Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0219Ausgegeben am 08.06.2017

Eing. Dat. 08.06.2017

 

 

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich Berliner Straße 170

hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-163 (Dez.I, Amt 60) vom 07.06.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem Städtebaulichen Vertrag nach §§ 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und DIC DP Objekt 5 GmbH wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die DIC DP Objekt 5 GmbH als Bauherr beabsichtigt, auf dem Gelände zwischen Berliner Straße, Luisenstraße und Bahnhofstraße einen neuen Gebäudekomplex zu errichten. Die auf dem Grundstück gelegenen Bestandsgebäude werden vollständig abgebrochen und entfernt.

 

Das Grundstück soll mit einer Tiefgarage auf zwei Ebenen unterbaut werden, die über die bestehende westlich angrenzende Tiefgarage mit vorhandener Ein- und Ausfahrt erschlossen wird.

 

Im Erdgeschoss sind nach der Planung des Vorhabenträgers Einzelhandel (u.a. ein Verbrauchermarkt), Gastronomie sowie die Lobby eines Hotels vorgesehen.

 

Das Erdgeschoss wird in Teilbereichen zwischen den aufstehenden Gebäudeteilen überdeckelt und begrünt.

 

In den Obergeschossen entstehen an der Berliner Straße / Luisenstraße ein Hotel und in den übrigen Gebäudeteilen Wohnungen.

 

Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bauantrag eingereicht. Die Planung fügt sich gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Sie löst kein Planungserfordernis aus.

 

Im Zuge der Antragstellung wurden umfangreiche Abstimmungsgespräche, insbesondere über die Nutzung erneuerbarer Energien, die Fassaden- und Dachbegrünung, die Fassadengestaltung und die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit Blick auf die wohnungspolitischen Leitlinien geführt.

 

Neben dem Angebot und der Anzahl an Wohnungen, die einen städtebaulich wünschenswerten Wohnungsmix aufweisen, wird schließlich auch mit der Regelung im Städtebaulichen Vertrag über die Barrierefreiheit der Wohnungen, die über die Anforderungen der Hessischen Bauordnung (HBO) hinausgehen, den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Rechnung getragen. Öffentlich geförderte Wohnungen werden nicht errichtet.

 

 

Zur Gewährleistung der Andienung des geplanten Verbrauchermarktes in der Bahnhofstraße ist es erforderlich, 10 bestehende PKW-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum der Bahnhofstraße zu entfernen. Als Kompensation hierfür werden in der Luisenstraße und in der Bahnhofstraße sowie auf dem Grundstück des Vorhabenträgers neue PKW-Stellplätze für eine öffentliche Nutzung errichtet.

 

Die Andienung des Hotels soll mit Kleinbussen über die Tiefgarage in der -1-Ebene erfolgen. Da die Tiefgarage an die westlich bestehende Tiefgarage angebunden wird und die bestehende Tiefgarage eine Einfahrtshöhe von nur 2,10 m aufweist, ist die Anfahrbarkeit der Tiefgarage eingeschränkt.

 

Der Vorhabenträger hat bereits durch Verkehrsgutachten den rechnerischen Nachweis für die Funktionsfähigkeit der Zu- und Abfahrt (Anlieferung für den Einzelhandel sowie zusätzlicher Verkehr in der Tiefgarage) vorgelegt.

 

Zum Zwecke der fußläufigen Andienung der im Erdgeschoss der Berliner Straße 174-176 (alt), 174 – 188 (neu) gelegenen Nutzungseinheiten sowie der dort gelegenen Treppenhäuser muss der vor den Gebäuden im öffentlichen Straßenraum gelegene Grünstreifen angepasst bzw. unterbrochen werden.

 

Das Grundstück Berliner Straße 170 liegt in einem innerstädtischen Bereich, der planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Der Gebietscharakter, der für die Art der Nutzung maßgeblich ist, leitet sich aus der Umgebung ab: MI – Mischgebiet. Für das Maß der Nutzung können die Fluchtlinien der westlichen Berliner Straße, der westlichen Bahnhofstraße und südlichen Luisenstraße herangezogen werden. Die Bauhöhe orientiert sich an der Umgebungsbebauung.

 

Mit dem vorliegenden Städtebaulichen Vertrag sollen die städtebaulichen, gestalterischen und verkehrlichen Aspekte des Vorhabens geregelt werden.

 

Hinweis         Die Anlage enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage nicht im Ratsinformationssystem (PIO) zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

Nichtöffentliche Anlagen:

Anlage:          Städtebaulicher Vertrag mitsamt 9 Anlagen zum Vertrag

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro