Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0218Ausgegeben am 08.06.2017
Eing. Dat. 08.06.2017
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
hier: Aufstellung und Umsetzung von Aktionsplänen im Projektzeitraum von 2018 bis 2021
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-157 (Dez. I, Amt 18) vom 07.06.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1.
Seit dem Beitritt zur „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ am 29.01.2016 wird unter Federführung der Kommunalen Frauenbeauftragten und gemäß der Leitlinien des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) an einem Maßnahmenplan zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Fürsorgetätigkeiten, beruflicher Weiterbildung und Lebenswelt gearbeitet.
Dieser soll im Januar 2018 den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt werden *. Nach der Beschlussfassung ist für 2018 geplant, die Umsetzung des Aktionsplanes zu begleiten und außerdem das Handlungsfeld für einen zweiten Aktionsplan unter Beteiligung der Gleichstellungskommission festzulegen. Dieser soll bis Ende 2020 erarbeitet und wiederum nach Beschluss der Stadtverordneten in 2021 umgesetzt werden.
2.
Die Inhalte und Maßnahmen für die Aktionspläne werden gemeinsam mit der Offenbacher Bürgergesellschaft und Fachleuten sowie der Kommunalverwaltung unter Federführung der Kommunalen Frauenbeauftragten in Form von Dialogforen und Workshops, Informationskampagnen sowie Firmengesprächen auf der Basis von Bedarfsanalysen erarbeitet und beinhaltet Indikatoren für die Wirksamkeit von kommunaler Gleichstellungsarbeit.
3.
Die Drittmittel aus dem Etat des Frauenbüros für die Beteiligungsprozesse und die Informationskampagnen zur Umsetzung der EU-Charta in Höhe von 30.000 € für die Jahre 2016 – 2021 auf dem Produktkonto 01010600.5427000018 „Gleichstellen – EU Charta“ werden bis Mitte 2018 bereits verbraucht sein. Um die Arbeit über 2018 hinaus fortsetzen zu können und da keine weiteren Fördermittel zur Verfügung stehen, sind die Mittel bereits im eigenem Budget der Haushaltsplanung 2018 und Folgejahre beantragt. Für die Weiterführung und Umsetzung der Aktionspläne wird die Summe von 32.000 € bereitgestellt, d.h. für das Haushaltsjahr 2018 zusätzlich 2.000 € und für die Jahre 2019, 2020 und 2021 jeweils 10.000 € auf dem Produktkonto 01010600.7124001418.
* redaktionell geändert
Begründung:
Die erforderliche Erhöhung des Planungsansatzes ist darin begründet, dass die Resonanz der Beteiligten, insbesondere der Offenbacher Unternehmen auf die Ausschreibung der Auszeichnung für „Familienfreundliche Unternehmen 2017“ mit 18 Unternehmensbewerbungen größer ist als erwartet.
Der Bedarf an der Aneignung von familienfreundlichen best-practice-Modellen soll beantwortet werden, um die Vereinbarkeitslösungen in Betrieben weiter zu entwickeln. Mit strukturellen Verbesserungen wird die Beschäftigungsfähigkeit von erwerbslosen Menschen und ihr beruflicher Wiedereinstieg unterstützt.
Träger der Berufsorientierung und –ausbildung begrüßen die städtische Initiative für mehr Teilzeitausbildungsplätze im Rahmen der EU-Charta, wodurch für Ihre Klientinnen und Klienten mit betreuungsbedürftigen Kindern und Angehörigen die eigenständige Existenzsicherung (Berufstätigkeit) eröffnet wird.
Um Teilzeitausbildung in den KMU-Unternehmen bekannter zu machen, wird mit der MainArbeit, der Agentur für Arbeit Offenbach und den Kammern eine Informationskampagne gestartet.
Viele Unternehmen signalisieren aktuell Bereitschaft, Belegrechte in Kitas und Krabbelstuben für Beschäftigten zu erwerben, um diese mit guten Betreuungsdienstleistungen zu unterstützen und an das Unternehmen zu binden.
Dies stellt aus Sicht der Kommune einen Beitrag zur Sicherung der Erwerbsbeteiligung von Frauen dar (Verhinderung von langen Unterbrechungszeiten).
Weiterhin können Unternehmen zu väter- und männerorientierten Beteiligungsmöglichkeiten an Familienaufgaben beitragen Oft fehlt es jedoch an den entsprechenden Informationen, wie sie eine Beratungs- und Vermittlungshilfe für Unternehmen und Beschäftigte eröffnen könnte.
Im Rahmen der Arbeit an den Aktionsplänen sollen flexible und passgenaue Betreuungsdienstleistungen entwickelt und mit den Unternehmen, der Jugendhilfe sowie Berufsbildungsträgern abgestimmt und veröffentlicht werden.
Die Arbeit an der EU-Charta bzw. an den Aktionsplänen dient insgesamt dazu, die Stadt Offenbach familienfreundlicher und somit zukunftsfähig zu entwickeln.
Die Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau hat sich in ihrer Sitzung am 24. April 2017 für die Weiterarbeit an der systematischen Umsetzung der EU-Charta ausgesprochen und dem Magistrat empfohlen, durch die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 32.000 € die beteiligungsorientierte Erarbeitung der Aktionspläne bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 zu ermöglichen.
Anlagen:
Publikation der Stadt Offenbach „Offenbacher Aktionspläne zur Gleichstellung von Frauen und Männern“