Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0212Ausgegeben am 31.05.2017

Eing. Dat. 29.05.2017

 

 

 

 

 

Zweiter Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag – über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel, hier: Erster Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-137 (Dez. I, Amt 60) vom 24.05.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die in der Anlage beigefügten Entwürfe der Gestattungsverträge zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG sowie der Energieversorgung Offenbach AG werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die unter 1. genannten Gestattungen erfolgen unentgeltlich.

 

3.    Dem Abschluss des in der Anlage beigefügten „1. Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag - über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel“ zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG wird – vorbehaltlich des Abschlusses der beiden Gestattungsverträge nach 1. – zugestimmt.

 

4.    Die vom ESO aktualisierten Unterhaltungskosten des Gesamtprojekts belaufen sich nach Endausbau gemäß Anlage auf jährlich 1,055 Mio. €. Die Aufwendungen i.H.v. ca. 280 T€ (Punkt 1, 2 und 4 der Anlage) erhöhen die Aufwendungen des RDLV ab 2018 ff. Die Mittel werden vom ESO Eigenbetrieb angemeldet und über die HH-Planung 2018 entsprechend etatisiert. Die Aufwendungen i.H.v. ca. 929 T€ (Punkt 3 der Anlage) fallen nach erfolgtem Endausbau des Hafens jährlich an. Die Mittel werden ebenfalls vom ESO Eigenbetrieb angemeldet und über die Mittelfristplanung im HH 2018 etatisiert. Die Planung der entsprechenden Produktkonten des Ergebnishaushalts erfolgt in Abstimmung zwischen ESO Eigenbetrieb und der Kämmerei.

 

 

Begründung:

 

Die Mainviertel GmbH & Co. KG (Mainviertel) entwickelt im Auftrag der Stadt Offenbach den ehemaligen Hafen zu einem gemischt genutzten Quartier mit Kern-, Misch- und Gewerbegebieten. Hierzu wurde mit der Rahmenvereinbarung vom 20.03./10.04.2008 die Grundlage gelegt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.01.2008, DS I (B) 64).

 

Die Erschließung des Gebiets erfolgt auf der Grundlage des Ersten Realisierungsvertrages vom 19.06.2008 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008, DS I (B) 77) sowie des Zweiten Realisierungsvertrages vom 15.11.2013 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2013, 2011-16/DS-I(A)0442). In gleicher Sitzung wurde der Kostenbeteiligung der Stadt Offenbach für den 1. und 2. Bauabschnitt zugestimmt (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2013, 2011-16/DS-I(A)0441/1).

 

Mit dem Ersten Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag sowie den vorlaufend dazu abzuschließenden Gestattungsverträgen sollen die Grundlagen zur Errichtung eines Schutzbauwerks für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Kohleentladungsstelle der EVO geschaffen sowie die Übernahme dieses Bauwerks und des begehbaren Kunstwerks „Blauer Kran“ als Bestandteile der öffentlichen Erschließungsanlagen durch die Stadt Offenbach geregelt werden.

 

Sowohl das Schutzbauwerk als auch die Umbaumaßnahmen des Blaue Krans wurden bzw. werden von der Mainviertel errichtet/durchgeführt.

 

Die Kosten für den Blauen Kran sind nach Angabe der Mainviertel in der Projektkalkulation für das Gesamtprojekt (vgl. Anlage zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2013, 2011-16/DS-I(A)0441/1) bereits enthalten. Für die Errichtung fallen daher keine Kosten im städtischen Haushalt an. Die Kosten gibt die Mainviertel mit insgesamt ca. 290.000,00 € an (nachrichtlich). Die Errichtung wurde mit Mitteln des Regionalparks Ballungsraum RheinMain GmbH, Hessischen Ministeriums für Wirtschaft Energie Verkehr und Landesentwicklung und der Fraport  gefördert.

 

Die Kosten für die Errichtung des Schutzbauwerks werden nach Angabe der Mainviertel von der EVO AG getragen. Für die Errichtung fallen daher keine Kosten im städtischen Haushalt an. Die Kosten gibt die Mainviertel mit insgesamt ca. 860.000,00 € an (nachrichtlich).

 

Die Unterhaltungskosten wurden vom ESO Eigenbetrieb unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus dem vorliegenden Ersten Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag, Stand 14.03.2017, aktualisiert. Im Vergleich zur Unterhaltungskostenberechnung aus dem Jahr 2013 (1.061.029 €) sind die aktuellen Kosten geringfügig niedriger (-6.000,00 €). Die entsprechenden Mittel sind ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der einzelnen Anlagen im Haushaltsplan bereitzustellen (vgl. Ziff. 3 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.10.2013, 2011-16/DS-I(A)0441/1).

Nichtöffentliche Anlagen:

Gestattungsvertrag zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Energieversorgung Offenbach AG

 

Gestattungsvertrag zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG

 

Nachtrag zum Zweiten Realisierungsvertrag – Erschließungsvertrag - über die Erschließung des Bebauungsplangebietes (Bebauungsplan Nr. 563 A + B) Hafen Offenbach / Mainviertel“ zwischen dem Magistrat der Stadt Offenbach und der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG

 

Lageplan zur Einhausung / Tunnel Kohlelager Offenbach

 

Plan Schnitt / Grundriss Einhausung / Tunnel Kohlelager Offenbach

 

Plan Ansicht Norden Einhausung / Tunnel Kohlelager Offenbach

 

Projekt Hafen Offenbach: Zusammenstellung Unterhaltungskosten für den Endausbau, erstellt vom ESO Eigenbetrieb, Stand 14.03.2017

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro