Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
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2016-21/DS-I(A)0206 Ausgegeben am 27.04.2017
Eing. Dat. 27.04.2017
Spielgelände im Nordend, Goetheplatz
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-118 (Dez. IV, Amt 51) vom 26.04.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1.
Dem
Angebot des Smc-rhein-sieg (Quartiersmanagement Offenbach, Stadtteilbüro
Nordend) ab Kalenderwoche 22/2017 einen „Mobilen Spielplatz“ für Kleinkinder
und Kinder im Vorschulalter auf dem Goetheplatz anzubieten, wird zugestimmt.
Das Angebot soll täglich von Montag bis Freitag von 9.30 bis 12.00 Uhr inklusive
der Schulferien umgesetzt werden. Ausgenommen sind lediglich jeweils (in 2017
und in 2018) die Woche vom 24.12. bis zum 31.12. sowie die Feiertage. Die
Beauftragung von Smc-rhein-sieg soll eine Überprüfung der Frequentierung des
Angebotes zum 30.09.2017 vorsehen und vertraglich regeln, dass eine Fortführung
des Angebotes über dieses Datum hinaus von dieser Überprüfung abhängig ist. Zugleich
soll dabei auch eruiert werden, ob sich die ausgewählten Angebotszeiten als
geeignet erwiesen haben oder angepasst werden müssen. Für die Altersgruppe der
Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter sowie ihren Familien steht am
Nachmittag auch das unter Punkt 5 genannte Angebot zur Verfügung. Ebenso kann
diese Zielgruppe am Nachmittag die Schulhöfe und die dort vorhandenen Spiel-
und Bewegungsmöglichkeiten frei nutzen.
2.
Für
die Umsetzung des „Mobilen Spielplatzes“ für Kleinkinder und Kinder im
Vorschulalter durch Smc-rhein-sieg (Quartiersmanagement Offenbach,
Stadtteilbüro Nordend) in 2017 werden dem Produktsachkonto 06020100.6863000051:
„Kurse, allgemeine Veranstaltungen, Projekte, Sport, Medien und Kultur“;
Objekt-Nr. 51060: „Sport und Jugendhilfe“ über den Nachtragshaushalt 2017
Mittel in Höhe von 17.850 € zur Verfügung gestellt.
3.
Für
die Umsetzung des „Mobilen Spielplatzes“ für Kleinkinder und Kinder im
Vorschulalter durch Smc-rhein-sieg (Quartiersmanagement Offenbach,
Stadtteilbüro Nordend) in 2018 werden dem Produktsachkonto 06020100.6863000051:
„Kurse, allgemeine Veranstaltungen, Projekte, Sport, Medien und Kultur“;
Objekt-Nr. 51060: „Sport und Jugendhilfe“ im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 28.560
€ zur Verfügung gestellt.
4.
Für
die Anschaffung notwendiger Spielgeräte im Wert von unter 150 € netto für die
Umsetzung des „Mobilen Spielplatzes“ für Kleinkinder und Kinder im
Vorschulalter durch Smc-rhein-sieg (Quartiersmanagement Offenbach,
Stadtteilbüro Nordend) werden dem Produktsachkonto 06020100.6863000051: „Kurse,
allgemeine Veranstaltungen, Projekte, Sport, Medien und Kultur“; Objekt-Nr.
51060: „Sport und Jugendhilfe“ über den Nachtragshaushalt 2017 Mittel in Höhe
von 3.000 € zur Verfügung gestellt. Die angeschafften Spielgeräte verbleiben
nach Beendigung des Angebotes im Besitz der Stadt Offenbach.
5.
Das
vom Jugendamt finanzierte Spiele- und Bewegungsangebot für Kinder im Alter von
bis zu ca. zwölf Jahren an der Goetheschule ist auszuweiten. Es soll dann in
der Schulzeit und in sieben Ferienwochen (zwei Wochen Osterferien, drei Wochen
innerhalb der Sommerferien, zwei Wochen Herbstferien) von Montag bis Freitag
täglich von 14.00 bis 16.30 Uhr umgesetzt werden. Die Umsetzung des erweiterten
Angebotes in 2017 sowie die Anschaffung notwendiger Spielgeräte werden aus
Eigenmitteln des Jugendamtes finanziert. Für die Umsetzung des erweiterten
Angebotes in 2018 werden dem Produktsachkonto 06020100.6863000051: „Kurse,
allgemeine Veranstaltungen, Projekte, Sport, Medien und Kultur“; Objekt-Nr.
51060: „Sport und Jugendhilfe“ im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 5.875,00 €
zur Verfügung gestellt.
6. Die Deckung zu den Punkten 2. und 4. erfolgt im Nachtragshaushalt durch Reduzierung des Ansatzes von 12.218.000 € auf 12.197.150 € bei PSK 06030300.7251000551 – Pflegekosten § 34 (Heimerziehung) sowie in den Folgejahren innerhalb der Schutzschirmauflage.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 16.01.2017 -2016-21/DS-I(A)0151- den Magistrat u. a. beauftragt, auf dem Goetheplatz im Nordend ein temporäres Spielgelände mit mobilem Gerät für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu konzipieren, welches speziell zu den Zeiten bespielt werden kann, in denen die geöffneten Schulhöfe wegen Schulbetriebs nicht genutzt werden können.
In der am 15.03.2017 beschlossenen gemeinsamen Magistratsvorlage der Dezernate IV und I wird berichtet, dass ein Angebotsbedarf für zwei unterschiedliche Zielgruppen besteht: Zum einen besteht ein Angebotsbedarf für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter, insbesondere zu jenen Zeiten, an denen die Schulhöfe wegen Schulbetriebs nicht genutzt werden können, also am Vormittag bis 13.00 Uhr. Diverse Akteure im Nordend berichten übereinstimmend, dass im Nordend außerdem ein Bedarf nach einem betreuten Spiele- und Bewegungsangebot auch für Kinder im Alter von sechs bis zu ca. zwölf Jahren vorhanden ist.
Mit der Beauftragung von Smc-rhein-sieg (Quartiersmanagement Offenbach, Stadtteilbüro Nordend) wird dem vorhandenen Angebotsbedarf für die erstgenannte Zielgruppe – Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter – Rechnung getragen. Das Angebot kann und soll ganzjährig – also auch in den Schulferien – umgesetzt werden. Ausgenommen sind lediglich die Woche vom 24.12. bis zum 31.12. jeden Jahres sowie die Feiertage. Eine Überprüfung, ob das Angebot von Kindern und ihren Familien angenommen wird, ist nach einer ersten Durchführungsphase zum 30.09.2017 vertraglich festgehalten.
Mit der Ausweitung des vom Jugendamt finanzierten Spiele- und Bewegungsangebotes an der Goetheschule wird auch dem Angebotsbedarf für Kinder im Alter von sechs bis ca. zwölf Jahren Rechnung getragen. Dieses Angebot kann ebenso von Kleinkindern und Kindern im Vorschulalter und ihren Familien frequentiert werden. Mit der Ausweitung eines bereits bestehenden und gut frequentierten Angebotes ist ein pragmatischer und kostengünstiger Weg gefunden worden, das Angebot schnell und bedarfsgerecht umsetzen zu können. Das Angebot kann aus organisatorischen Gründen während der Kita-Öffnungszeiten bzw. der Betreuungszeiten für die Kinder der Ganztagslassen in sieben Schulferienwochen und damit bezogen auf ein Kalenderjahr in 47 Wochen umgesetzt werden.
Die Umsetzung der beiden beschriebenen Angebote entspricht der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 09.03.2017.
Die im Vergleich zum Bericht der Magistratsvorlage der Dezernate IV und I vom 15.03.2017 erhöhten Kosten für die beiden Angebotsumsetzungen ergeben sich aus der nunmehr erfolgten Einbeziehung von Ferienwochen und Feiertagen bei der Zurverfügungstellung der Angebote.
Die Vorlage ist mit der Kämmerei abgestimmt.
Die Magistratsvorlage muss im Wege des Nachtrags *(in den Magistrat) eingebracht werden, da sich der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 20.04.2017 mit den überarbeiteten Angeboten
unter Einbeziehung von Ferienzeiten und Feiertagen befasst hat.
* redaktionell geändert
Anlage:
Angebot