Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0284Ausgegeben am 04.10.2017

Eing. Dat. 27.09.2017

 

 

 

 

 

Entwicklung von Wohnbauarealen – Einbindung der GBO

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 27.09.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, städtische Grundstücke, die für den Bau von Mehrfamilienhäusern/Mietwohnungen gemäß Masterplan der Stadt Offenbach a. M. vorgesehen sind, baldmöglichst mit Planungen und Nutzungsmöglichkeiten mit der GBO abzustimmen. Sollten hierbei Grundstücke für die GBO aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit für Wohnraumförderung von Interesse sein, sind Verhandlungen zum Erwerb durch diese aufzunehmen mit dem Ziel, eine planerische und bauliche Entwicklung durch die GBO zu erreichen.

 

2.    Soweit es rechtlich zulässig ist, ist die GBO bei allen städtischen Grundstücken, auch bei Grundstücken, wo die Stadt Offenbach a. M. ein  Vorkaufsrecht innehat, als erster Ansprechpartner bei einem Weiterverkauf vorher zu informieren und einzubinden.

 

3.    Ist die Stadt Offenbach a. M. mit privaten Grundstückseigentümern und planerischen und baulichen Entwicklern bei geplanten Wohnbebauungen in Vertragsverhandlungen,  so hat sie unter der Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten die vorher mit der GBO abgestimmte Vorgehensweise im Sinne der GBO in den Vertragsverhandlungen zu vertreten, um eine Bebauung durch diese zu erreichen.

 

4.    Die Stadt informiert die GBO unverzüglich, wenn ihr Grundstücke zum Kauf angeboten werden, welche sich für den Bau von Mehrfamilien-häusern/Mietwohnungen eignen, und schlägt im gegebenen Falle die GBO dem Anbieter als Erwerber vor.

 

5.    Zur Umsetzung von Punkt 4. sollen auch die Grundstücksangebote der Städtischen Sparkasse mit einbezogen werden.

 

6.    Bei Neuentwicklungen von zum Bau von Mehrfamilienhäusern/Mietwohnungen geeigneten Arealen vergibt die Stadt verstärkt Grundstücke wieder in Erbbaurecht; diese Grundstücke sind der GBO gleichfalls zum Kauf anzubieten, wenn von dieser erwünscht.

 

7.    Der Magistrat wird weiter beauftragt, halbjährlich im HFB-Ausschuss und im Aufsichtsrat der GBO über den Stand der Umsetzung des Vorstehenden zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Die Einwohneranzahl Offenbachs ist in den letzten Jahren weitaus stärker gestiegen als prognostiziert. Inzwischen leben über 130.000 Menschen in unserer Stadt.

Hingegen konnten Bestand und Angebot an Wohnraum dieser Entwicklung und den entsprechenden Wohnbedürfnissen nicht folgen, die Anzahl bezahlbarer Wohnungen in Offenbach geht zurück, es bedarf daher aller Bemühungen, dieses Angebot auszubauen.

Um gerade das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu erhöhen, bietet sich für die antragstellenden Fraktionen an, die Arbeit der städtischen GBO in Offenbach weiter zu unterstützen.

Die GBO fühlt sich seit ihrer Gründung im Jahre 1921 dem Motto „Besser wohnen besser leben“ verpflichtet. Mittlerweile finden mehr als 20.000 Mieter in nahezu 6.000 Wohnungen der GBO ein Zuhause - in jeder Preisklasse, für jedes Lebensalter und jeden Lebensabschnitt – ob für Singles, Studenten, Paare, Familien mit Kindern oder Senioren. Die Gesellschaft strebt unter großer Beachtung und Einbeziehung sozialer Erwägungen ein attraktives Angebot zu konkurrenzfähigen Preisen an.

Die GBO sieht in einer Wohnung nicht nur eine Kapitalanlage. Vielmehr soll diese für ihre Mieter ein Ort, der Ruhe, Vertrautheit und Geborgenheit sein.

Ebenso ist die GBO im Bereich Stadtentwicklung aktiv daran beteiligt, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in Offenbach durch gezielte Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, zu steigern und langfristig zu sichern.