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 4.808,52 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags,*(in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte