Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0293Ausgegeben am 19.10.2017

Eing. Dat. 19.10.2017

 

 

Umgestaltung Bleichstraße im Bereich Wilhelmsplatz

 

hier:    Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-340 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Umgestaltung Bleichstraße im Bereich Wilhelmsplatz auf der Grundlage der vom Büro Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 300.000,00 € einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und sind bei dem Produktsachkonto 12010100.0952000060 "Umgestaltung Bleichstraße im Bereich Wilhelmsplatz", Investitionsnummer 1201010900601802, im Investitionsplan 2018 über die Änderungsliste bereitzustellen.

 

3.         Die Finanzierung der Umgestaltung Bleichstraße im Bereich Wilhelmsplatz erfolgt über Kreditmarktmittel.

 

 

Begründung:

 

Der Wilhelmsplatz hat eine sehr hohe Bedeutung in der Innenstadt. Im Zuge des Marktplatzumbaus wird die nördliche Erschließung (Bieberer Straße) ertüchtigt, der nördliche Gehwegsbereich der Bieberer Straße hierbei verbreitert und funktional aufgewertet (Gastronomie, Liefer- und Ladezonen, Sonderfunktionen). Es kommt zu einer deutlichen gestalterischen Aufwertung, die bereits in den Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes vorhanden ist. Demgegenüber weißt der Süden derzeit noch erhebliche funktionale und optische Mängel auf. Um diesen Mangel zu beseitigen, ist vorgesehen über den Grundsatzbeschluss die Planung zur Aufwertung der Bleichstraße voranzutreiben. Ziel ist es, den Wilhelmsplatz auch in diesem Bereich in das Gesamtumfeld optimal einzubinden und die Aufenthaltsqualität zu steigern.

 

Durch die neue Zufahrt von Süden auf den Parkplatz und den Wilhelmsplatz können Umwegfahrten für die Marktbeschickung über die Bieberer Straße vermieden werden.

 

Gestaltungskonzept

Ziel ist es, den Bereich in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umzugestalten. Die „Fahrzone“ (b=3,50m, Rad in Gegenrichtung erlaubt) soll hierbei jedoch zu erkennen bleiben.

 

Die heute in Fahrtrichtung rechtsseitigen Längsparker sollen künftig linksseitig räumlich eher dem Parkplatz zugeordnet werden. Hinter den 4 Parkständen soll eine Gehwegsbreite von mind. 1,50 m erhalten bleiben. Im Bestand ist keine Parallelität der Gebäudelinie mit den Bestandspollern auf dem Wilhelmsplatz vorhanden, so dass es zu einer Reduzierung der Parkstände kommt, um die Grundstückszuschnitte auszugleichen. Wo kein Parkstand mehr untergebracht werden kann, schließt sich die Anordnung von diagonalen Radbügelgruppen an. Die „Fahrzone“ innerhalb des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches soll sich jedoch geradlinig an die Bestandsbordlinien der Bleichstraße anschließen. Dadurch entsteht eine gebäudeseitig deutlich verbreiterte Gehwegszone sowie eine ca. 2,00 m breite Multifunktionszone, die unter anderem auch zu einer Kurzhaltezone für das Verladen von Einkäufen des Marktes oder zu einer Sondernutzungsfläche der Gastronomie entwickelt werden kann.

 

Eine Zufahrt zum Parkplatz und für die Marktbeschicker aus der Bleichstraße und aus der Wilhelmstraße soll westlich der bestehenden Glasunterflurcontainer geschaffen werden. Im Randbereich der Platzfläche sind ggf. für die Marktbeschickung zusätzlich herausnehmbare Poller einsetzbar.

 

Um eine einheitliche Gesamtgestaltung zu erzielen, ist im Wesentlichen die Verwendung der Materialien der seitlichen Wegeerschließungen des Wilhelmsplatzes vorgesehen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Als Fachbehörde für Umweltfragen haben wir gemäß Stadtverordnetenbeschluss 414/1 aus 2009 u.a. die Aufgabe, städtebauliche Planungen „hinsichtlich der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima zu beurteilen“, wohlwissend, dass diese Bewertung nicht allein abwägungsentscheidend sein kann.

 

Das Vorhaben stößt nicht auf Bedenken.

 

Soweit bautechnisch in den Bestand eingegriffen wird, ist zu prüfen, welche Versickerungsmöglichkeiten hergestellt werden können.

                                                                                                             

Die Möglichkeit der Erhebung von Straßenbeiträgen wird geprüft und das Ergebnis im Projektbeschluss dargestellt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine Kostenschätzung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

Vorentwurf Planungskonzept Bleichstraße

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.