Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0283Ausgegeben am 04.10.2017

Eing. Dat. 25.09.2017

 

 

 

Einrichtung von Stellplätzen für CarSharing-Fahrzeuge

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 25.09.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen in Offenbach Bevorrechtigungen für das Parken von Carsharing-Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen oder Wegen eingerichtet werden können. Auch soll geprüft und berichtet werden, ob und in welcher Höhe eine Befreiung von den Parkgebühren möglich ist. Grundlage ist das am 30. März 2017 verabschiedete Carsharinggesetz (CsgG), das den Kommunen erlaubt, an geeigneten Stellen im öffentlichen Raum CarSharing-Stellplätze einzurichten. Im Zuge dieses Prüfberichtes soll die E-Mobilität berücksichtigt werden.  Der Magistrat möge alle Stadtteile im Stadtgebiet berücksichtigen, insbesondere Straßen in Wohngebieten, in stark frequentierten Bereichen/Plätzen (z.B. Stadthalle), an S-Bahn-Stationen und an Taxiständen sowie in Parkhäusern. Zudem sind die Kosten pro zu schaffendem Stellplatz zu ermitteln.

 

 

Begründung:

 

Das im Tenor zitierte Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharings (CsgG) tritt zum 01.09.2017 in Kraft. Es gibt den Kommunen erstmalig eine rechtssichere und praktikable Grundlage, im öffentlichen Straßenraum Carsharing-Stellplätze auszuweisen, ggf. mit ermäßigten oder erlassenen Parkgebühren. Weitere Rechtsverordnungen dazu, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene, müssen noch erarbeitet werden. Im Hinblick darauf und auch darauf, dass das Gesetz umfassende Vorgaben zur Erteilung von Vorrechten beinhaltet, wollen die antragstellenden Fraktionen, dass eine lokale Prüfung möglichst früh beginnt, um eine baldige Umsetzung zu ermöglichen. Selbstverständlich ist hierbei das in Arbeit befindliche Parkraumbewirtschaftungskonzept zu berücksichtigen.

 

Offenbachs Bevölkerung wächst rasant und mit ihr auch der innerstädtische Autoverkehr. Dies führt zu Engpässen nicht nur im fließenden Verkehr, sondern auch im ruhenden (Park-)Verkehr. Die antragstellenden Fraktionen haben sich im Koalitionsvertrag auf eine moderne Verkehrspolitik verpflichtet, die die wachsende Bevölkerung, ihr Bedürfnis nach differenzierten und kombinierbaren Mobilitätsangeboten und die freie Wahl des von ihr gewünschten Verkehrsmittels berücksichtigt. Die Einrichtung fester Carsharing-Stellplätze ist ein wichtiger Baustein.

 

In Offenbach bieten aktuell zwei Firmen das Modell Carsharing an, an insgesamt 5, bald 6 Standorten. In innenstadtnahen Wohngebieten kann ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug bis zu 20 private Pkw ersetzen. Carsharing trägt damit zur Reduktion des belegten Parkraums bei, ohne das Mobilitätsbedürfnis einzuschränken.